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Simone Wendland

CDU 06.11.2025 Sitzungen 18/106

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unseren Kindern können wir heute gar nicht mehr begreiflich machen, welchen Aufwand es früher bedeutet hat, Fotos zu machen. Man musste einen Film kaufen und eine vergleichsweise sperrige Kamera mit sich herumtragen. Dann brachte man den belichteten Film – schon nach 36 Fotos war er voll – ins Labor und konnte einige Tage später die Fotos abholen, nachdem man sich erneut auf den Weg gemacht hat. Natürlich konnte man auch damals schon voyeuristische Bilder machen, um die es heute geht. Doch der Aufwand und auch die Gefahr, dabei erwischt zu werden, waren wesentlich größer. Nicht alles ist schlecht daran, dass heute jeder Kamera, Fotolabor, Landtag eine unbegrenzte Zahl von Filmen und gleich noch einen Verlag, der die Bilder veröffentlicht, quasi in der Tasche mit sich herumträgt. Augenzeugen kramen heute nicht mehr in ihrem Gedächtnis nach Erinnerungen an einen Vorfall, sondern in der Tasche nach dem Smartphone und liefern glücklicherweise das Beweismaterial gleich mit. Sie kennen alle den Satz „Gelegenheit macht Diebe“. Unsere digitalisierte Gesellschaft schafft eben ständig neue Gelegenheiten und Möglichkeiten. Cyberkriminalität ermöglicht es, dass man heute aus dem fernen Ausland um sein Geld und/oder seinen guten Ruf gebracht wird. Diebe mussten früher gelenkig, beweglich und schnell sein, heute müssen sie nicht einmal mehr aufstehen. Auch die sexuellen Übergriffe haben sich verändert und werden digitaler. Früher war es das Grabschen im Bus oder beim Oktoberfest. Vor einigen Jahren haben wir wie schon erläutert das Upskirting diskutiert, das nun unter Strafe steht. Heute geht es eben um die voyeuristischen Bilder. Der Blick über den Tellerrand zeigt, dass unsere europäischen Nachbarn schon weiter sind. Während Dänemark, die Niederlande, Frankreich und das Vereinigte Königreich sexualisierte Filmaufnahmen auch im öffentlichen Raum ausdrücklich oder faktisch erfassen, beschränken sich Deutschland, Österreich, Spanien und die Schweiz weitgehend auf private Räume oder körperliche Berührungen. Dänemark, Schweden und die Niederlande verfolgen insgesamt einen opferschützenden Ansatz. Dabei wird auch das öffentliche Raumverhalten erfasst. Frankreich und das Vereinigte Königreich setzen ebenfalls auf spezifische Tatbestände gegen sexualisierte Aufnahmen oder Belästigung. Die Tendenz in Europa geht daher insgesamt eher dahin, die sexuelle Selbstbestimmung über den privaten Raum hinaus zu schützen. Insgesamt scheinen die sozialen Medien aber leider unsoziales Verhalten zu fördern. Darum ist es sehr gut, dass NRW jetzt initiativ wird. Bedenken gibt es aber auch. Diese muss man ernst nehmen, und man muss darüber sprechen. Natürlich muss man klären, was tatsächlich voyeuristische Bilder im Rechtssinn sind. Gilt das auch für zufällige Aufnahmen? Schwierig wird es bei hochauflösenden Gruppenaufnahmen, aus denen man einzelne Körperpartien herauszoomen kann. Auch so manches Sportfoto könnte problematisch werden. Die Frage ist: Was ist noch Zufall, was ist Absicht? – Das ist nicht immer so ganz leicht einzuschätzen. Letztlich handelt es sich aber um ganz ähnliche Fragen und Abgrenzungen, die im Zweifelsfall im Einzelfall geklärt werden müssen, wie wenn es beispielsweise um Beleidigungen geht. Auch das hat uns ja 06.11.2025 nicht daran gehindert, Beleidigungen unter Strafe zu stellen. Es wäre schon sehr viel gewonnen und vielleicht erreicht durch die geplante Gesetzesinitiative, wenn man sich aus Angst davor, sich strafbar zu machen, vielleicht dreimal überlegt, ob man jemanden fotografiert, den man vorher nicht um Erlaubnis gefragt hat. Früher gehörte sich das so. Man nannte das „Anstand“. Daran, dass das ein etwas altmodisch klingendes Wort ist, sehen Sie, wie ungewöhnlich es mittlerweile ist. Aber die Zeiten haben sich geändert. Sie werden sich – da bin ich ganz sicher – auch weiter ändern, und wir werden uns ganz sicher nicht zum letzten Mal mit diesem Themenfeld befassen. Ich bedauere allerdings, dass wir immer hinterherzulaufen scheinen, weil das Netz aus juristischen Regeln nicht so eng sein kann, dass es nicht immer neue Formen der Übergriffe gibt. Mir fehlt persönlich die kriminelle Energie, um vorherzusagen, was wohl als Nächstes kommt. Wenn ich wetten müsste, dann würde ich sagen, dass es ganz bestimmt etwas mit KI zu haben wird. Deepfakes öffnen bereits ein Tor an Möglichkeiten. Die Bundesjustizministerin plant nun ein Gesetz gegen das voyeuristische Filmen. Sie plant Strafen gegen solches Handeln. Das ist gut. Ich bin aber froh, dass es keinen Schnellschuss dazu gibt; denn jetzt geht es darum, wirklich vorausschauend zu handeln – vorausschauend im Sinne der Gesetzgebung –, damit wir auch Fälle erfassen können, die möglicherweise zukünftige Ideen von Kriminellen erfassen. Vorhin wurden die Frauen, die sich für andere Frauen engagieren, die im öffentlichen Raum belästigt werden, vom Redner der AfD herabgewürdigt und sind geradezu als feministisch beschimpft worden. Gerade weil es eine Aktuelle Stunde ist und wir damit diesem Thema eine besondere Bedeutung zukommen lassen wollen, möchte ich den Frauen da draußen sagen: Wir sehen euch, wir hören euch. Seid laut und wehrt euch. Wir hier tun jetzt gerade etwas, um initiativ zu werden. Darüber bin ich sehr froh. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU)

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