Tülay Durdu
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Keith, bereits gestern haben Sie in Ihrer Rede zum Schwimmantrag der SPD diesen, Ihren Gesetzentwurf in den höchsten Tönen gelobt. Nun, wir werden sehen, was am Ende davon noch übrigbleibt. Die AfD legt einen Gesetzentwurf vor, in dem sie behauptet, das Bädersterben zu beenden und eine flächendeckende Versorgung mit Schwimmstätten sicherzustellen – so weit, so klar. Die Bedeutung einer gut ausgestatten Bäderlandschaft ist unbestreitbar. Sie ist Bedingung dafür, dass Kinder schwimmen lernen oder schwimmen können und Rehasport stattfinden kann. Unbestritten ist auch, dass die Lage unserer Schwimmstätten besorgniserringend ist, weil die Kommunen große Schwierigkeiten haben, ihre Bäder zu betreiben. Es fehlt angesichts eines hohen Schuldenstands schlicht an Geld dafür. Die Finanzlage der Kommunen verschlechtert sich rapide. Neue Bäderschließungen drohen weiterhin. Herr Keith und seine Fraktion legen zur Lösung diesen Gesetzentwurf mit einem simplen Vorschlag vor: Wir schreiben den Erhalt von Bädern einfach als kommunale Pflichtaufgabe fest. Punkt. Dann muss das Land den Kommunen hieraus entstehende Mehrkosten ersetzen. Punkt. – So einfach lösen sich bei der AfD-Fraktion die Probleme. Sie definiert sie per Gesetz einfach weg. Herr Keith, Sie haben in der gestrigen Debatte insbesondere die klaren Regelungen zur Finanzierung hervorgehoben. Das war ein wirklich schlechter Bluff von Ihnen. Das wollte ich nur am Rande einmal erwähnen. Ihr Gesetzentwurf enthält keine Finanzierungsregeln. Im Gegenteil: Gerade die Finanzierungsfrage treten mit Füßen. Sie behaupten sogar, dass eine seriöse landesweite Quantifizierung der Landtag Mehrkosten für die Kommunen aufgrund ihrer unterschiedlichen Situationen gar nicht möglich sei. Das ist also Ihre Vorstellung von klaren Finanzierungsregeln. Das, Herr Keith, ist eine Bankrotterklärung. (Beifall von der SPD) In Landesgesetzen, die den Kommunen neue Aufgaben und Kosten aufbürden, muss eins unbedingt beachtet werden: Sie müssen die Abschätzung der Kosten, die den Kommunen durch das Gesetz entstehen, aufzeigen – eine Abschätzung, die Ihr eigener Gesetzentwurf für unseriös hält; Ihre Worte, Herr Keith. Vielleicht schauen Sie noch einmal in die Landesverfassung und in das Konnexitätsausführungsgesetz. Das könnte hilfreich sein. Der von Herrn Keith mit großer Geste beworbene Gesetzentwurf entpuppt sich hier mal wieder als eine Luftnummer. Alle Probleme der Umsetzung, jede Beschäftigung mit den Auswirkungen, insbesondere auf finanzschwache Kommunen, selbst eine nur grobe Abschätzung der Kosten – all das lassen Sie einfach rechts liegen. Punkt. Die versprochene Lösung der Bäderkrise haben Sie heute nicht vorgelegt – was für eine Enttäuschung! Dass Sie trotzdem vollmundig loben, spricht wie immer Bände. Sie überkompensieren, wo nichts ist. (Beifall von der SPD) Aber zum Schluss was ganz Nettes: Der Überweisung in die Ausschüsse, stimmen wir zu. – Schönen Abend. (Beifall von der SPD)
