Dr. Benjamin Limbach
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Auch wenn ich den Eindruck hatte, wenige Minuten in einem parallelen Universum gewesen zu sein und auf eine andere Realität geblickt zu haben, versuche ich, noch einmal auf das Thema des Antrags zurückzukommen. 10.07.2025 (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Die Landesregierung begrüßt den Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen. Die Möglichkeiten der freiwilligen Verlängerung der Lebensarbeitszeit führen zu einer sachgerechten Flexibilisierung der Altersgrenzen, auch für Richterinnen und Richter. Wenn in wenigen Jahren das Aufwachsen der Regelaltersgrenze beendet sein wird, also die 67 Jahre tatsächlich erreicht sein werden, dann wird nur noch bei Beamtinnen und Beamten ein Hinausschieben des Ruhestands möglich sein, nicht jedoch bei Richterinnen und Richtern. Das hält auch die Landesregierung nicht mehr für zeitgemäß. Angesichts einer weiter gestiegenen Lebenserwartung sind lebensältere Richterinnen und Richter, aber auch Mitbestimmungsgremium der Richterschaft in immer größerer Zahl an das Ministerium und mich herangetreten und haben für eine Modernisierung der gegenwärtigen gesetzlichen Regelung geworben. Unsere Kolleginnen und Kollegen haben ein Interesse daran, ihre Arbeitskraft über die Regelaltersgrenze hinaus zur Verfügung zu stellen. Und ich habe ein Interesse daran, die wertvolle Expertise und Berufserfahrung dieser weiterhin leistungsfähigen und hochmotivierten Richterinnen und Richter für unsere Justiz zu erhalten. Auf diese Ressource wollen und sollten wir auch nicht verzichten. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Das gilt übrigens auch vor dem Hintergrund des immer stärker voranschreitenden demografischen Wandels. Zwar können wir uns im richterlichen Dienst derzeit immer noch über eine sehr gute Bewerberlage freuen, sowohl quantitativ als auch qualitativ. Doch die Absolventenzahlen der juristischen Fakultäten gehen weiter zurück, und der Wettbewerb um die besten Köpfe wird in der Zukunft sicherlich noch zunehmen. Zugleich werden die Pensionierungszahlen in den nächsten Jahren auch in den westlichen Bundesländern merklich ansteigen, wenn auch bei Weitem nicht in der Dramatik wie in den östlichen Bundesländern. Die nun vorhergesehene moderate Ausdehnung der Möglichkeit zum freiwilligen Hinausschieben des Ruhestandes wird daher sicherlich nicht zu einer nennenswerten Verzögerung von Neueinstellungen und Beförderungen von Richterinnen und Richtern führen. Vor diesem Hintergrund begrüße ich die Zielrichtung des Antrags uneingeschränkt und werde diesem Parlament zeitnah einen Gesetzentwurf zu einer Modernisierung und Flexibilisierung der Regeln zur richterlichen Altersgrenze vorlegen. Landtag Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit, und ich wünsche Ihnen einen großartigen Sommer. Kommen Sie gesund zurück! (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
