Dr. Benjamin Limbach
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren 18.09.2025 Abgeordneten! Der Titel des Antrags klingt hervorragend, die damit verbundene Kritik geht aber weitgehend ins Leere. Selbstverständlich genügen grundsätzlich die Prüfungskapazitäten der Prüfungsämter, um allen Prüflingen in der staatlichen Pflichtfachprüfung zum Wunschtermin einen Platz anzubieten. Im Antrag wird aus einer einmaligen Ausnahmesituation der Rückschluss gezogen, dass bei allen Justizprüfungsämtern in Nordrhein-Westfalen übermäßige Wartezeiten auf einen Prüfungstermin bestehen. Das ist schlicht unzutreffend. Im Frühjahr 2025 gab es allerdings eine Situation, in der die Prüfungskapazitäten an ihre Grenzen stießen. Hieraus resultiert der im Antrag beschriebene Einzelfall. Um die Prüfungsbedingungen des Juristenausbildungsgesetzes alter Fassung nutzen zu können, haben sich zwischen September 2024 bis Februar 2025 fast doppelt so viele Personen zur staatlichen Pflichtfachprüfung gemeldet als im Halbjahr zuvor. Hierdurch kam es beim Justizprüfungsamt Düsseldorf trotz der Nutzung weiterer Räumlichkeiten zu geringfügigen Verschiebungen von Prüfungsterminen um in der Regel einen Monat, in wenigen Fällen bis zu drei Monaten. Das ist bedauerlich, war aber schlicht nicht zu verhindern. Dass die Prüfungen vereinzelt nur mal einen kurzen Zeitraum verschoben werden mussten, ist dem Umstand zu verdanken, dass Nordrhein-Westfalen bundesweit einmalig in neun von zwölf Monaten die Anfertigung von Aufsichtsarbeiten anbietet. Um auch diese geringen Verschiebungen zu vermeiden, wurde den Prüflingen des Justizprüfungsamtes zudem angeboten, die Prüfungen in Räumlichkeiten des Justizprüfungsamtes Hamm abzulegen. Meine Damen und Herren, es trifft zu, das Land braucht zukünftig gut ausgebildete Juristinnen und Juristen. Die Gewährleistung ausreichender Rechtsreferendarstellen durch das Land Nordrhein-Westfalen ist von essenzieller Bedeutung für eine funktionierende Justiz. Dass die engen finanziellen Rahmenbedingungen für das Jahr 2025 und auch 2026 erforderlich machten, die Anzahl der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare verantwortungsbewusst zu begrenzen, habe ich hier schon früher ausführlich erläutert. Das geht zwangsläufig mit einer steigenden Wartezeit auf einen Platz im Vorbereitungsdienst einher. Durch die Reduzierung der im Vorbereitungsdienst in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung stehenden Ausbildungsplätze wird es aber nicht zu einem Engpass bei der Besetzung von Stellen im richterlichen oder staatsanwaltschaftlichen Dienst kommen. Derzeit sind 98 % der Stellen im richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Dienst gebunden, deutlich mehr als zu Beginn der Legislaturperiode. Landtag Die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber, die sich für eine Tätigkeit im richterlichen oder staatsanwaltschaftlichen Dienst des Landes NRW interessieren, ist 2024 wieder deutlich gestiegen. In der ersten Hälfte des Jahres 2025 hat sich dieser Trend fortgesetzt. Bislang haben sich 486 Personen für eine Einstellung in den richterlichen oder staatsanwaltschaftlichen Dienst des Landes NRW beworben. Hochgerechnet auf das gesamte Jahr würde dies eine erneute deutliche Steigerung der Bewerberzahlen bedeuten. Der von Ihnen heute geschilderte Fall aus der E-Mail ist also ein Ausnahmefall. Wenn ich in Referendararbeitsgemeinschaften gehe, erfahre ich immer noch, wie viele junge Menschen sich in die Justiz in Nordrhein-Westfalen bewerben wollen. (Beifall von Dagmar Hanses [GRÜNE]) Das zeigt: Eine verantwortungsvolle Tätigkeit in der Justiz des Landes ist trotz gegenteiliger Bekundungen aus den Reihen der Opposition weiterhin hochattraktiv für gut ausgebildete Juristinnen und Juristen. Eine Anpassung der Ausbildungsplätze im juristischen Vorbereitungsdienst an diejenigen Absolventinnen und Absolventen der ersten Prüfung ist sachlich nicht geboten. Die Kennzahl ist als Orientierung im Moment schlicht unbrauchbar. Wie die Abgeordnete Erwin deutlich gesagt hat, steigen im Laufe dieses Jahres die Einstellungszahlen für Referendarinnen und Referendare aber wie zugesagt wieder an. Die Anregung, an Schulen Präsenz zu zeigen, ist sehr gut – so gut, dass sie schon seit Jahren umgesetzt wird. Der Antrag hinkt der Realität hier um Jahre hinterher. Die Justiz bietet über Nachwuchsgewinnungsteams der Oberlandesgerichte Schülerinnen und Schülern Vorträge und Workshops im Rahmen der Berufsorientierung an. Hier greifen sie auf umfangreiches, aktuell und modern gestaltetes Informationsmaterial zurück. Darüber hinaus verweisen sie zielgruppengerecht auf digitale Angebote wie etwa unsere Karrierewebsite im Internet. Auf Informationsfilme auf unserem YouTube-Kanal sowie auf die Social-Media-Präsenz der Justiz etwa auf Instagram darf ich auch noch verweisen. In etwa 800 bis 900 Rechtskundearbeitsgemeinschaften jährlich werden zudem jungen Menschen Grundkenntnisse der Rechtsordnung vermittelt. Die Arbeitsgemeinschaften wecken auch Neugierde für die Justiz. Schülerinnen und Schüler lernen bei Gerichtsbesuchen die Aufgaben in der Rechtspflege kennen und sehen sehr viele Facetten unterschiedlicher Berufe. Auch die Rechtskundearbeitsgemeinschaftsleitungen können neben fachlich-didaktischen Materialien auf diejenigen zur Nachwuchsgewinnung zurückgreifen. Selbstverständlich eignen sich die Informationsmaterialien auch für Projekttage oder -wochen an Schulen. Auch dort ist die Justiz ebenso wie auf schul-18.09.2025 internen Ausbildungsmessen aktiv und modern vertreten. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
