André Kuper
Danke, Herr Schalley. – Für die Landesregierung spricht nun Frau Ministerin Paul. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Zutreffenderweise befassen wir uns mit der zweiten zentralen Säule der frühkindlichen Bildung in Nordrhein-Westfalen, weil insbesondere im U3-Bereich, wie schon in der Debatte beschrieben worden ist, die Kindertagespflege einen ganz entscheidenden Beitrag zur Betreuung, Erziehung und Bildung unserer Kinder leistet. Immer wieder werden in diesen Debatten aber die düstersten Szenarien an die Wand gemalt. Es wird auch nicht Rücksicht darauf genommen, vor welch herausfordernden Bedingungen nicht nur Nordrhein-Westfalen, sondern die westdeutschen Flächenländer insgesamt stehen. Stichworte sind der Fachkräftemangel, aber auch die haushalterische Situation. Es wird kein Bezug darauf genommen, welche Maßnahmen in den letzten Jahren bereits ergriffen worden sind. Man kann sich über Eckpunkte streiten – es ist gut und richtig, dass man sich über konkrete Vorschläge streitet –, aber in diesem Fall hat die Landesregierung schon konkrete Vorschläge gemacht. Die habe ich ansonsten in der Debatte doch eher vermisst. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Ach?) Ich will eine Sache klarstellen, weil dieses ewige Diffamieren der Zivilgesellschaft vonseiten der AfD mittlerweile auch vor der frühkindlichen Bildung nicht haltmacht: Wen Sie hier als Lobbyverbände in ein komisches Licht zu rücken versuchen, das sind die kommunalen Spitzenverbände, die Träger der freien Wohlfahrtspflege und die kirchlichen Träger, die in Nordrhein-Westfalen zwei Drittel aller Kitas betreiben und damit einen ganz entscheidenden zivilgesellschaftlichen Beitrag in der Verantwortungsgemeinschaft für die frühkindliche Bildung leisten. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Sven Werner Tritschler [AfD]: Wo ist denn Zivil- gesellschaft, wenn man von Steuern redet? – Zuruf von Tim Achtermeyer [GRÜNE]) 08.10.2025 Die Kindertagespflege ist in Nordrhein-Westfalen ein fester und wichtiger Bestandteil der Kindertagesbetreuung und leistet einen wichtigen Beitrag sowohl zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf frühkindliche Förderung als auch zur Zufriedenheit unserer Kleinsten und ihrer Familien. Viele Familien schätzen und wählen gerade diesen besonderen Charakter der Kindertagespflege. Sie wissen um die Qualität und Flexibilität dieses Betreuungssystems und dieser Betreuungsform. Damit ist die Kindertagespflege in unserer Gesellschaft eine gleichberechtigte und tragende Säule im System der frühkindlichen Bildung, wie es das Kinderbildungsgesetz auch vorsieht. Natürlich erwarten sowohl die Kindertagespflegepersonen als auch die Familien zu Recht Stabilität und verlässliche Rahmenbedingungen. Insbesondere bei der Qualität ist in den letzten Jahren sehr viel passiert, zum Beispiel mit dem Fokus darauf, dass die QHB-Qualifikation auch bei der Qualität in der frühkindlichen Bildung einen wichtigen Beitrag geleistet hat, genauso wie die Unterstützung der Fachberatung. Für die Förderung der Kindertagespflege sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, also die Jugendämter vor Ort, zuständig. Das heißt, die genaue Ausgestaltung der Kindertagespflege obliegt im Rahmen der Vorgaben des SGB VIII und des KiBiz ebendiesen. Gleichwohl – und das ist genau richtig so – beteiligt sich das Land wesentlich an der Finanzierung der Kindertagespflege bei den Jugendämtern, insbesondere mit einer jährlichen Kindertagespflegepauschale für jedes Kind, das in der öffentlich finanzierten Kindertagespflege bis zum Schuleintritt – in den meisten Fällen bis zum vollendeten dritten Lebensjahr – betreut wird. Diese Kindertagespflegepauschalen werden jährlich nach § 37 KiBiz entsprechend den tatsächlichen Personal- und Sachkosten dynamisch angepasst. Das bedeutet für die letzten beiden Kita-Jahre eine jeweilige Steigerung um annähernd 10 %. Ergänzend zahlt das Land über den Belastungsausgleich Jugendhilfe sämtliche Kosten der Jugendämter für alle U3-Kinder und somit die gesamten notwendigen Kosten der Kindertagespflege, da diese sich vorwiegend auf diesen Altersbereich bezieht. Für die Kindertagespflege haben wir zudem die Fördersätze erhöht. Das ist wichtig, denn mit den Kommunen bilden wir insbesondere bei der Kindertagespflege eine Verantwortungsgemeinschaft. Die Kommunen tragen im Kern die Verantwortung. Das ist auch wichtig, weil sie bedarfsgerecht und bedarfsgetreu flexibel entlang der jeweiligen örtlichen Strukturen und Bedingungen vorgehen können. Gerade mit Blick auf die Unterschiede in den 186 Jugendamtsbezirken des Landes ist es im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung wichtig, den unterschied-Landtag lichen Bedarfen und Bedingungen Rechnung tragen zu können. Das heißt im Umkehrschluss aber nicht, dass die Landesregierung nicht auch im engen Austausch mit der Kindertagespflege wäre, sowohl in einzelnen Gesprächen als auch bei Vor-Ort-Besuchen. Sie ist ebenfalls im Rahmen der Landes-AG Kindertagespflege im regelmäßigen Austausch. So beobachten wir die Entwicklung der Kindertagespflege ganz genau. Ebenso überprüfen wir im Rahmen des Kinderbildungsgesetzes und seiner Novellierung, welche Anpassungsbedarfe dafür notwendig und möglich sind. Selbstverständlich – das steht bereits im Eckpunktepapier – handelt es sich hierbei auch um eine Stärkung der Qualifizierung und der notwendigen Förderung der Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen. Dazu zählt, gemeinsam weiterhin die Frage beispielsweise nach Vertretungsregelungen miteinander zu diskutieren. Ich will aber noch einmal unterstreichen: Was ist der Charakter eines Eckpunktepapiers? Es ist die Grundlage für das weitere Verfahren. Dabei sind hier, wie der Name bereits andeutet, Eckpunkte beschrieben. Das heißt, die Weiterentwicklung und die Konkretisierung werden jetzt auf dieser Grundlage erfolgen. Dazu gehört selbstverständlich die Kindertagespflege. Hier geht es um die Stärkung dieser zweiten Säule und gerade nicht um die Randzeitenbetreuung, wie es in der Debatte unterstellt worden ist. Die Kindertagespflege ist und bleibt wichtig für die Kinder und die Familien in Nordrhein-Westfalen. Wir werden im Rahmen der weiteren Beratungen über die konkreten Punkte diskutieren und an der Stärkung der Kindertagespflege arbeiten. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
