Dorothee Feller
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie mich vorweg zwei Punkte sagen. Das Erste: Wenn hier aufgezählt wird, wie hoch der Anteil von Schülerinnen und Schülern mit Zuwanderungsgeschichte an unseren Schulen im Ruhrgebiet, aber auch woanders, ist, dann möchte ich klar darauf hinweisen, dass es Schülerinnen und Schüler der ersten, zweiten, dritten Generation sind, die bei uns im Land Nordrhein-Westfalen schon lange leben, deren Väter, Großväter zum Teil im Bergbau gearbeitet und mit dazu beigetragen haben, (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) dass in Nordrhein-Westfalen Wohlstand entstanden ist. (Zuruf von Andreas Keith [AfD]) Ich bitte hier deutlich zu differenzieren und nicht alles in einen Topf zu werfen. Das Zweite ist mir in diesem Zusammenhang auch wichtig. Ich begrüße ausdrücklich jeden Beitrag einer demokratischen Partei, einer Gewerkschaft, eines Verbandes im Bereich Bildung. Auch wenn wir nicht immer einer Meinung sind, aber trotzdem ist der 09.10.2025 Diskurs, die Diskussion darüber außerordentlich wichtig, und daraus entstehen neue Ideen. Deswegen begrüße ich, dass Gewerkschaften, demokratische Parteien und Verbände sich in diesem Themenkomplex auch einbringen. Danke dafür! (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Die Publikation des DGB NRW habe ich mit Interesse gelesen und kann sagen: Ich würde mich gern einmal mit dem Autor der Publikation austauschen, da sie schon einige Fragen aufwirft. So lautet der Tenor der Publikation, dass in Nordrhein-Westfalen zu wenig in Bildung investiert werde. Schaut man hingegen auf die Datengrundlage der Publikation, dargestellt als Anlage 2, so stellt der Autor selbst dar, dass nahezu eine Verdopplung der Investitionen von 530 Millionen Euro auf mehr als eine Milliarde Euro im Zeitraum von 2017 bis 2026 erkennbar ist. Bei den Plandaten ist zudem in der Publikation eine Summe von 19 Milliarden Euro für das Jahr 2026 angegeben. Tatsächlich – und das können Sie alle dem Haushaltsentwurf entnehmen – sind aber für den Haushalt 2026 rund 25,7 Milliarden Euro vorgesehen. Dies sind zwei Beispiele dafür, warum die Publikation Fragen aufwirft und wir gern mit dem Autor in den Austausch kommen wollen. Fakt ist: Im Betrachtungszeitraum der Publikation von 2017 bis 2026 hat sich das Haushaltsvolumen für den Etat des Ministeriums für Schule und Bildung um rund 44,4 % erhöht, und das trotz anhaltender schwieriger Haushaltsbedingungen. Bei der Verteilung der Mittel haben wir selbstverständlich die einzelnen Regionen mit ihren jeweiligen Besonderheiten im Blick und somit auch das Ruhrgebiet. Wichtigstes Instrument hierfür ist unser Schulsozialindex. Er macht sichtbar, wo Unterstützung notwendig ist, und erlaubt uns, Förderung und Investitionen dort einzusetzen, wo die Herausforderungen besonders groß sind. So werden mittlerweile insgesamt rund 7.230 Stellen allein durch den Schulsozialindex gesteuert. Diese zielgerichtete Wirkung zeigt sich insbesondere am Beispiel des Ruhrgebiets. So ist die Personalausstattung im Ruhrgebiet um rund 5,32 % gestiegen, gegenüber 4,66 % außerhalb des Ruhrgebiets. Darüber hinaus stellt das Land den Kommunen jährlich 57,7 Millionen Euro für Fachkräfte für Schulsozialarbeit zur Verfügung. Auch diese Mittel werden nach dem Sozialindex verteilt, sodass auch hier eine gezielte Unterstützung erfolgt. So sind beispielsweise allein in der Stadt Duisburg aktuell 77 Personen als Fachkräfte für Schulsozialarbeit im unmittelbaren Landesdienst tätig sowie zusätzlich 46 Stellen im Rahmen der Landesförderung. Somit unterstützt das Land allein die Stadt Duisburg mit über 7 Millionen Euro jährlich in der Schulsozialarbeit. Landtag Auch im Startchancen-Programm wird die zielgerichtete Steuerung sichtbar. Über 40 % unserer 923 Startchancen-Schulen befinden sich in unseren Ruhrgebietsstädten. Durch eine Kooperation mit der Bildungsinitiative RuhrFutur, die nur fürs Ruhrgebiet tätig ist, unterstützen wir darüber hinaus die Region nochmals ganz gezielt. So werden beispielsweise Studierende im Ruhrgebiet als Lernbegleiterinnen und Lernbegleiter an Startchancen-Schulen eingesetzt, um die Lehrkräfte zu entlasten. Weitere Angebote speziell fürs Ruhrgebiet sollen den Übergang von früher Bildung zur Grundschule verbessern sowie die Zusammenarbeit mit Eltern, die Vernetzung von Schulen mit ihrem Sozialraum und den Erfahrungsaustausch der Schulen fördern. Zudem wird seit 2024 an den drei Universitäten Bochum, Duisburg-Essen und Dortmund das Lehramtsstipendium Ruhr angeboten. Damit werden angehende Lehrkräfte zukünftig und frühzeitig für eine Tätigkeit an Schulen in herausfordernder Lage gewonnen. Neben der finanziellen Unterstützung bietet das Stipendium den jungen Nachwuchslehrkräften die Möglichkeit, durch den Einsatz als Lernhelferinnen und Lernhelfer an Schulen im Ruhrgebiet schon während des Studiums praktische Erfahrungen zu sammeln und die Schulen zu unterstützen. Wer sich einmal mit den Lernhelfern und -helferinnen austauscht, der merkt, dass sie von dem Einsatz in den Startchancen-Schulen und an den Schulen in herausfordernden Lagen besonders angetan sind. Das ist genau das, was wir hier erreichen wollen. (Beifall von der CDU) Zudem haben die Studierenden der Universität Duisburg-Essen ab 2026 die Möglichkeit, ihr Praxissemester anstatt in ihrer Ausbildungsregion auch an bis zu 30 Schulen verschiedener Schulformen in Gelsenkirchen abzuleisten – eine Maßnahme, die von dem Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung ausdrücklich gewünscht war und von der wir uns auch eine längerfristige Bindung der Studierenden an die Region erhoffen. Nicht zuletzt konnten durch die Studienplatzoffensiven des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft und des Ministeriums für Schule und Bildung die Studienkapazitäten in den Lehrämtern Grundschule und Sonderpädagogik insbesondere an der Uni Duisburg-Essen erheblich ausgebaut werden, ein Angebot, das von den Studierenden auch angenommen wird. Allein die genannten Beispiele zeigen, dass wir in Nordrhein-Westfalen Investitionen nicht mit der Gießkanne ausschütten, sondern sie dort einsetzen, wo sie gebraucht werden. Wir haben dabei das Ruhrgebiet im Blick. Daneben erhalten unsere Kommunen jährlich eine Schul- und Bildungspauschale sowie weitere pauschale Mittel im Rahmen der Gemeindefinanzierung. 09.10.2025 Auch diese Mittel sind in den vergangenen Jahren erheblich angewachsen und betragen 2025 insgesamt 839 Millionen Euro. Der Zeitpunkt der DGB-Publikation lässt vermuten, dass es wohl darum ging, Einfluss auf die Verteilung des Sondervermögens zu nehmen. Die Landesregierung steht im engen Austausch mit der Bundesregierung, um eine bedarfsgerechte und bürokratiearme Umsetzung des Sondervermögens zu erreichen. Den überwiegenden Anteil der Mittel werden wir unbürokratisch an die Kommunen weitergeben. An erster Stelle stehen für die Landesregierung unsere Kinder und Jugendlichen. (Christian Dahm [SPD]: Was heißt das denn?) Daher soll ein Großteil der Mittel in die Sanierung von Schulen und Kindergärten fließen. Die konkrete Umsetzung soll jedoch vor Ort entschieden werden, denn die Kommunen wissen selbst am besten, wo das Geld gebraucht wird. Wir alle wissen, dass die Herausforderungen im Bildungssystem sowohl bundesweit als auch bei uns in Nordrhein-Westfalen groß sind. Jedoch werden wir die vielfältigen Herausforderungen im Schulsystem mit dem steten Ruf nach noch mehr Geld nicht lösen. Viel wichtiger ist es, unsere Schulen darüber hinaus in ihrer täglichen Arbeit zu unterstützen und zu entlasten. Bei meinen Schulbesuchen und verschiedenen Austauschformaten wird mir zurückgespiegelt – Zitat –: Wir wissen, dass Sie die Herausforderungen nicht von heute auf morgen lösen können, jedoch sind Sie auf dem richtigen Weg. – Diesen Weg werde ich konsequent weitergehen. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
