Tom Brüntrup
Erneut versucht die SPD-Fraktion der Landesregierung zu unterstellen, sie würde den Mieterschutz in diesem Land behindern. Bereits im Februar 2024 – noch vor der neuen Mieterschutzverordnung – unterstellten Sie, der Mieterschutz sei unangemessen. Jetzt, nach der neuen Mieterschutzverordnung und nachdem sich die Gebietskulisse von 18 auf 57 Kommunen erhöht hat, sprechen Sie in Ihrem Antrag sogar von Mieterschutzvermeidung. 396 Kommunen in unserem Land seien vom bestmöglichen Mieterschutz nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ausgeschlossen. Und genau da liegt das Problem, liege Kolleginnen und Kollegen der SPD. Es ist nicht die freie Entscheidung der Landesregierung, welche Kommune mit machen darf und welche nicht. Es ist das Bürgerliche Gesetzbuch selbst, welches in § 556d die Voraussetzungen hierfür definiert. So sind die über Bundesschnitt steigenden Mieten, eine überdurchschnittlichen Mietbelastung der Haushalte, wachsende Bevölkerungszahlen ohne ausreichenden Wohnungsneubau oder geringen Leerstand bei hoher Nachfrage zugrunde zu legen. Genau diese Indikatoren hat das Gutachten des Landes berücksichtigt und ist zu dem Schluss gekommen, dass nunmehr 57 Kommunen – 39 Kommunen mehr – in die Gebietskulisse fallen. Ihr erneut aufgegriffener Vergleich mit dem Baulandmobilisierungsgesetz und dessen größerer Landtag Gebietskulisse ist und bleibt ungeeignet, offensichtliche Unstimmigkeiten im Gutachten zu unterstellen. Wie ich Ihnen schon in meiner Rede im vergangenen Jahr versucht habe zu erklären, können unterschiedliche Berechnungsgrundlagen faktisch nicht zum gleichen Ergebnis führen, auch wenn dieselbe Begrifflichkeit drübersteht. Die Baulandmobilisierung stellt auf die Angebotsmietpreise und deren Entwicklung während der letzten vier Jahre und auf die Baulandpreise ab. Grund dafür sind die unterschiedlichen Ziele der Verordnungen. Die Mieterschutzverordnung greift in das privatrechtliche Mietverhältnis zwischen Vermieter und Mieter ein, die Baulandmobilisierungsverordnung zielt darauf ab, den Kommunen erweitere Werkzeuge an die Hand zu geben, um Bauland zur Verfügung zu stellen. Ihr Vorwurf, die Mieterschutzverordnung entspräche nicht der Realität der Wohnungsmärkte, ist entsprechend falsch. Das Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, die nominellen Zahlen so verwenden, dass es zu Ihren Vorwürfen passt, zeigte sich auch in der Anhörung zu Ihrem Antrag. So wies der BFW Landesverband NRW zu Recht darauf hin, dass die 57 Kommunen in der neuen Verordnung über ein Drittel der Landesbevölkerung abbilden. Ein Verhältnis, dass Sie mit Ihrer Unterstellung, 85% aller Kommunen seien ausgeschlossen, verzerren. Auch Ihre Unterstellung, die Auswahl der Indikatoren wäre nicht sachgerecht erfolgt und die Gewichtung falsch vorgenommen, wurde in der Anhörung zurückgewiesen. So betonte der Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V., dass Auswahl und Gewichtung nicht willkürlich erscheinen. Die von Ihnen geforderte Orientierung an Niedersachsen sei nach den Sachverständigen dagegen nicht sachgerechter. Entgegen dem Titel Ihres Antrags lässt sich festhalten, dass niemand in Nordrhein-Westfalen den Mieterschutz behindert. Die Ausweitung der Gebietskulisse auf 57 Kommunen, die Abdeckung von mehr als einem Drittel der Landesbevölkerung und die Anhörung zeigen das Gegenteil. Insbesondere wenn es um staatliche Eingriffe in privatrechtliche Vertragsverhältnisse zwischen Bürgerinnen und Bürgern geht, muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. Aus diesem Grund ist es gut, dass die Baulandmobilisierungsverordnung weiter greift, wenn es darum geht, wo der Staat unterstützt. Ihre Forderungen dagegen, die Umwandlung von Mietwohnraum in Wohneigentum, durch die Aufnahme des § 250 BauGB in die Verordnung, zu verhindern und durch die Aufnahme des Faktors 4,5 zu einer deutlichen Ausweitung der Gebietskulisse zu kommen, schießen 19.09.2025 über das Ziel hinaus. Zu Recht kritisierte der BFW Landesverband NRW die flächendeckende Umwandlungsverhinderung anhand pauschaler Kriterien als unangemessen. Und auch die bislang gültige Schwelle (ab dem Faktor 5) wurde vom Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen als nachvollziehbar und methodisch begründet unterstrichen. Mit der Anfang des Jahres vorgelegten Mieterschutzverordnung und der darin enthaltenen Gebietskulisse haben wir eine gute und angemessene Grundlage für den Mieterschutz geschaffen. Das grundlegende Problem der hohen Mietbelastung lässt sich nach unserer Auffassung und auch nach der der Architektenkammer NRW dagegen nur durch neuen bezahlbaren Wohnungsneubau lösen. Und genau hier sind wir gut unterwegs. Nach Aussagen von Haus und Grund NRW ist die öffentliche Wohnraumförderung vorbildlich ausgestattet und ein Stabilitätsanker in Zeiten steigender Baukosten. Mit insgesamt 10,5 Milliarden Euro setzen wir diesen Weg bis 2027 fort. Ihren Antrag lehnen wir daher ab.
