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Heinrich Frieling

CDU 08.10.2025 Sitzungen 18/103

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich habe noch gar nichts gesagt, und es gibt schon Applaus. Das hat vielleicht damit zu tun, dass wir Kommunalwahlen hatten. Es traf nicht nur mich, es traf auch andere. Zahlreiche Männer und Frauen wurden an die Spitze unserer Kommunalverwaltungen gewählt. Ich darf dabei sein. Deswegen vielen Dank für den Applaus an die Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der SPD) Es ist aber die Ausnahme, dass man durch Wahl, also dadurch, dass man die meisten Stimmen, gegebenenfalls auch in einer Stichwahl, bekommt, den Weg in das Beamtentum schafft. Der Regelfall ist ein anderer. Und um den geht es heute weiterhin; denn wir reden hier über das Landesbeamtenrecht und dabei über die Frage: Welche Auswahlkriterien gibt es eigentlich, um beamtenrechtliche Entscheidungen zu treffen? Grundsätzlich geht es anders als bei Wahlen, wo der Bürger entscheidet und ganz viel berücksichtigen kann, bei den Beamten ausdrücklich um die Kriterien, die das Grundgesetz nennt: Eignung, Befähigung und fachliche Leistung. Das steht hier auch weiterhin im Vordergrund. Ein wichtiges Instrument für beamtenrechtliche Auswahlentscheidungen ist die dienstliche Beurteilung. Diese liegt aber nicht immer vor – bei der Einstellung manchmal noch nicht – oder deckt nicht alle Fragen ab, die man braucht, wenn jemand sich für eine höhere Laufbahn oder eine Sonderlaufbahn bewirbt oder weiterqualifizieren will. Deswegen braucht man neben diesen dienstlichen Beurteilungen auch ande-Landtag re Maßstäbe bzw. ergänzende Hilfsmittel, um eine Entscheidung abschließend treffen zu können. Dafür gibt es in § 2 der Laufbahnverordnung eine Regelung. Diese sieht vor, dass man in den vorgesehenen Fällen wissenschaftlich fundierte Methoden wie strukturierte Interviews, Assessment-Center oder Potenzialanalysen ergänzend heranziehen kann. Durch höchstrichterliche Rechtsprechung ist nun aber festgestellt worden, dass es für solche zusätzlichen und ergänzenden Auswahlinstrumente mitentscheidenden Charakters einer gesetzlichen Grundlage bedarf. Die Verordnung, die wir haben, reicht dafür nicht mehr aus. Daher wollen wir nun mit diesem Gesetzentwurf unverzüglich die Gesetzesgrundlage schaffen und schlagen die Einführung eines neuen § 92a des Landesbeamtengesetzes vor. Damit setzen wir die Vorgaben der Rechtsprechung um und schaffen klare Regeln für die Auswahlverfahren. In diesem Zusammenhang wollen wir auch die Stichtagsregelung des § 53 der Laufbahnverordnung anpassen. Im Juni haben wir das Laufbahnrecht für den öffentlichen Dienst modernisiert. Ich habe bereits bei der Einführung des entsprechenden Gesetzentwurfs deutlich gemacht, wie dringend notwendig es ist, den öffentlichen Dienst attraktiver, durchlässiger und flexibler zu gestalten, um am Ende Talente zu gewinnen und Karrierechancen im öffentlichen Dienst zu verbessern. (Beifall von der CDU) Die Rückmeldungen aus der Praxis haben gezeigt, dass es jetzt aber geboten ist, die Stichtagsregelung anzupassen. Es geht dabei ausdrücklich darum, ein deutliches Auseinanderfallen der zeitlichen Voraussetzungen für das berufliche Fortkommen nach alter und neuer Rechtslage zu vermeiden. Damit sorgen wir dafür, dass bereits begonnene Erprobungszeiten respektiert werden. Dies ist ein pragmatischer Schritt, der dem Fachkräftemangel Rechnung trägt und zugleich individuelle Härten verhindert. (Beifall von der CDU) – Ich gebe euch noch die Gelegenheit. – Auch hier geht es um Verantwortungsbewusstsein gegenüber den Beschäftigten und den Dienststellen. Als CDU stehen wir für Rechtsstaatlichkeit, für Verlässlichkeit und für Leistungsgerechtigkeit. Es geht um mehr als um juristische Anpassungen. Es geht um das Vertrauen in unsere Verwaltung, um faire Karrierewege für Beamtinnen und Beamte sowie Beschäftigte und um die Zukunftsfähigkeit des öffentlichen Dienstes. Ein nötiger Modernisierungsprozess muss immer Hand in Hand mit rechtlicher Klarheit und Sicherheit gehen. (Beifall von der CDU) 08.10.2025 Deswegen stimmen wir der Überweisung des Gesetzentwurfs in die Fachausschüsse zu. Dies ist heute voraussichtlich meine letzte Rede hier im Hohen Haus. Deswegen darf ich mich einmal ganz herzlich bedanken. Ich durfte jetzt achteinhalb Jahre Abgeordneter sein. Ich durfte dreimal erfolgreich Ministerpräsidenten und auch erfolgreiche Ministerpräsidenten wählen. (Beifall von der CDU) Ich durfte acht Jahre im Innenausschuss mitwirken und dort die erfolgreiche Arbeit von Herbert Reul begleiten. Ich habe aber auch mit sehr viel Freude im Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss und im Haushaltskontrollausschuss mitgewirkt. (Beifall von der CDU) Ganz viel Herzblut steckte für mich vor allem in der Arbeit im Kommunalausschuss, in dem ich in den letzten Jahren Sprecher für meine Fraktion sein durfte. Ich will mich einmal bei allen Fraktionen, die konstruktiv mitwirken wollten, ausdrücklich dafür bedanken, dass wir das zusammen hinbekommen haben. Ich bedanke mich auch bei meinen Sprecherkollegen im Kommunalausschuss und habe den Wunsch, dass die Kommunen hier im Hause den hohen Stellenwert behalten, den sie in den letzten acht Jahren, in denen ich hier war, immer hatten. Mein Wunsch ist, dass das so bleibt. Vielen Dank für die gute Zusammenarbeit! Ich danke vor allem meiner CDU-Fraktion, die die Jahre für mich hier menschlich zu einer reichen Zeit gemacht hat. An dieser Stelle sage ich punktgenau: Auf Wiedersehen. – Vielen Dank. (Anhaltender und lebhafter Beifall von der CDU – Anhaltender Beifall von der SPD, den GRÜNEN und der FDP)

Protokoll ↗