Mehrdad Mostofizadeh
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen hier über ein sehr wichtiges Thema, nämlich über die Spielregeln, wie die Landesregierung mit dem Parlament umgeht und welche Rechte dem Parlament, aber auch der Bevölkerung an sich bei den Fragestellungen erwachsen. Hier ist ein Urteil erstritten worden, was sich aus der Bevölkerung heraus ergab. Deswegen finde ich es schon sehr schwierig, Frau Kollegin Kapteinat, dass Sie Auslassungen zitieren und selbst Ihren Antrag nicht richtig zitieren. Ich nehme, damit ich richtig zitiere, den Antrag einmal zur Hand. Hier steht als erste Feststellung, „dass nach der Rechtsprechung des EuGH auch digitale Kurznachrichten zwischen Amtsträgern als amtliche Dokumente gelten können,“ – und jetzt kommt es – „sofern sie dienstlich relevante Inhalte enthalten.“ Landtag Sie haben eben in Ihrem Redebeitrag ausgeführt, dass Chatnachrichten Teil einer Akte sind. Das ist schlicht falsch. (Thorsten Klute [SPD]: Wieso? Tauschen Sie denn Irrelevantes aus?) Sie sind nur dann Teil einer Akte, wenn sie eine dienstliche Relevanz haben. (Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Und darüber muss das Landesarchiv entscheiden! – Zurufe von der SPD – Glocke) – Melde dich noch mal, und dann kannst du noch mal reden. Aber jetzt rede ich gerade. Um dann noch herauszufinden, wie das abzuwägen ist, kann ich auf die Verkehrsausschusssitzung vom 13.02.2023 hinweisen. Da ist das nämlich ausführlich erörtert worden, und ich nehme an, dass die SPD anwesend war. Unter anderem ist dort darauf hingewiesen worden, dass es eine gemeinsame Geschäftsordnung der Ministerien gibt, nach denen gehandelt wird. Die Punkte – da muss ich mich Herrn Okos anschließen –, die Sie in Ihrem Antrag begehren, sind alle erledigt, denn sie sind Teil der Arbeit der Landesregierung. Hier steht im Übrigen unter „Besonderheiten für elektronische Dokumente“ auf Seite 74 des Ausschussprotokolls 18/167: „Grundsätzlich gelten für elektronische Dokumente keine Besonderheiten“. Das ist überhaupt nichts Neues. Wenn also ein relevanter Vorgang zwischen Ministerien verhandelt und dies auch fernmündlich besprochen wurde, also wenn zum Beispiel eine Dienstvorbereitung mündlich stattgefunden hat und dann der Abteilungsleiter oder wer auch immer ein Protokoll davon anfertigt, ist das gesprochene Wort niedergelegt, ist eine Akte angefertigt worden. Natürlich geht das entweder analog oder eben digital zur Akte und darf dann auch nicht gelöscht werden. Das ist überhaupt nichts Neues. Sie suggerieren nur, es sei etwas Neues, und es sei in Nordrhein-Westfalen durch das EuGH-Urteil ein neuer Zustand eingetreten. (Zuruf von Franziska Müller-Rech [FDP] – La- chen von Dirk Wedel [FDP]) Ich kann hier sehr deutlich erklären: Das ist schlichtweg nicht der Fall, liebe Kolleginnen und Kollegen.
