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Britta Oellers

CDU 19.09.2025 Sitzungen 18/102

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag greift ein sensibles Thema auf. Wir als CDU-Fraktion teilen die Sorge um den Schutz vulnerabler Gruppen. Digitalisierung in der Pflege ist mit einem gesellschaftlichen Versprechen verbunden, nämlich dass wir auch im digitalen Zeitalter fürsorglich und achtsam miteinander umgehen. Denn Livestreams oder vergleichbare Social-Media-Nutzung können erhebliche Auswirkungen auf die Grundrechte der Menschen in der Pflegeeinrichtung haben – gerade, wenn neue Technologien missbräuchlich eingesetzt werden. Die Nutzung von Social Media hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Damit verbunden sind zugleich ethische und rechtliche Herausforderungen, nicht nur im Pflegealltag. Social Media bieten vielfältige Optionen und Möglichkeiten. Sie können dabei unterstützen, dass Leistungserbringer und Patienten besser miteinander kommunizieren können und Behandlungsabläufe erleichtert werden. Mit sozialen Medien kann man für tolle Berufe in der Pflege und für eine gute Einrichtung werben. Mit ihnen kann man über verschiedene Aktionen informieren. Doch bei aller Euphorie über die technischen Innovationen dürfen wir die Würde des Menschen und die Empathie im Rahmen einer menschlichen Pflege nicht vergessen. Wir dürfen die große Verantwortung, die mit Pflege verbunden ist, nicht aus dem Blick verlieren. Im Vordergrund steht immer der Patient oder der Bewohner – je nachdem, wo man gerade ist. Darf ein Mensch, der sich nicht wehren kann, zum Objekt digitaler Unterhaltung gemacht werden? Die Antwort lautet ganz klar: Nein! Die Menschen in Pflegeeinrichtungen sind keine Statisten. Die Pflege ist keine Bühne. Sie ist eine Beziehung, die von Schutz, Respekt, Fürsorge und Verantwortung geprägt ist. Pflegekräfte, welche diese Beziehung missbrauchen, verletzen das Herz des Berufsstandes. Auch in der Pflege muss die Selbstbestimmung und die Menschenwürde täglich neu verteidigt werden. Denn verletzlich sind besonders die Menschen, die sich in pflegerischer Obhut befinden, sei es durch Krankheit, Alter oder Behinderung. Die Würde der Patienten muss zu jedem Zeitpunkt gewahrt werden. Sie ist unser höchstes Gut. „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ So steht es im Grundgesetz. Sie darf nicht für Likes, Klicks oder ein paar Sekunden Ruhm im Internet geopfert Landtag werden. Das ist nicht nur unethisch, sondern gesetzeswidrig. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Es gibt Datenschutzgesetze, Berufsordnungen und ethische Leitlinien. Organisationen wie der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe und die BUNDESPFLEGEKAMMER haben klare Empfehlungen für die Nutzung von sozialen Medien veröffentlicht. Wir brauchen folglich eine bessere Aufklärung. Die Kolleginnen und Kollegen der FDP sensibilisieren in ihrem Antrag hierfür und weisen zu Recht darauf hin, dass Verstöße gegen das Berufsethos nicht hinnehmbar sind. In dem Antrag wird jedoch ein Bild gezeichnet, das alle digitalen Aktivitäten im Pflegekontext unter Generalverdacht stellt. (Zuruf von Susanne Schneider [FDP]:) In ihm wird suggeriert, dass kein Vertrauen mehr in den Berufsstand der Pflegekräfte besteht. Wir lehnen den Antrag deshalb ab, weil wir auf Vertrauen, professionelle Standards und eine Pflege setzen, die auch im digitalen Raum würde- und verantwortungsvoll agiert. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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