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Herbert Reul

09.10.2025 Sitzungen 18/104

Schönen guten Tag, meine Damen und Herren! Herr Präsident! Wie Sie wissen, müssen wir aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts das Polizeigesetz Nordrhein-Westfalen in wenigen Teilen anpassen. Dafür haben wir bis zum 31.12. dieses Jahres Zeit. Unmittelbar nach dem Urteil aus Karlsruhe haben wir erklärt, dass wir die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts respektieren und dann auch selbstverständlich umsetzen. Diese Umsetzung kommt jetzt mit der Anpassung. Konkret geht es um die polizeilichen Befugnisse bei der Observation von Gefährdern und bei verdeckten Bildaufnahmen bzw. Bildaufzeichnungen. Wohlgemerkt, das Bundesverfassungsgericht hat nur die Kombination von Observation in Verbindung mit verdeckten Bildaufnahmen angemahnt. Die Verfassungsgemäßheit der beiden Befugnisse als solche war kein Thema. Trotzdem haben wir beide Befugnisse jeweils auch für sich noch einmal auf den Prüfstand gestellt. Zweitens. Sicher ist sicher: Wir haben uns auch bei den Befugnissen zum Einsatz von Vertrauenspersonen und verdeckten Ermittlern sowie für die Fahndungsausschreibungen zur polizeilichen Beobachtung noch einmal alles genau angesehen und auch hier auf die Rechtsprechung geachtet. Drittens haben wir das Urteil zum Anlass genommen, weitere Verbesserungen vorzunehmen. Denn wenn man schon mal dabei ist, kann man direkt auch noch andere Dinge nachziehen bzw. an den aktuellen Stand der Rechtsprechung anpassen. Zum Beispiel haben wir ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Polizeigesetz Mecklenburg-Vorpommerns berücksichtigt, das den Kernbereich der Privatsphäre betrifft. Auch hier haben wir nachjustiert. Weiterhin passen wir die Regelungen über die automatisierte Datenanalyse und den Einsatz Künstlicher Intelligenz an die jüngste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts an. Wie Sie wissen, gibt es zum Thema „Künstliche Intelligenz“ mittlerweile klare Vorgaben vom Verfassungsgericht, die wir jetzt auch im NRW-Polizeigesetz berücksichtigen. Das ist quasi so etwas wie ein Update an die aktuelle Rechtsprechung. Schließlich – letzter Punkt – verbessern wir den Schutz bei häuslicher Gewalt, indem wir die Dauer von Wohnungsverweisungen und Rückkehrverboten von bisher 10 auf künftig jeweils 14 Tage anheben. Wir haben aus der polizeilichen Praxis den Eindruck gewonnen, dass diese zusätzlichen Tage den Betroffenen enorm helfen können. Landtag Unterm Strich haben wir das Polizeigesetz damit nicht nur verbessert und korrigiert, sondern wir haben sogar ein Stück mehr gemacht als notwendig, indem wir einige Punkte auf den neuesten Stand gebracht und gestärkt haben, zum Beispiel beim Thema „KI“ oder beim Schutz von Menschen, die Opfer häuslicher Gewalt werden. So weit die Begründung dieses Gesetzentwurfs. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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