André Kuper
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich heiße Sie herzlich zu unserer heutigen, 101. Sitzung des Landtags Nordrhein-Westfalen willkommen. Mein Gruß gilt auch den Zuschauerinnen und Zuschauern auf der Besuchertribüne, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medien sowie den Zuschauerinnen und Zuschauern an den Bildschirmen. Für die heutige Sitzung haben sich 17 Abgeordnete entschuldigt; ihre Namen werden in das Protokoll aufgenommen. Ich rufe auf: 1 Wahl und Vereidigung eines stellvertretenden Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen Wahlvorschlag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der FDP Drucksache 18/15695 Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüße ich besonders unsere Gäste auf der Besuchertribüne anlässlich der heutigen Wahl und Vereidigung. Das sind erstens die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs Frau Professor Dr. Dr. Barbara Dauner-Lieb, zweitens die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs Herr Dr. Dirk Gilberg und Herr Dr. Matthias Röhl und drittens die Kandidatin Frau Richterin am Bundesverwaltungsgericht Yvonne Hellmann. Ihnen allen ein herzliches Willkommen! (Beifall von allen Fraktionen und der Regie- rungsbank) Außerdem grüße ich Herrn Professor Dr. Gusy, der als stellvertretendes Mitglied des Verfassungsgerichtshofs ausgeschieden ist. Lieber Herr Professor Gusy, auch wenn Sie heute aus terminlichen Gründen nicht anwesend sein können, möchte ich Ihnen im Namen des Hohen Hauses herzlichen Dank für Ihre Arbeit und Ihr langjähriges Engagement sagen. (Beifall von allen Fraktionen und der Regie- rungsbank) Mit Schreiben vom 19. Juli 2025 hat der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen mir mitgeteilt, dass das stellvertretende Mitglied des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen Herr Professor Dr. Christoph Gusy von seinem Amt zurückgetreten ist. Mit Drucksache 18/15695 liegt Ihnen ein Wahlvorschlag vor, der zur Wahl als stellvertretendes Mitglied 18.09.2025 des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen Frau Richterin am Bundesverwaltungsgericht Yvonne Hellmann vorsieht. Eine Aussprache ist nach dem Gesetz ausgeschlossen, sodass wir unmittelbar zur geheimen Wahl kommen. Zu dem Wahlverfahren gebe ich folgende Hinweise: Die Ausgabe der Wahlunterlagen erfolgt an den zwei hierfür vorgesehenen Tischen im Innenraum des Plenarsaals. Nach Aufruf Ihres Namens erhalten Sie dort einen Stimmzettel. Sie können mit Ja, Nein oder Enthaltung stimmen. Für die Stimmabgabe benutzen Sie bitte die beiden aufgestellten Wahlkabinen, die so platziert worden sind, dass die Durchführung einer geheimen Wahl sichergestellt ist. Bitte werfen Sie den Stimmzettel einmal gefaltet in eine der bereitstehenden Wahlurnen. Der Plenarsaal verfügt, wie Sie sehen können, über zwei Wahlurnen. Zum Ausfüllen des Stimmzettels benutzen Sie bitte den Stift, der in der Wahlkabine ausliegt. Das ist wichtig; denn eine anderweitige Kennzeichnung gewährleistet die Geheimhaltung der Wahl nicht, weil in einem solchen Fall die Stimmabgabe dem Wahlberechtigten zugeordnet werden könnte. Derartig gekennzeichnete Stimmzettel müssen deshalb als ungültig gewertet werden. Gibt es zum Wahlverfahren noch Fragen? – Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich nun die eingeteilten Schriftführerinnen und Schriftführer, ihre Positionen an den Tischen zur Ausgabe der Wahlunterlagen sowie an den Wahlkabinen und an den Wahlurnen einzunehmen, damit wir mit der geheimen Wahl beginnen können. Ich eröffne den Wahlvorgang und bitte Frau Kollegin Butschkau, mit dem Namensaufruf zu beginnen. Dabei bitte ich die Schriftführerinnen und Schriftführer, die Namen möglichst so aufzurufen, dass sich keine Schlangen an den Ausgabetischen bzw. an den Wahlkabinen bilden. (Der Namensaufruf erfolgt.) Meine Damen und Herren, der Namensaufruf ist abgeschlossen. Ich bitte nun die Schriftführerinnen und Schriftführer, ihre Stimme abzugeben. (Die Schriftführerinnen und Schriftführer ge- ben ihre Stimme ab.) Nachdem auch die Schriftführerinnen und Schriftführer gewählt haben, frage ich: Haben alle Abgeordneten ihre Stimme abgegeben? – Das ist offenbar der Fall. Dann schließe ich die Wahlhandlung und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die Auszählung vorzunehmen. Ich unterbreche die Sitzung für kurze Zeit bis zur Bekanntgabe des Ergebnisses. Da die Auszählung Landtag voraussichtlich nicht lange dauern wird, bitte ich Sie, während der Unterbrechung im Plenarsaal oder zumindest ganz in der Nähe des Plenarsaals zu bleiben. (Die Auszählung erfolgt.) Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet. Ich gebe Ihnen das Ergebnis der Wahl bekannt. Dem Landtag gehören 195 Abgeordnete an. An der Wahl haben sich 171 Abgeordnete beteiligt. Zur Feststellung des Ergebnisses der Wahl des stellvertretenden Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs Frau Yvonne Hellmann. Gültige Stimmen: 171. Damit ungültige Stimmen: null. Von den gültigen Stimmen entfielen 158 auf „ja“, 13 auf „nein“, es gab null Enthaltungen. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN, der FDP und der Regierungsbank) Nach dem vorliegenden Ergebnis entfallen auf den Wahlvorschlag Frau Yvonne Hellmann mehr als zwei Drittel der Stimmen. Dies stelle ich gemäß Art. 44 Abs. 2 der Landesverfassung in Verbindung mit § 46 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung ausdrücklich fest. Damit ist Frau Yvonne Hellmann zur Stellvertreterin von Herrn Dr. Claudio Nedden-Boeger gewählt. Damit darf ich Sie, Frau Hellmann, Frau Präsidentin Dauner-Lieb und die anwesenden Mitglieder des VerfGH zur Vereidigung in den Mittelkreis bitten. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN, der FDP und der Regierungsbank) Zunächst einmal muss ich Sie fragen, sehr geehrte Frau Hellmann: Nehmen Sie die Wahl an? Yvonne Hellmann: Ja.
