Hartmut Ganzke
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die AfD beginnt ihren Antrag, den sie hier vorlegt, mit einer Begründung, die wie folgt lautet – Zitat –: „Kriminelle Gruppierungen, die unter dem Pseudonym ‚Antifa‘ firmieren, überschreiten immer häufiger den Rahmen rechtlich geschützter Formen der politischen Meinungsäußerung.“ Diese Aussage – das sage ich hier ganz klar, und das sagt auch der Verfassungsschutzbericht klar aus – ist belegt. Ebenso klar ist, dass kriminelle Gruppierungen immer und jederzeit in Nordrhein-Westfalen die Härte des Rechtsstaates erleben müssen. Dafür steht, obwohl ich ihn häufig kritisiere, auch dieser Innenminister, und dafür steht auch dieser Justizminister in Nordrhein-Westfalen. Das gilt dann aber auch dort – und es muss auch gelten –, wo Verschwörungstheoretiker, Sympathisanten und Mitglieder von Parteien sich dadurch Landtag auszeichnen, dass sie den Rahmen der rechtlich geschützten Form der politischen Meinungsäußerung immer mehr verlassen. Dort sagen Zahlen des Verfassungsschutzes Folgendes aus: Seit 2021 hat sich die Zahl der rechtsextremistischen Straftaten von damals 21.000 Delikten auf heute nahezu 38.000 Straf- und Gewalttaten nahezu verdoppelt. Deshalb ist das Zitat des ehemaligen Reichskanzlers der Weimarer Republik, Joseph Wirth, ehemals Politiker der Zentrumspartei, anlässlich der feigen Ermordung des damaligen Außenministers Walther Rathenau, ein jüdischer Deutscher, der nationalistisch dachte, aus dem Jahr 1922 auch heute richtig. Joseph Wirth sagte am 25.06.1922 im Deutschen Reichstag: „Da steht der Feind, der sein Gift in die Wunden eines Volkes träufelt. Da steht der Feind, und darüber ist kein Zweifel: Dieser Feind steht rechts!“ (Beifall von der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Diese Tatsache können wir auch im Verfassungsschutzbericht nachlesen. Es geht hier angeblich um einen Antrag zur Antifa – als Abkürzung für Antifaschistinnen und Antifaschisten –, aber wir alle, die geschichtlich ein bisschen interessiert sind, wissen, dass der Begriff des Antifaschismus ungefähr im Jahre 1920 als Selbstbezeichnung von Gegnern des Faschismus in Italien entstand. Dieser Begriff wurde dann auf den aktiven Widerstand gegen den Nationalsozialismus in Deutschland, im Deutschen Reich, gegen den Franquismus in Spanien und auf andere, ähnliche Kräfte übertragen. Griechisch „anti“ – „gegen“ – und das Wort „Faschismus“: Unter diesem Begriff des Antifaschismus heißt es auch in der Definition des Instituts für deutsche Sprache aus dem Jahre 1989, dass unter dem Begriff „Antifaschismus“ „ganz allgemein alle gegen den Faschismus sowie gegen neofaschistische und neonazistische Tendenzen gerichtete Kräfte und Bewegungen“ zusammengefasst werden. Ich meine, das ist auch von dem Institut für deutsche Sprache ein sehr reiner und guter Begriff. Sie, Kolleginnen und Kollegen der AfD-Fraktion, zitieren Lars Klingbeil, den Parteivorsitzenden der ältesten Partei in Deutschland, (Zuruf von Christian Loose [AfD]) in Ihrem Antrag mit dem Satz: „Jeder vernünftige Demokrat sollte Antifaschist sein.“ (Zuruf von der AfD) Dazu sage ich Ihnen ganz klar: 08.10.2025 (Zurufe von Christian Loose [AfD] und Enxhi Seli-Zacharias [AfD]) Lars Klingbeil, der Vorsitzende der ältesten Partei Deutschlands, hat Recht mit dem, was er sagt, (Beifall von der SPD und den GRÜNEN) und Sie haben Recht, indem Sie schreiben, dass jeder vernünftige Demokrat Antifaschist sein sollte. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ob es lohnt, Ihren Antrag, der mit dem Zitat von Lars Klingbeil, das vollkommen in Schwarze trifft und richtig ist, vielleicht den ersten Inhalt als den Richtigen hat, im Ausschuss zu diskutieren, wird die Ausschussarbeit zeigen. Wir stimmen der Überweisung des Antrags in den Ausschuss zu. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank. (Beifall von der SPD)
