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Dr. Benjamin Limbach

18.09.2025 Sitzungen 18/101

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Anders, als es uns die AfD mit ihrem Antrag weismachen will, sind die Justiz und die Landesregierung bereits mit der bestmöglichen Aufklärung der Fälle befasst. Die Unterstellung, die bisherigen Reaktionen seien unzureichend, ist schlichtweg falsch. Lassen Sie mich insoweit unmissverständlich Folgendes klarstellen: Die Landesregierung tritt mit Nachdruck für eine Aufklärung und konsequente Verfolgung aller Straftaten ein. Dies gilt in besonderem Maß für solche, die geeignet sind, das Vertrauen der 18.09.2025 Allgemeinheit in die Sachgerechtigkeit und die Nichtkäuflichkeit dienstlichen Handelns sowie in die Lauterkeit der öffentlichen Verwaltung zu verletzen. Selbstredend gilt dies auch für alle disziplinarrechtlich zu ahnden Verfehlungen, wofür bereits jetzt ein ausreichendes Instrumentarium zur Verfügung steht. Die äußerst umfangreichen Ermittlungen im zugrunde liegenden Komplex werden von der Zentralund Ansprechstelle für die Verfolgung Organisierter Straftaten in Nordrhein-Westfalen – kurz: ZeOS NRW – gemeinsam mit der Bundespolizei geführt. Die Ermittlungen gegen eine Vielzahl von Personen unter anderem wegen des Verdachts des gewerbsund bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern dauern nach wie vor an. Dabei sind die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte dem Legalitätsprinzip verpflichtet und ermitteln diesem gesetzlichen Auftrag folgend bei Vorliegen eines entsprechenden Verdachts selbstverständlich ohne Ansehen der Person. Insoweit möchte ich noch einmal betonen, dass sich das Ministerium der Justiz grundsätzlich jeglicher Einflussnahme auf das laufende Verfahren enthält. Bis zum Verfahrensabschluss gilt die Unschuldsvermutung; es ist schade, dass ich das immer wieder betonen muss. Daher wird die Landesregierung eine abschließende Bewertung aller Fakten erst nach Abschluss des rechtsstaatlich gewährleisteten Verfahrens unter Berücksichtigung aller relevanten Tatsachen treffen können. Das bedeutet aber keinesfalls, dass die Landesregierung die Hände in den Schoß legt und zuwartet. Wir haben bereits unverzüglich durchgreifend gehandelt, wo dies geboten war. So hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung in Abstimmung mit den zuständigen Bezirksregierungen die disziplinarrechtliche Aufarbeitung des Komplexes eng begleitet und tut dies weiterhin. Es wurden schon zum Teil drastische Maßnahmen wie die vorläufige Dienstenthebung und der Einbehalt von Dienstbezügen ergriffen. Ebenso wurde ein Landesbeauftragter zur Wahrnehmung der Aufgaben des Landrats des Kreises Düren bestellt. Dieses in der Geschichte des Landes Nordrhein-Westfalen in jener Form einmalige und inzwischen verwaltungsgerichtlich bestätigte Aufsichtshandeln zeigt deutlich, dass die Landesregierung die lückenlose und störungsfreie Aufarbeitung der Vorfälle im höchsten Maße priorisiert und tatkräftig angeht. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von den GRÜNEN)

Protokoll ↗