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Christina Kampmann

SPD 09.10.2025 Sitzungen 18/104

Danke sehr. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit seiner Entscheidung vom 14. November 2024 hat das Bundesverfassungsgericht Teile des nordrhein-westfälischen Polizeigesetzes für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. Mein Kollege Christos Katzidis hat die einzelnen Regelungen gerade ausführlich dargelegt. Das Gericht hat dabei deutlich gemacht, dass die Regeln in ihrer jetzigen Form nicht verhältnismäßig sind. Damit verbunden war an uns als Landtag der Auftrag, die gesetzlichen Grundlagen so zu überarbeiten, dass sie den verfassungsrechtlichen Anforderungen entsprechen. Das Urteil aus Karlsruhe erinnert uns auch an einen ganz zentralen Grundsatz, nämlich an den, dass Sicherheit und Freiheit niemals gegeneinander ausgespielt werden dürfen. Beides gehört zusammen und ist Voraussetzung für das Vertrauen der Menschen in unseren Rechtsstaat. Wir brauchen eine Polizei, die handlungsfähig ist, die ihre Aufgaben wirksam erfüllen kann und die zugleich auf einer verfassungsfesten Grundlage arbeitet. Die Beamtinnen und Beamten sind nur dann rechtlich so abgesichert, dass sie in schwierigen Situationen schnell handeln können. Deshalb ist es richtig, dass dieser Gesetzentwurf darauf abzielt, Eingriffsschwellen präziser zu formulieren, den Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung zu stärken und die rechtlichen Rahmenbedingungen für moderne Ermittlungs- und Analysemethoden klar zu definieren. Damit wird der Versuch unternommen, das Gleichgewicht zwischen der notwendigen Gefahrenabwehr und dem Schutz der Grundrechte neu auszurichten. Zugleich ist aber auch klar, dass solche neuen Regelungen genau geprüft werden müssen. Gerade weil es um tiefgreifende Ermittlungsbefugnisse geht, ist es unsere Aufgabe als Parlament, sorgfältigst abzuwiegen. Wir müssen sicherstellen, dass alle Regelungen die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit wahren, dass Datenschutz und Transparenz gewährleistet bleiben und dass Missbrauch ausgeschlossen wird. Für uns als SPD-Fraktion steht fest, dass wir ein Polizeigesetz wollen, das Sicherheit schafft, das auf einem festen Fundament unserer Grundrechte steht, das Vertrauen in die Polizei stärkt und den Bürgerinnen und Bürgern die Gewissheit gibt, dass der Staat ihre Freiheit respektiert. Das ist keine Gegensätzlichkeit, sondern aus unserer Sicht Ausdruck eines modernen und eines demokratischen Rechtsstaats. 09.10.2025 Die Beratungen im Ausschuss werden für uns besonders wichtig sein. Wir werden uns mit den vorgesehenen Änderungen sehr intensiv auseinandersetzen, die Stellungnahmen sorgfältig auswerten und die Frage stellen, ob der Gesetzentwurf tatsächlich alle verfassungsrechtlichen Anforderungen erfüllt. Auch wenn wir sehr großes Vertrauen in die Landesregierung und insbesondere natürlich in Sie, Herr Reul, als Innenminister haben, wird die Anhörung mit den Expertinnen und Experten für uns wichtig sein. Wir werden uns genau anhören, was dort gesagt wird, und schauen, was die Stellungnahmen hergeben. Eine abschließende Bewertung werden wir als SPD erst danach vornehmen können, denn ein Gesetz, das so tief in die Grundrechte eingreift, verdient eine gründliche, eine sachliche und eine ausgewogene parlamentarische Beratung. Das Polizeigesetz ist eines der zentralen sicherheitspolitischen Gesetze unseres Landes. Es prägt das Verhältnis zwischen Staat und Bürgerinnen und Bürgern in einem ganz besonders sensiblen Bereich. Deshalb sollten wir gemeinsam dafür sorgen, dass am Ende ein Gesetz steht, das den Anforderungen der Verfassung entspricht, das Vertrauen schafft und vor allem die Handlungsfähigkeit unsere Polizei erhält – im Dienste der Sicherheit und der Freiheit in Nordrhein-Westfalen. – Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD und Dr. Werner Pfeil [FDP])

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