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Martin Sträßer

CDU 06.11.2025 Sitzungen 18/106

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Schon wieder diskutieren wir hier im Landtag über ein mögliches Verbot des Tragens von Kopftüchern für Mädchen unter 14 Jahren in Schulen und Kindertagesstätten. Das ist ein Thema, das nach wie vor sehr stark emotional aufgeladen ist. Genau deshalb hat die Vorrednerin auch versucht, es stark mit Emotionen aufzuladen. Wir dürfen das Thema aber nicht, wie von der antragstellenden Fraktion beabsichtigt, für Parteitaktik oder gesellschaftliche Spaltung missbrauchen, sondern wir müssen sehr sachlich und verantwortungsvoll darüber sprechen. 06.11.2025 Eine persönliche Bemerkung vorweg: Ich trage selbst gut sichtbar ein Kreuz als Zeichen meines christlichen Glaubens. Ich bin dankbar für die mir gewährte Freiheit, dieses Kreuz auch offen im Landtag zu tragen. Ich will mit diesem religiösen Symbol nicht missionieren. Ich fühle mich aber auch nicht diskriminiert, weil ich hier im Plenum der Einzige bin, der das in dieser Form tut. Schon deshalb tue ich mich grundsätzlich sehr schwer mit einem Verbot religiöser Symbole. Deshalb lassen Sie mich gleich zu Beginn sagen: Wir sind uns hoffentlich alle einig, dass auch junge Mädchen muslimischen Glaubens die Möglichkeit haben müssen, sich frei und eigenständig zu entfalten und sich aus freien Stücken zu ihrem Glauben zu bekennen. Als Staat müssen wir dafür Sorge tragen, dass dies möglich bleibt. Dieser Auftrag folgt aus dem Wertekanon unseres Grundgesetzes und den dort verankerten unveräußerlichen Menschenrechten. Um junge Menschen zu befähigen, eigene Entscheidungen zu treffen, bedarf es neben der elterlichen Erziehung auch gezielter pädagogischer Maßnahmen und der Förderung von Integration in unseren Kitas und in unseren Schulen. Es geht um Grundrechte, es geht um Kindeswohl, es geht um Religionsfreiheit, und es geht um das Gelingen von Integration. Wer hier einfache Antworten verspricht, verkennt die Komplexität der gesellschaftlichen Dimension und des verfassungsrechtlichen Auftrags. Viele Gutachten haben geprüft, ob ein Kopftuchverbot mit unserem Grundgesetz vereinbar wäre. Während einige zu dem Schluss kommen, ein Verbot sei rechtlich möglich, sehen andere darin einen unzulässigen Eingriff in die Religionsfreiheit und das elterliche Erziehungsrecht. Kurz gesagt, es bleibt ein Spannungsverhältnis zwischen den Grundrechten, zwischen Religionsfreiheit, dem Erziehungsrecht der Eltern, dem Recht des Kindes auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit und dem Gleichheitsgrundsatz. Schon 2019 hat die damalige Koalition aus CDU und FDP ein Kopftuchverbot in Kindertagesstätten und Grundschulen geprüft. Ausgangspunkt war ein Gutachten des Tübinger Staatsrechtlers Nettesheim. Er kam zu dem Schluss, dass ein Verbot verfassungskonform sein könnte. Diese Position löste damals eine breite Diskussion aus. In deren Verlauf zeigten sich jedoch die verfassungsrechtlichen Probleme, die auch im österreichischen Recht dazu führten, dass ein Verbot dort 2020 vor dem Verfassungsgerichtshof scheiterte. Ja, es gibt dort einen zweiten Anlauf, aber bisher nur im Parlament und nicht gerichtlich überprüft. Die Frage bewegt sich in einem Spannungsverhältnis unterschiedlicher Grundrechte. Ein pauschales Verbot würde gezielt die Bekleidung einer bestimmten religiösen Gruppe herausgreifen und könnte so den Gleichheitsgrundsatz verletzen. Der Gutachter Landtag Nettesheim selbst räumt ein, wer das Kinderkopftuch verbieten wolle, müsse konsequenterweise und dem Gleichheitsgrundsatz folgend auch andere religiöse Symbole wie Kippa oder Kreuz untersagen. Wollen wir das wirklich? Ich sage dazu klar und deutlich Nein. Ein Verbot des Kopftuchs könnte auch genau das Gegenteil dessen bewirken, was es bezwecken wollte. Das Kopftuch auch für unter 14-Jährige würde gewissermaßen per Gesetz zum religiösen Symbol erklärt, was es nach Ansicht vieler islamischer Theologen, zumindest für religionsunmündige Kinder, nicht ist. Wie viele Kinder tragen das Kopftuch oder ein Kreuz, ohne damit eine religiöse Haltung zum Ausdruck bringen zu wollen oder – mit Unterstützung der Eltern – zu sollen? Das wissen wir gar nicht. Schon die damalige Landesregierung hat sich deshalb nach intensiver Prüfung gegen ein Kopftuchverbot ausgesprochen. Natürlich können wir fragen, ob kleine Kinder in diesem Alter bereits selbstbestimmt eine religiöse Bekleidung wählen. Wir können darüber diskutieren, ob und wenn ja, welche Rollenbilder damit vermittelt werden, sowie ob und wenn ja, auf wen und durch wen welcher gesellschaftliche Druck ausgeübt wird. Staatlicher Zwang würde die notwendige inhaltliche Auseinandersetzung aber erschweren. Unsere Antwort liegt deshalb zunächst im Dialog, in der Erziehung, in der Aufklärung und in der Integration. Unsere Haltung ist deshalb: Wir stärken Kinder und ihre Familien nicht, indem wir ihnen in diesen für die Persönlichkeitsentwicklung zentralen Fragen staatliche Vorschriften machen, sondern indem wir sie im Sinne unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu eigenständigen Entscheidungen befähigen. Deshalb lehnen wir den Antrag ab. (Beifall von der CDU und Verena Schäffer [GRÜNE])

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