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Sven Werner Tritschler

AfD 06.11.2025 Sitzungen 18/106

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am 23. Mai 2019, also vor genau sechs Jahren, fünf Monaten und 14 Tagen, brachte die AfD-Fraktion einen Antrag mit dem Titel „Schutz gegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“ in diesen Landtag ein. Er endete mit folgendem Forderungsteil: „Der Landtag fordert die Landesregierung auf, eine Bundesratsinitiative zu starten mit dem Ziel, einen Gesetzentwurf anzustoßen, auf dessen Grundlage eine strafrechtliche Ahndung der sogenannten ,Upskirtingʻ-Fälle möglich wird.“ Im Jahr 2000 war in Japan das erste Mobiltelefon mit eingebauter Kamera auf dem Markt erhältlich. Schon im Jahr 2001 finden sich die ersten Berichte über das Upskirting und ähnliche Phänomene des Fotografierens des Intimbereichs. Schon im selben Jahr wurde es dort für Handyhersteller zur Pflicht, dass Handys beim Fotografieren ein 65 bis 70 dB lautes Geräusch von sich geben müssen, um heimliche Aufnahmen zu erschweren. 18 Jahre später haben wir dann wie gesagt unseren Antrag in diesen Landtag eingebracht. Im Gegensatz zu Ihnen hatten wir damals immerhin die Ausrede, dass wir noch nicht so lange hier im Haus waren. Sie dagegen, meine Damen und Herren von der CDU, der SPD und den Grünen, haben keinerlei Ausrede für Ihre Untätigkeit bis 2019 und noch weniger für Ihre Untätigkeit seit 2019. Unseren Antrag haben Sie alle natürlich unter fadenscheinigen Gründen abgelehnt. Immerhin haben Sie 2021 – das wurde eben angesprochen – das Strafrecht ein bisschen geändert. Heute müssen Sie aber zugeben, dass das völlig unzureichend war. 06.11.2025 Frau Butschkau von der SPD begründete wie folgt, dass sie unseren Antrag ablehnte: „Die demokratischen Fraktionen in diesem Hause ziehen beim Thema ,Upskirtingʻ an einem Strang. Ich bin zuversichtlich, dass wir gemeinsam eine Lösung finden werden, die die Täter zur Rechenschaft zieht und die Frauen schützt. In diesem Sinne ist Ihr Antrag abzulehnen.“ Frau Butschkau, was haben die sogenannten demokratischen Fraktionen seit den letzten sechseinhalb Jahren für die Frauen vorzuweisen? Nicht besonders viel! Aber auch die CDU, die die Aktuelle Stunde heute einbringt, als wäre das ein brandneues Thema – quasi als würde Oma endlich ein neues iPhone bekommen –, machte vor sechseinhalb Jahren noch große Ankündigungen, denen nichts folgte. Ministerin Scharrenbach erklärte – Zitat –: „Wir als Landesregierung haben dieses Thema […] bei der GFMK angemeldet, die Anfang Juni 2019 tagen wird. Insofern werden wir uns […] mit den Länderkolleginnen und -kollegen darüber austauschen. Ich bin mir sicher, dass […] die aufrechten Fraktionen akzeptable Lösungen in der Frage der Strafverfolgung finden.“ Haben Sie einen Weg gefunden, meine Damen und Herren? Wohl kaum. Wir freuen uns aber, dass Sie 25 Jahre nach dem ersten Auftreten des Phänomens und sechseinhalb Jahre nach der ersten Debatte hier im Landtag endlich etwas Aktivität simulieren. Dass zwei Regierungsparteien dabei nicht mehr zustande bringen als eine Aktuelle Stunde unter dem Motto „Lasst uns mal drüber reden“, ist zwar angesichts der Vorgeschichte eher ein Armutszeugnis, aber immerhin besser als nichts. Dass Sie in Ihrem Antrag nicht mehr auf die Reihe bekommen, als sich selbst und eine Bundesministerin zu zitieren – geschenkt. Hätten Sie mal ins Archiv geschaut, (Zuruf von Stefan Zimkeit [SPD]) hätten Sie sich bei unserem Antrag bedient. Da war vor sechseinhalb Jahren schon mehr Substanz. Wie dem auch sei. (Zuruf) Da sind wir bei Minister Limbach. Das heimliche Filmen oder Fotografieren von intimen Stellen des Körpers muss straf… (Zurufe) – Ich weiß, dass Ihnen das peinlich ist. Sechseinhalb Jahre haben Sie die Frauen allein gelassen. Ich weiß, dass Ihnen das peinlich ist. Landtag (Gönül Eğlence [GRÜNE]: Sie sind peinlich!) Jetzt sind Sie hier die großen Beschützer. Lächerlich! Es ist schön, dass wir uns endlich einig sind. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Wir sind uns nicht einig! Ganz bestimmt nicht!) Aber hören Sie auf, große Ankündigungen zu machen. (Zurufe) Lassen Sie Ihren großen Ankündigungen endlich Taten folgen. Es ist ja nicht so, als ob Sie nicht ständig irgendetwas im Strafrecht herumändern würden. Seit 2019 haben Sie das Strafgesetzbuch mehrfach geändert. Sie haben zum Beispiel einen Majestätsbeleidigungsparagrafen wieder eingeführt, um sich selbst zu schützen. Das war offensichtlich wichtiger als der Schutz der Frauen. (Beifall von der AfD) Bei dem anderen Thema, das Sie nur so mit einem Halbsatz streifen, wird es Ihnen vermutlich viel einfacher von der Hand gehen. Man muss sich allerdings große Sorgen machen. Sexistische Bemerkungen möchte unser Justizminister gleich auch noch verfolgen, wie es heißt. Aber was meint er damit? Beleidigungen sind schon heute strafbar. Hier braucht es kein neues Recht, sondern vielmehr eine Justiz und Staatsanwaltschaften, die dem geltenden Recht Geltung verschaffen. Daran scheitert es doch, und das ist Ihre Verantwortung, Herr Minister. Was meinen Sie also mit sexistischen Bemerkungen? Frau Schäffer hat gerade das Beispiel mit der Visitenkarte genannt. Wenn so etwas keine Beleidigung ist, dann wollen Sie demnach also ganz neue Äußerungen kriminalisieren. Da der Vorschlag von einem grünen Minister kommt, darf man nichts Gutes erwarten. Was in manchen Kreisen heutzutage schon so alles als Sexismus gilt, erläutert Julia Becker, Professorin für Sozialpsychologie, in einer Schrift der Bundeszentrale für politische Bildung. Nach ihrer Definition sind beispielsweise folgende Sätze sexistisch – Zitat –: „Diskriminierung von Frauen ist heute kein Problem mehr in Deutschland.“ Auch die Aussage „Frauen sind warmherziger und liebevoller als Männer“ sei Sexismus. „Männer sind ohne Frauen unvollkommen.“ Auch das ist nach ihrer Definition Sexismus. (Zuruf von Tim Achtermeyer [GRÜNE]) 06.11.2025 Also, meine Herren: Wenn Sie Ihrer Gattin zu Hause bald ein Kompliment machen, seien Sie vorsichtig. (Zuruf von Wibke Brems [GRÜNE]) CDU und Grüne werden Sie dafür möglicherweise ins Gefängnis stecken. (Beifall von der AfD – Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) Man könnte das alles lustig und albern finden, meine Damen und Herren, (Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Peinlich trifft es eher!) wie man Sie insgesamt lustig und albern finden kann, wenn man nicht wüsste, dass durchgeknallte Feministinnen wie Frau Becker so einen Blödsinn mit Steuergeld erforschen dürfen, … (Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Damit haben Sie eigentlich allen Ihre Meinung zu Frauen deut- lich gemacht!) – Nur die Ruhe! Ganz ruhig bleiben! Sie können ja gleich noch reden. … und wenn man nicht wüsste, dass solche Pseudoexperten in Ihrem Kopf wohnen, wenn Sie sich mal wieder ein neues Gesetz ausdenken. (Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Das hat gerade sehr deutlich gezeigt, um was es Ihnen geht!) Für uns ist klar: Die Meinungsfreiheit in Deutschland ist auch dank Ihrer Gesetzgebung immer mehr in Gefahr. Das Letzte, was wir brauchen, ist ein neues Gesetz, das die Axt an dieses zentrale Grundrecht legt. Niemand muss sich beleidigen lassen. Dafür gibt es Tatbestände im Strafgesetzbuch, und es braucht starke Staatsanwaltschaften und Gerichte, die das verfolgen. Es bedarf aber keines Mimosenschutzes. (Beifall von der AfD) Dringend hingegen – da haben Sie uns an Ihrer Seite – braucht es den Schutz der Frauen vor heimlichem Intimfotografieren. Das fordern wir seit sechseinhalb Jahren. (Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Das ist doch ge- setzlich längst geregelt!) Es ist schön, dass Sie das endlich auch fordern. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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