Dr. Benjamin Limbach
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Landtag Abgeordnete! Für wenige Minuten waren wir in einer Realität, in der die AfD den Feminismus erfunden und als einzige Partei für Frauenrechte gekämpft hat. (Beifall von den GRÜNEN und der SPD) Herr Tritschler, die vier Parteien, die vor Ihnen geredet haben, kämpften schon für Frauenrechte, (Zuruf: Ja!) als es die AfD noch gar nicht gab, und Sie haben sich vielleicht höchstens um den Euro gekümmert, (Zuruf von der AfD) als wir schon dafür gesorgt haben, dass Frauen in diesem Land frei, selbstbestimmt und sicher leben können. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU, der SPD und der FDP – Zuruf von Markus Wagner [AfD]) Wie weit es bei Ihnen mit dem Thema „Feminismus“ geht und dass Sie das, was Sie vorher als Popanz aufbauen, gleich wieder einreißen, haben Sie bei dem gezeigt, was Sie zum Catcalling sagten. Da haben Sie wirklich wieder gezeigt, wie weit der Sexismus bei Ihnen geht. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU und der SPD – Zuruf von Markus Wagner [AfD]) Unsere Verfassung ist eindeutig. Jede und jeder hat das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Das heißt auch: Jeder Mensch entscheidet selbst, was mit seinem Körper passiert und was nicht. Jeder Mensch hat das Recht, selbst zu entscheiden, ob seine Körperteile fotografiert oder gefilmt werden oder nicht. (Zuruf von Enxhi Seli-Zacharias [AfD]) Unser Strafgesetzbuch sieht das bislang aber nicht so. Wenn in sexueller Motivation das bekleidete Gesäß einer Frau fotografiert wird, soll das nicht strafbar sein. Nach allgemeiner Rechtsmeinung stellt das keine Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen dar, denn das Gesäß ist schließlich bekleidet. Es stellt keine sexuelle Belästigung dar, denn die Frau wurde ja nicht angefasst. Es stellt keine Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen dar, denn es fand ja in der Öffentlichkeit statt. – So die Rechtslage. In Deutschland wird man bestraft, wenn man ohne Fahrschein öffentliche Verkehrsmittel nutzt. Wenn es um Voyeuraufnahmen geht, ist uns das bislang nicht mal ein Knöllchen wert. Diese Rechtslage kann nicht richtig sein. Voyeuraufnahmen verletzen Frauen in ihrem Schamgefühl, in ihrer Würde und letztendlich in ihrer Freiheit. Die Betroffenen werden zu Sexualobjekten herabgewürdigt. Es reicht. Das muss sich ändern. 06.11.2025 (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Vielen Dank für den Rückenwind, den ich aus den vier demokratischen Fraktionen heute für meine Initiative bekommen habe. Es ist gut, dass wir heute an prominenter Stelle darüber sprechen. In den letzten Wochen haben mich immer wieder Frauen auf die Petition, um die es heute geht, angesprochen und von ihren Erlebnissen und denen ihrer Töchter erzählt. Sie haben mir gesagt, wie wichtig es ihnen sei, dass dieses Problem endlich von der Politik aufgegriffen und gelöst werde. Die vielen Zuschriften und Ansprachen haben mir gezeigt, wie viele Frauen in diesem Land von solch schäbigem und unanständigem Verhalten betroffen sind. Dieses Anliegen müssen wir als Politikerinnen und Politiker ernst nehmen. Dafür können wir heute Frau Yanni Gentsch danken. Sie war mutig, hat Zivilcourage gezeigt und hat ihren Fall öffentlich gemacht. Endlich führen wir eine Debatte darüber, dass es offensichtlich viele Männer in diesem Land gibt, die meinen, Frauen hätten sich ihren sexuellen Wünschen zu ergeben. Die Petition, die mir vor einiger Zeit übergeben wurde, hat mittlerweile fast 140.000 Unterstützerinnen und Unterstützer. Dies zeigt: Dieses Thema trifft einen Nerv in unserer Gesellschaft und fordert uns zum Handeln auf. Das ist nicht nur irgendein subjektives Gefühl, sondern lässt sich auch empirisch mit harten Fakten belegen. Bei einer Onlinebefragung erhob das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen im Jahr 2021 während eines Zeitraums von gerade einmal fünf Wochen Daten zu fast 4.000 Fällen der verbalen sexuellen Belästigung. 96 % der Betroffenen waren weiblich, die Mehrzahl war unter 19 Jahre alt. Meist waren die Opfer bei der Tat allein, anschließend verunsichert und mieden in der Folgezeit bestimmte Orte oder Routen. Insbesondere junge Menschen fühlten sich durch entsprechende Vorfälle zum Objekt reduziert und erniedrigt. Das ist erschreckend, und das will und werde ich so nicht stehen lassen. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Ich habe den Fall deshalb zum Anlass genommen, eine rechtspolitische Initiative auf den Weg zu bringen. Das Strafrecht muss dem verfassungsrechtlichen Schutzauftrag gerecht werden. In der jüngeren Vergangenheit hat der Gesetzgeber zwar bereits richtige Weichen gestellt und mit der Schaffung des § 184k Strafgesetzbuch das sogenannte Upskirting und Downblousing unter Strafe gestellt. Es besteht dennoch weiterer Handlungsbedarf, um das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung umfassender und angemessen zu schützen. Meine Vorrednerinnen haben es schon gesagt: Die Kleidung einer Person darf kein Freifahrtschein sein, sie durch das Herstellen voyeuristischer Bildauf-Landtag nahmen zum Objekt herabzuwürdigen. Das Opfer muss nicht erst durch das Tragen von Kleidung nach außen für Dritte wahrnehmbar kenntlich machen, dass das unbefugte Fotografieren seiner Körperteile seinem Willen widerspricht. Eine Bemerkung des Mannes aus dem Video von Frau Gentsch geht mir nicht aus dem Kopf – das ist heute schon zitiert worden –: Aber warum ziehen Sie denn so eine Hose an? – Ich bin es leid, im Jahr 2025 noch derartige Rechtfertigungen zu hören, mit denen dem Opfer die Schuld gegeben wird und es zum zweiten Mal zum Opfer gemacht wird. Und ich bin es leid, dass wir ständig unseren Töchtern Ratschläge geben, wie sie sich kleiden sollen, damit sie nicht belästigt werden. Das muss aufhören. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Der Vorfall belegt wie so viele exemplarisch andere, dass unser Strafrecht darauf in Zukunft eine klare Antwort geben muss. So etwas verletzt Menschen in ihrer Würde und in ihrer Freiheit zutiefst. Deswegen müssen wir es unter Strafe stellen. Nordrhein-Westfalen und Hamburg haben deshalb unter der Überschrift „Recht auf sexuelle Selbstbestimmung stärken – Schutzlücken schließen“ einen Beschlussvorschlag zur Abstimmung auf der Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister am 07.11.2025 in Leipzig vorgelegt, der neben den Voyeuraufnahmen auch die sexistische Anmache auf offener Straße erfasst. Denn beim Thema „Catcalling“ haben wir das gleiche Problem. Mit dem Beschlussvorschlag fordern wir den umfassenden Schutz vor sexuell motivierten Belästigungen auch ohne Körperkontakt und das Schließen bestehender Schutzlücken, um so das Sicherheitsgefühl Betroffener zu stärken. Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Frau Dr. Hubig hat nun Anfang dieser Woche angekündigt, Frauen vor voyeuristischen Aufnahmen in der Öffentlichkeit besser schützen zu wollen. Sexueller Belästigung, digitalem Voyeurismus und vergleichbaren Übergriffen müsse der Staat entschlossen entgegentreten, auch mit Mitteln des Strafrechts. Das sehen wir auch so. Deswegen bin ich dankbar für den Rückenwind, den ich heute aus den vier demokratischen Fraktionen für meine Fahrt nach Leipzig bekommen habe, um mich dort für dieses Thema und eine Strafbarkeit voyeuristischer Aufnahmen einzusetzen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP)
