Jochen Ritter
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Deutschland wohnen mehr als die Hälfte der Menschen zur Miete. In anderen europäischen Ländern ist es umgekehrt. So leben etwa in der Benelux-Union ca. 70 % in selbst genutztem Eigentum, in Italien und auf der Iberischen Halbinsel rund drei Viertel. Im ehemaligen Ostblock sind die Werte noch höher. Das kommt alles nicht von ungefähr, sondern hat seine Geschichte. So zielte die Wohnraumförderung in den vergangenen Jahrzehnten in Deutschland vorwiegend auf den Bau von Mietwohnungen ab. Der Mieterschutz hat sich hier allen Unkenrufen zum Trotz auf ein vergleichsweise hohes Niveau entwickelt. Das ist nach wie vor so. In Nordrhein-Westfalen flossen im vergangenen Jahr öffentliche Mittel in Höhe von rund 1,9 Milliarden Euro in die Errichtung und Modernisierung von Mietwohnungen. Für die Mietenden – hier ist das Gerundium wohl einmal richtig – hat das MHKBD zuletzt die Mieterschutzverordnung verlängert und ihren Geltungsbereich erheblich ausgeweitet. Gleichwohl gibt es zu denken, wenn die Eigentumsquote in Deutschland nicht nur nicht hoch, sondern die niedrigste in ganz Europa ist. Das eine ist nicht per se besser als das andere. Aber vielleicht machen diejenigen, die zu anderen Ergebnissen kommen, auch nicht alles falsch. In der letzten Niedrigzinsphase war die Bildung von Eigentum zeitweise erschwinglicher als das Mieten. Das hat sich seit der Zinswende in das Gegenteil verkehrt – ein guter Grund bzw. die richtige Zeit, um etwas für Chancengleichheit an dieser Stelle zu tun. Es gibt weitere Gründe. Ein individueller Grund wäre, dass selbst genutztes Eigentum ein wichtiger Baustein der Altersvorsorge sein kann. Es gibt selbstverständlich auch andere, aber ich kenne aus eigener Erfahrung keinen, der so zum Konsumverzicht diszipliniert wie die Anschaffung von Wohneigentum, wenn man zum Beispiel ein Annuitätendarlehen bedienen muss. Ein gesellschaftlicher Grund wäre, dass selbst genutztes Wohneigentum auf Quartiere stabilisierend wirken kann. Solche Eigentümer bleiben in der Regel vergleichsweise lange vor Ort und legen nicht selten ein beachtliches Engagement an den Tag, wenn es um ihr Wohnumfeld geht. Aus diesen Erwägungen heraus haben wir bereits Anfang der 20er-Jahre einen Akzent gesetzt, indem wir den Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum mit 2 % des grunderwerbsteuerpflichtigen Kaufpreises unterstützt haben, immerhin mit insgesamt rund 350 Millionen Euro. Daran wollen wir anknüpfen. Wir haben im Haushalt für das Jahr 2025 bereits die Voraussetzungen 10.07.2025 geschaffen, um an dieser Stelle etwas tun zu können. Ein Rahmen von 50 Millionen Euro steht zur Verfügung, um Sicherheiten zu liefern, sollte die Finanzierung eines Vorhabens für die eine oder andere Bau- bzw. Kaufwillige oder den einen oder anderen Bau- bzw. Kaufwilligen allein nicht darzustellen sein. In der Begründung dazu ist der Bestand adressiert. In unserem Antrag ist er jedenfalls nicht ausgeschlossen. Insofern geht der Entschließungsantrag der Fraktion der AfD, in dem darauf abgehoben wird, ins Leere. Der Hinweis, man könne nicht auf den Bund warten, ist ebenso wenig hilfreich. Die auf beiden politischen Ebenen enger gewordenen finanziellen Spielräume machen es noch nötiger als ohnehin, sich mit dem Bund zumindest darüber abzustimmen, was er mit seiner – im Übrigen nicht zuletzt auf Initiative von Nordrhein-Westfalen hin – im Koalitionsvertrag fixierten „Starthilfe Wohneigentum“ vorhat, um Doppelungen oder Leerstellen zu vermeiden. Deshalb lehnen wir den Entschließungsantrag ab. Was unseren Antrag angeht, würde ich mich freuen, wenn er auf breite Unterstützung treffen und denjenigen, die in die eigenen vier Wände wollen, eine zusätzliche Perspektive eröffnen würde. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Ihnen wünsche ich auf dem gemieteten Balkon oder im eigenen Garten – oder auch umgekehrt – einen schönen Sommer. Machen Sie was draus! (Beifall von der CDU)
