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Meral Thoms

GRÜNE 18.09.2025 Sitzungen 18/101

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Lachgas“ – das klingt ganz harmlos, das klingt nach Party, das klingt nach Spaß, aber die Folgen sind alles andere als lustig. Es geht um eine Substanz, die gerade bei Jugendlichen in den letzten Jahren einen besorgniserregenden Boom erlebt hat. Wir reden hier über akute Vergiftungen, über bleibende Nervenschäden und über ein Gas, das 273-mal klimaschädlicher ist als CO und unsere Kreislaufwirtschaft gefährdet. Ja, liebe SPD, das Problem, das im Antrag skizziert wird, ist real und ich teile Ihre Sorge. Es ist gut, dass wir dieses Thema hier öffentlich diskutieren, aber – jetzt kommt ein Aber – dieser Antrag – das hat auch schon Frau Winkelmann betont – ist längst überholt, denn er wiederholt nur, was längst auf Bundes- und Landesebene auf den Weg gebracht wurde. Das Bundeskabinett hat nämlich bereits im Juli dieses Jahres in einem Gesetzentwurf Folgendes beschlossen: Erstens. Der Erwerb und Besitz von Lachgas für Kinder und Jugendliche wird verboten. Zweitens. Automaten- und Onlineverkauf wird unterbunden, um Schlupflöcher zu schließen. Drittens. Kartuschen über 8 g Füllgewicht werden künftig stärker reguliert. Das ist der richtige Weg – vorbereitet von der Ampelregierung und jetzt konsequent fortgeführt. Auch in NRW wird gehandelt. Wir haben bereits damit begonnen, Aufklärung und Informationsangebote zu stärken, etwa durch schulische Präventionsangebote oder durch Kooperationen mit Jugend- und Schulsozialarbeit.

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