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Angela Erwin

CDU 06.11.2025 Sitzungen 18/106

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mit einem Fall beginnen, der uns zeigt, warum wir heute in der Aktuellen Stunde über dieses Thema sprechen. (Unruhe – Glocke) Eine junge Frau joggte an einem Frühjahrstag durch Köln. Hinter ihr lief ein Mann, der sie heimlich filmte. Erst später merkte sie, was geschehen war. Für die junge Frau war das ein massiver Eingriff in ihr Persön-Landtag lichkeitsrecht. Doch die danach erfolgte Anzeige bei der Polizei brachte kein Ergebnis. Der Mann habe sich, so hieß es von der Polizei, nicht strafbar gemacht. Dieser Fall zeigt, wie wichtig es ist, dass wir uns mit der Frage befassen, wie weit unser Strafrecht Menschen vor entwürdigenden und voyeuristischen Aufnahmen schützt und ob dieser Schutz in unserer digitalen und vernetzten Welt noch ausreicht. Das Strafgesetzbuch kennt mit § 201a StGB bereits einen Tatbestand, der den höchstpersönlichen Lebensbereich schützt, also den Kern der Intimsphäre. Heimliche Aufnahmen in Umkleiden, Toiletten oder Wohnungen sind zu Recht strafbar, ebenso das sogenannte Upskirting, § 184k StGB, also das heimliche Fotografieren unter Röcken oder Kleidern. Die Erweiterung war ein wichtiger Schritt, den wir als CDU seinerzeit mit vorangetrieben haben. Neben diesen Vorschriften sind auch der Tatbestand des Nachstellens sowie die sexuelle Belästigung bereits vorhanden, die das beharrliche Verfolgen bzw. die unerwünschte sexuelle Berührung unter Strafe stellen. Doch unser gesellschaftliches und technisches Umfeld hat sich rasant geändert. Jeder trägt heute ein Smartphone mit sich, welches hochauflösende Bilder aufnehmen kann. Diese Aufnahmen können in Sekundenschnelle veröffentlicht und verbreitet werden. Die so ohne Einwilligung der Betroffenen gewonnenen Aufnahmen bestimmter Körperteile und die damit bewirkte Herabwürdigung der Betroffenen zum Objekt sexueller Motivation haben oftmals gravierende Folgen. Unsere Rechtsordnung schützt bislang allerdings nur den intimsten Lebensbereich, nicht aber die Würde und Privatsphäre im öffentlichen Raum. Wer heute auf offener Straße, beim Sonnen im Freibad oder bei einer Yogaübung im Park aufdringlich fotografiert oder gefilmt wird, genießt oft keinen strafrechtlichen Schutz, solange keine intimen Körperteile sichtbar sind. Solche Handlungen, und das müssen wir klar benennen, sind aber belästigend, sie sind demütigend und oft sexuell motiviert. Diese Regelungslücke führt dazu, dass ungewollte, aus dem Hinterhalt aufgenommene Fotos oder Videos in vielen Fällen straflos bleiben. Zivilrechtliche Ansprüche auf Unterlassung oder Schadenersatz helfen den Betroffenen zudem erst oft im Nachhinein. Wir als CDU stehen für Sicherheit, für Rechtsklarheit und den Schutz der Menschenwürde. Darum müssen wir uns ehrlich fragen: Deckt das geltende Strafrecht die tatsächlichen Schutzbedürfnisse der Menschen in unserer digitalen Welt noch ab? Wir müssen uns fragen, wie der Schutz der Persönlichkeitsrechte in Zeiten von Smartphones und sozialen Medien gestärkt und Betroffene wirksam geschützt werden können. Nordrhein-Westfalen geht hier voran. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) 06.11.2025 Das Thema wird morgen im Rahmen der Justizministerkonferenz behandelt. Das Ziel ist, die Bundesjustizministerin zu bitten, einen Regelungsvorschlag für die bestehende Schutzlücke vorzulegen. Wenn wir aber darüber diskutieren, dass es einen klaren, einen verfassungskonformen und praxistauglichen Schutz gegen aufdringliche und belästigende Aufnahmen auch außerhalb geschützter Räume geben soll, dann ist ebenso klar: Es darf nicht um einen Generalverdacht gegen das Fotografieren oder Filmen in der Öffentlichkeit gehen. Das Ziel kann nicht sein, alltägliches Verhalten oder berechtigte journalistische Tätigkeit zu kriminalisieren. Ein möglicher Gesetzesvorschlag muss sorgfältig austariert, praxisgerecht und auch rechtssicher sein, damit Polizei und Staatsanwaltschaft ihn umsetzen können, ohne durch unklare Abgrenzungen überlastet zu werden. Es geht also um klare Grenzen und praktikable Lösungen, die das Vertrauen in den Rechtsstaat stärken, nicht um symbolische Strafverschärfung, sondern um echten Schutz mit Augenmaß. Liebe Kolleginnen und Kollegen, digitale Belästigung ist real und kann jeden von uns treffen: Frauen auf dem Heimweg, Jugendliche bei Konzerten, Menschen in Badekleidung am Baggersee. Wir als CDU stehen für einen modernen, einen wirksamen und zugleich ausgewogenen Strafrechtsschutz, für Nulltoleranz gegenüber Kriminalität. Klar ist auch: Der Gesetzgeber darf nicht erst handeln, wenn gesellschaftliche Realitäten längst über das Recht hinausgewachsen sind. Wir brauchen ein Strafrecht, das den Menschen auch im digitalen Zeitalter Sicherheit und Schutz gibt. Deshalb ist es richtig, die bestehenden Strafnormen zum Schutz vor voyeuristischen Aufnahmen zu überprüfen und über eine Weiterentwicklung des Persönlichkeitsrechtsschutzes zu beraten. Ich bin gespannt auf den Vorschlag aus Berlin. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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