Herbert Reul
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ab und zu, so nach der einen oder anderen Rede, wünsche ich mir, dass sich mal jemand die Mühe macht, zu gucken, wer hier eigentlich Reden hält, die mit dem Thema immer nur sehr begrenzt etwas zu tun haben und nur irgendwelche Botschaften ausstrahlen. Aber gut, man kann hier ja sagen, was man will, (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und Christina Kampmann [SPD]) und das muss auch nicht zum Thema gehören. (Zuruf von Andreas Keith [AfD]) Wenn man über Sicherheit redet, kommt einem normalerweise immer die Polizei in den Sinn – das stimmt. Die Arbeit der Frauen und Männern des Ordnungsdienstes wird oft vergessen, dabei weiß jeder, dass es ohne sie nicht geht. Ihre Aufgaben sind wichtig, und ich glaube, dass sie sogar immer wichtiger werden, zum Beispiel bei der Abwehr von Gefahren. Es kommen immer mehr neue Aufgaben und auch mehr Anforderungen dazu. Wir brauchen eine Modernisierung der gesetzlichen Grundlage, nämlich des Ordnungsbehördengesetzes – schlicht und ergreifend, damit diese Frauen und Männer ihren Job auch in Zukunft machen können. Die Modernisierung schafft nicht nur Rechtssicherheit. Sie zielt auch auf Klarheit ab, indem die Regelungen zu den Standardmaßnahmen direkt in das Ordnungsbehördengesetz geschrieben werden, ohne den Umweg – das ist ja schon ein paar Mal gesagt worden – über das Polizeigesetz zu gehen. Also: mehr Klarheit, mehr Transparenz und eine klare Ansage, was die Befugnisse der Ordnungsdienste sind. Dieser Schritt ist sowohl für die Behörden als auch für die Bürgerinnen und Bürger wichtig. Zudem kann das Gesetz Konflikten vorbeugen. Es gibt auch neue Befugnisse. Erstens. Wir wollen, dass die Ordnungsdienste Aufenthaltsverbote aussprechen können. Wer sich immer wieder danebenbenimmt, den muss man auch mal für eine gewisse Zeit wegschicken. Wenn es an einer Ecke immer wieder zu Problemen zwischen denselben Leuten kommt, macht es ja auch Sinn, ein wenig mehr Distanz reinzubringen. Tatsache ist, dass das Aufenthaltsverbot ein wichtiges Instrument ist, um Störer aus bestimmten Bereichen fernzuhalten und so die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu schützen. Es ermöglicht die effektive Aufgabenwahrnehmung im Rahmen der Gefahrenabwehr und dient der längerfristigen Prävention. Als Zweites nenne ich die Verkehrsüberwachung. Auch über diese wurde schon geredet. Kleine und mittlere kreisangehörige Gemeinden sollen Geschwindigkeiten kontrollieren und, wo Gefahr droht, Ampeln überwachen dürfen. 10.07.2025 Herr Kollege, das war übrigens keine Idee von den Grünen oder so. Dieser Gedanke kommt aus den Kommunen selbst, (Martin Metz [GRÜNE]: Ja!) weil die mehr Sicherheit in den Gemeinden wollen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Zu- ruf von Andreas Keith [AfD]) Man kann auch alles missverstehen. Aber Sie haben ja gar keine Ahnung, was in den Städten, in den Gemeinden wirklich gedacht wird, weil Sie dort bei den normalen Leuten keine Kontakte haben. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Zu- ruf von Andreas Keith [AfD]) Die Kreisordnungsbehörden sollen auf der Autobahn neben den sogenannten Starenkästen auch mobile Geräte einsetzen können, zum Beispiel in Baustellen. Wir kommen damit den Forderungen der kommunalen Spitzenverbände nach. Vor allen Dingen haben wir das Verkehrssicherheitsproblem Nordrhein-Westfalens im Blick. Das Stichwort lautet „Vision Zero“: weniger Verkehrsunfälle mit Getöteten und Schwerverletzten, am besten mit keinen. Dieses Gesetz, diese Novellierung ist ein wichtiger Schritt, um den kommunalen Ordnungsdiensten die notwendigen rechtlichen Mittel an die Hand zu geben und um unsere Städte sicher und geordnet zu halten. Es dient der Transparenz, der Stärkung von kommunaler Sicherheitsverantwortung und nicht zuletzt dem Vertrauen der Bürger in die Arbeit unserer Behörden. Es ist ein weiterer Baustein, um Nordrhein-Westfalen sicherer zu machen. – Danke. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
