André Kuper
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Der Wissenschaftsausschuss empfiehlt in Drucksache 18/15866 – Neudruck –, den Antrag abzulehnen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 18/12018 selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt dem Antrag der SPD zu? – Das sind SPD und FDP. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, Bündnis 90/Die Grünen und AfD. Enthaltungen? – Gibt es demnach nicht. Damit ist der Antrag Drucksache 18/12018 wie gerade festgestellt abgelehnt. 09.10.2025 Zum Ende der heutigen Sitzung muss ich noch eine nichtförmliche Rüge erteilen; sie betrifft den Abgeordneten Schalley von der Fraktion der AfD. Herr Abgeordneter Schalley hat in seiner Rede zu Tagesordnungspunkt 15 der gestrigen Sitzung des Plenums eine Volksgruppe mit einem unparlamentarischen Begriff bezeichnet. Das ist der Würde des Parlaments nicht angemessen. Ich werde die Äußerung nicht wiederholen und fordere den Abgeordneten auf, Derartiges zukünftig zu unterlassen. Damit haben wir das Ende der Tagesordnung erreicht. Ich wünsche einen angenehmen Abend und etwaig einen schönen Urlaub. Ich schließe die Sitzung. Schluss: 18:45 Uhr _______________________________________ *) Von der Rednerin bzw. dem Redner nicht überprüft (§ 102 GeschO) Dieser Vermerk gilt für alle in diesem Plenarprotokoll so gekennzeichneten Rednerinnen und Redner. Landtag Anlage Zu TOP 14 – Gesetz zur Ausführung des § 47 Absatz 1b des Asylgesetzes (Ausführungsgesetz Asylgesetz – AG AsylG) – zu Protokoll gegebene Rede Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Mit dem Ausführungsgesetz zu § 47 Abs. 1b des Asylgesetzes kommt die Landesregierung ihrer Verantwortung nach, die Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Geflüchteten weiter zu entlasten. Eine maßgebliche Säule unserer Rechtsordnung ist das Recht auf Asyl. Es ist im Grundgesetz verankert. Nordrhein-Westfalen steht zu seiner humanitären Verantwortung, Menschen, die vor Krieg, Terror und Verfolgung fliehen, Schutz und Zuflucht zu gewähren. Wer Schutz und Zuflucht braucht, wird in Nordrhein-Westfalen diesen auch finden. Neben Unterbringung und Versorgung sind es vor allem Integration und Teilhabe, die gesellschaftlich gestaltet werden müssen. Genau diese Teilhabe findet vor Ort statt, in unseren Kommunen. Dabei ist der Landesregierung sehr bewusst, dass die Kommunen vor Herausforderungen stehen. Deshalb ist es der Landesregierung wichtig, die Kommunen bei der Geflüchtetenaufnahme zu entlasten. Dies gelingt durch das ausgebaute Landessystem zur Unterbringung von Geflüchteten, das eine Puffer- und Steuerungsfunktion bei der Unterbringung von Schutzsuchenden übernimmt – heute und in Zukunft. Dies ist eine Leistung dieser Regierung, die wir gemeinsam mit den Kommunen erarbeitet haben. Wir werden das System in seinem jetzigen Umfang erhalten und garantieren, um dauerhaft für die Aufnahme von Schutzsuchenden, auch bei schwankenden Zahlen, gut aufgestellt zu sein. Zudem schaffen wir Entlastung durch das Ausschöpfen der Wohnverpflichtung für Geflüchtete aus sicheren Herkunftsländern, sodass diese in der Regel nicht mehr kommunal zugewiesen werden. Die nun von der Landesregierung eingebrachte gesetzliche Regelung zu § 47 Abs. 1b Asylgesetz schließt an bisherigen Regelungen an. Darüber hinaus präzisiert die Regelung aber die besondere Schutzbedürftigkeit und die besonderen Bedarfe vulnerabler Gruppen. Der Landesregierung ist es wichtig, vulnerable Gruppen im Blick zu behalten. Diese Personen haben besondere Anforderungen bei der Unter-09.10.2025 bringung und Versorgung. Daher sind ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen, Schwangere oder Personen mit schweren physischen Erkrankungen von der längeren Wohnverpflichtung ausgenommen, genauso wie minderjährige Kinder und ihre Eltern oder andere Sorgeberechtigte sowie ihre volljährigen, ledigen Geschwister. Für sie endet die Wohnverpflichtung bereits nach sechs Monaten. Der besondere Schutz der Familien und Kinder wird – und das ist uns wichtig – weiterhin gewährleistet. Zudem ist eine Evaluierung auch im Gesetzestext vorgesehen, die zuvor nur in der Begründung Niederschlag gefunden hatte.
