André Kuper
Nach § 5 Satz 2 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen leisten sämtliche Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs und ihre Vertreter, bevor sie ihr Amt antreten, vor dem Landtag den in dieser Vorschrift formulierten Eid: „Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“ Sehr geehrte Frau Hellmann, ich bitte Sie, nun an das Mikrofon zu treten. Danach heben Sie bitte die Schwurhand und leisten den in § 5 Satz 2 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof vorgesehenen Amtseid, indem Sie die Worte: „Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe“ sprechen. Sollten Sie den Eid 18.09.2025 ohne religiöse Beteuerung leisten wollen, sprechen Sie bitte nur die Worte: „Ich schwöre es.“ Yvonne Hellmann: Ich schwöre es.
