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Bianca Winkelmann

CDU 18.09.2025 Sitzungen 18/101

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Diskussion um die neue Partydroge Lachgas oder fachlich richtig Distickstoffmonoxid nimmt – Gott sei Dank – einen immer breiteren Raum in der öffentlichen Wahrnehmung ein – leben wir doch in einer Zeit, in der immer neue Substanzen ausprobiert werden, häufig mit dem Versprechen schneller Glücksgefühle und harmloser Wirkung. Eine dieser Substanzen ist Lachgas. Vielen erscheint es zunächst ungefährlich. Es ist billig, leicht verfügbar und wirkt nur kurz. Doch genau diese vermeintliche Harmlosigkeit macht es so gefährlich. Da stimme ich dem Kollegen Schneider hundertprozentig zu. Was macht Lachgas so problematisch? Beim Inhalieren von Lachgas wird das zentrale Nervensystem betäubt. Die Folgen sind Schwindel, Benommenheit, Euphorie, ein kurzer Kick. Dieser kurze Rausch kann aber schwerwiegende Nebenwirkungen haben. Sauerstoffmangel im Gehirn führt zu Ohnmacht und Koordinationsstörungen, Lähmungserscheinungen, Taubheitsgefühle und Ohnmachtsanfälle drohen ebenso wie Nervenschäden und Psychosen. – So weit ist das Thema auch im vorliegenden SPD-Antrag richtig beschrieben. Ich würde noch hinzufügen, wie wichtig die Aufklärung ist. Es reicht nicht, nur zu verbieten. Es muss öffentlich an Orten informiert werden, an denen sich Jugendliche aufhalten – und dann offen, ehrlich und Landtag wissenschaftlich fundiert. Ich bin dankbar, dass die Landesfachstelle Prävention bereits Ende 2023 neue zielgruppengerechte Präventionsmaterialien zum Thema „Lachgaskonsum unter Jugendlichen“ herausgebracht hat. Mit sogenannten Infocards werden Jugendliche über die großen Risiken des Lachgaskonsums aufgeklärt. Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, auch Ihren Beschreibungen unter den Feststellungen für den Landtag kann ich in allen Punkten vollumfänglich zustimmen. Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –: - „Der Konsum von Lachgas ist extrem gesundheitsschädlich. - Die Abgabe und der Besitz durch Kinder und Jugendliche gehören verboten. - Die unsachgemäße Verwendung von Lachgas kann das Klima weiter schädigen. - Und die unsachgemäße Entsorgung von leeren Kartuschen hat schon heute immense Schäden in Müllverbrennungsanlagen zur Folge.“ Ihr Antrag kommt allerdings zu spät. Sie beschreiben es selbst und auch der Kollege hat vorhin schon darauf hingewiesen. Die Bundesregierung unter Gesundheitsministerin Warken hat bereits im Juli einen Gesetzentwurf ins Kabinett eingebracht, mit dem dieses Problem gesetzlich so gut wie möglich in den Griff bekommen werden soll. Das Ganze scheint im Bund auf eine breite Mehrheit zu stoßen – und das zu Recht; ich betone es noch mal. Die Risiken und Probleme sind schließlich da. Konkret sehen die Pläne von CDU-Ministerin Warken vor, dass Lachgas künftig nicht mehr an Minderjährige abgegeben werden darf. Zudem soll ein generelles Verbot gelten, Lachgas über den Versandhandel oder Automaten zu verkaufen. Die Abgabe einer Gebindegröße mit einem Inhalt von mehr als 8 g soll im Einzelhandel verboten werden. Auch die Ampelkoalition hatte sich bereits auf den Weg gemacht, um diese Dinge umzusetzen. Ein Hinweis noch: Auf der 103. Umweltministerkonferenz in Bad Neuenahr im November 2024 wurde bereits ein entsprechender Beschluss verabschiedet, verschiedene Optionen wie ein Pfandsystem für die Entsorgung der Kartuschen zu prüfen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ganz ehrlich: Ihren Antrag braucht es zum jetzigen Zeitpunkt einfach nicht mehr, da die nötigen Schritte in Berlin offensichtlich von CDU, CSU, SPD, den Grünen und – vor der Neuwahl – auch von der FDP unterstützt worden sind. Wir können gerne im Ausschuss noch mal darüber sprechen; das Thema ist richtig und wichtig. In der Form ist aber eigentlich alles schon auf den Weg gebracht. Die SPD war also ein bisschen zu spät damit. – Danke schön für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU) 18.09.2025

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