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Susanne Schneider

FDP 09.10.2025 Sitzungen 18/104

Werter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Eingliederungshilfe erfüllt eine wichtige Aufgabe. Sie ermöglicht Menschen mit Behinderungen eine individuelle Lebensführung und fördert die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Doch für die Kommunen ist die Eingliederungshilfe ein riesiger Kostentreiber. Frau Butschkau hat es schon angesprochen. In meinem Heimatkreis Unna mehren sich die Stimmen, die die Eingliederungshilfe sogar als Hauptproblem der kommunalen Finanzen in Deutschland bezeichnen und vor struktureller Überforderung der Kommunen warnen. Die letzten Zahlen bestätigen erneut diese kommunalen Sorgen. Im Jahr 2024 umfassten die Ausgaben für Leistungen der Eingliederungshilfe nach Abzug der Einnahmen in Nordrhein-Westfalen rund 7,2 Milliarden Euro. Das ist eine Steigerung um über 13 % gegenüber dem Vorjahr. Die größte Ausgabenposition waren die Assistenzleistungen zur selbstbestimmten und eigenständigen Bewältigung des Alltags mit knapp 4 Milliarden Euro. Für Leistungen in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen wurden als zweitgrößter Ausgabeposten rund 1,5 Milliarden Euro aufgewendet. Die Sozialgesetzgebung des Bundes verschärft die finanzielle Belastung der Kommunen in Nordrhein-Westfalen. Das Konnexitätsprinzip gilt zwischen Bund und Kommunen nicht anders als zwischen Land und Kommunen. (Beifall von der FDP) Für die Eingliederungshilfe stellt der Bund seit 2018 unverändert jährlich 5 Milliarden Euro zur Verfügung. Dieser Betrag kann allerdings die mit dem Bundesteilhabegesetz erfolgten Leistungsausweitungen nicht kompensieren. 09.10.2025 (Beifall von der FDP) Die Leistungen werden in Nordrhein-Westfalen zu großem Teil über die beiden Landschaftsverbände LVR und LWL erbracht. Im Wege der Umlage werden kreisfreie Städte, Kreise und Gemeinden daran beteiligt. Die steigenden Kosten werden so an die Kommunen weitergegeben. Wir brauchen daher endlich eine Dynamisierung des finanziellen Anteils zwecks Entlastung durch den Bund. Diese Forderung ist nicht neu. Auch die vorherige Landesregierung von CDU und FDP hat sich dafür stark gemacht. Der Bund sollte die bei der Eingliederungshilfe entstehenden Mehrausgaben zumindest anteilig übernehmen. (Beifall von der FDP) Der Betrag von 5 Milliarden Euro entspricht angesichts der Personalkostenentwicklung und der gestiegenen Fallzahlen zudem nicht mehr dem ursprünglich vereinbarten Bundesanteil. Im Januar hat Schwarz-Grün zwar einen entsprechenden Antrag beschließen lassen. Geändert hat sich dadurch bisher überhaupt nichts. Im Hinblick auf einen Finanzierungsanteil des Landes zur Eingliederungshilfe bleibt der SPD-Antrag zu wenig differenziert. Die Landschaftsverbände und ausgewählte Kommunen hatten wegen der fehlenden Regelungen zur Konnexität gegen das Ausführungsgesetz des Landes eine Kommunalverfassungsbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen eingelegt, die immer noch anhängig ist. Ihr Hauptargument war: Die mit dem Ausführungsgesetz zum Bundesteilhabegesetz eingeführten Bestimmungen würden ihnen neue Aufgaben übertragen bzw. bestehende Aufgaben erweitern. Dies führe zu finanziellen Mehrbelastungen. Das Ausführungsgesetz sieht aber keine Landesbeteiligung an den Kosten der Eingliederungshilfe vor. Wir sollten den Ausgang dieses Verfahrens hinsichtlich eines Konnexitätsausgleichs abwarten. Erst dann können wir konkret und seriös über die Höhe eines Landesanteils sprechen. Die eigenen Leistungen des Landes zur Stärkung der Inklusion sind allerdings verschwindend gering. Mit den Kürzungen im Haushalt für 2025 sind sie sogar noch weiter gesunken. Die Einführung eines Landesanteils bei der Finanzierung der Eingliederungshilfe könnte daher ein richtiger Schritt sein, aber erst nach Abschluss des Konnexitätsverfahrens. Forderungen nach einer höheren finanziellen Belastung von Bund und Ländern allein werden allerdings nicht ausreichen. Wir brauchen vielmehr grundlegende Reformen zur Begrenzung der Ausgabendynamik. Diese Diskussion möchte die SPD jedoch vermeiden. Daher setze ich jetzt darauf, dass wir bei den Landtag weiteren Beratungen im Ausschuss auch diese Frage aufgreifen. – Ich danke Ihnen für das Zuhören. (Beifall von der FDP)

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