André Kuper
Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen, 103. Sitzung des Landtags von Nordrhein-Westfalen in dieser Legislaturperiode. Mein Gruß gilt auch den Gästen auf der Besuchertribüne, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medien und den Zuschauerinnen und Zuschauern an den Bildschirmen. Für die heutige Sitzung haben sich zehn Abgeordnete entschuldigt; die Namen werden in das Protokoll aufgenommen. Vor Eintritt in die Tagesordnung darf ich Ihnen Folgendes mitteilen: Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, den ursprünglich für heute als TOP 13 vorgesehenen Beratungsgegenstand mit dem Titel „Schafft die Landesregierung ein Gesetz zum Schutz der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger vor Videoaufnahmen, die mittels Kamera-Drohnen-Flügen durch kommunale Körperschaften, regionale Behörden und Landesbehörden sowie Beliehene gefertigt werden?“ – das ist die Große Anfrage 25 der Fraktion der FDP – in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 1 zu beraten. Die folgenden Tagesordnungspunkte werden entsprechend vorgezogen. Des Weiteren haben sich alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen zwischenzeitlich darauf verständigt, einen neuen Tagesordnungspunkt 20 mit dem Titel „Benennung eines stellvertretenden Mitglieds für den Kongress der Gemeinden und Regionen Europas (KGRE)“ – das ist die Drucksache 18/15990 – zu behandeln. Ich sehe, gegen beide Änderungswünsche erhebt sich kein Widerspruch. Dann verfahren wir so, und die entsprechenden anderen Tagesordnungspunkte verschieben sich. Damit rufe ich auf: 1 Schutz kritischer Infrastruktur vor Drohnen – Herausforderungen für die innere Sicherheit in Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/15979 In Verbindung mit: Drohnen über Deutschland – Wie gefährdet ist NRW und was unternimmt die Landesregierung? 08.10.2025 Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/15980 In Verbindung mit: Schafft die Landesregierung ein Gesetz zum Schutz der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger vor Videoaufnahmen, die mittels Kamera-Drohnen-Flügen durch kommunale Körperschaften, regionale Behörden und Landesbehörden sowie Beliehene gefertigt werden? Große Anfrage 25 der Fraktion der FDP Drucksache 18/9013 Antwort der Landesregierung Drucksache 18/10805 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/15991 Die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen sowie die Fraktion der AfD haben jeweils mit Schreiben vom 6. Oktober 2025 gemäß § 95 Abs. 1 der Geschäftsordnung zu den genannten aktuellen Fragen der Landespolitik eine Aussprache beantragt. In Verbindung damit beraten wir, wie soeben beschlossen, die Große Anfrage 25 der Fraktion der FDP, die Antwort der Landesregierung und den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP dazu. Damit eröffne ich die Aussprache. Für die CDU spricht als Erstes ihr Abgeordneter Herr Golland.
