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Alexander Baer

SPD 18.09.2025 Sitzungen 18/101

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir reden heute über ein Gesetz, das auf den ersten Blick ziemlich technisch klingt: das Landesumzugskostengesetz. Aber dahinter steckt etwas sehr Praktisches. Es geht um die Frage: Wie unterstützt die Landesregierung Beschäftigte des Landes, wenn sie ihren Dienstort wechseln müssen? – Und: Sorgt sie dafür, dass die Verwaltung schlank, modern und effizient arbeitet? Das bisherige Gesetz stammt aus dem Jahr 1993. Seitdem hat sich die Welt verändert. Die Lebenswirklichkeit von Beschäftigten ist eine andere. Verwaltung hat sich weiterentwickelt, und Digitalisierung ist längst Alltag. Darum ist es richtig, dass die Landesregierung eine Modernisierung vorlegt. Einige Punkte stechen heraus. Statt auf eine alte Bundesregelung von 2009 zu verweisen, soll es künftig einen dynamischen Verweis geben. Das bedeutet, Änderungen im Bundesrecht gelten automatisch auch in NRW. Das macht das Ganze aktueller und schlüssiger. Überflüssige Sonderregelungen werden gestrichen. Viele davon haben für unser Land keine Bedeutung mehr. Weniger Bürokratie, mehr Klarheit. Das klingt gut. Es gibt Pauschalregelungen, und die Vorschriften sollen insgesamt einfacher werden. Beschäftigte sollen auf einen Blick sehen können: Welche Kosten werden übernommen? Worauf habe ich Anspruch? – Kurz: Das Gesetz soll vereinfachen und modernisieren – ohne zusätzliche Kosten für den Haushalt. Meine Damen und Herren, für uns als SPD ist klar, wer im öffentlichen Dienst für das Land oder die Kommune den Arbeitsplatz wechselt, soll sich nicht durch komplizierte Vorschriften kämpfen müssen. Es geht darum, Sicherheit und Verlässlichkeit zu geben. Wir begrüßen, dass auch die Digitalisierung berücksichtigt wird. Wenn Umzugskosten künftig einfacher online bearbeitet werden können, ist das ein Gewinn für alle, für die Verwaltung und die Betroffenen. Wichtig: All das soll haushaltsneutral geschehen; denn es werden laut Entwurf keine nennenswerten Auswirkungen auf den Landeshaushalt erwartet. Dies soll ebenfalls für die kommunalen Haushalte gelten. Wir werden deshalb den Gesetzentwurf in der Ausschussdiskussion nicht nur auf Praxistauglichkeit prüfen, sondern auch schauen, was die neuen Regelungen wirklich kosten. Im besten Fall können das Land sowie die Kommunen durch Digitalisierung und Bürokratieabbau Mittel einsparen. Allerdings enthält der Entwurf auch Fallstricke, über die wir nicht stolpern dürfen. Wir hören Kritik vonseiten der Gewerkschaft der Polizei. Da geht es um das Untergraben von Anreizsystemen für Lehrende und um mangelnde Transparenz. Schon heute ist die Nachwuchsgewinnung schwierig. Einschnitte beim Anreizsystem sind das völlig falsche Signal. Darüber Landtag müssen wir im Ausschuss unbedingt noch genauer sprechen. Auch die kommunalen Spitzenverbände geben trotz genereller Zustimmung etwas zu bedenken. Sie sehen die Einführung von Pauschalregelungen für die Erstattung von Umzugskosten kritisch, da diese voraussichtlich nicht alle entstehenden Kosten eines Umzugs für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter decken werden. Grundsätzlich aber begrüßen die Spitzenverbände den Entwurf. Sie halten die Regelung insgesamt für akzeptabel. Zusammenfassend kann man also bisher sagen: Die Neuregelung ist überfällig. Sie eröffnet Chancen, Verwaltung moderner und gerechter zu machen. Nun bleibt zu hoffen, dass es in der Praxis auch ankommt. Und es muss vor allem geprüft werden, dass nicht durch die Hintertür Nachteile für die Betroffenen entstehen. Wir freuen uns auf die fachliche Beratung im Haushalts- und Finanzausschuss und stimmen der Überweisung zu. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)

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