Dr. Benjamin Limbach
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Abgeordneter Ganzke, ich habe mich zurückerinnert, wann das letzte Mal ein Gedicht auf mich gehalten worden ist. Es war mein 40. Geburtstag. Seit über 15 Jahren weiß ich also, was ich in den letzten Jahren vermisst habe. Vielen herzlichen Dank dafür! Da Sie mich mit einem Kapitän verglichen haben, darf ich sagen, dass Sie sich sicher sein können: Das Justizministerium, die Justiz segelt hart am Landeswohl. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Meine Damen und Herren, ich weiß nicht, wie es Ihnen beim Lesen des vorliegenden Antrags ergangen ist. Mir jedenfalls wird es langsam langweilig. Ich finde es ermüdend, dass Sie, Herr Pfeil, mit Ihren Anträgen, Kleinen Anfragen, Berichtsanforderungen für den Rechtsausschuss immer wieder die gleiche reißerische Behauptung aufstellen, die NRW-Justiz liege am Boden. Eine solche Behauptung wird auch durch Wiederholung nicht zutreffender. Teilweise, allerdings nur teilweise, sprechen Sie die richtigen Themen an. Die Staatsanwaltschaften und die Verwaltungsgerichte sind unstreitig aktuell stark belastet – Letztere vor allem wegen der Asylverfahren, weniger wegen der von Ihnen in den Blick genommenen Besoldungsklagen. Die Landesregierung beobachtet die Situation in diesen beiden Geschäftsbereichen mit großer Aufmerksamkeit. Maßnahmen sind aktuell in Planung. Wir werden sie Ihnen nach der Sommerpause im Rechtsausschuss in allen Einzelheiten vorstellen. Haben Sie noch etwas Geduld. Nun zu den Forderungen im Beschlussteil des Antrags: Sie fordern eine funktionierende Einstellungsoffensive in allen Bereichen der Justiz. Eine solche gibt es bereits. Insgesamt werden wir auch im Haushaltsjahr 2026 über 1.300 Einstellungsmöglichkeiten haben, unter anderem für den Justizvollzug, die Rechtspflege und die Justizverwaltung. Ich will es einmal deutlich sagen. Wann hat die Ausbildungsoffensive denn begonnen? Wir haben sie 2022 nach Übernahme der Regierungsverantwortung beschlossen. Das war der Startpunkt für eine klare und deutliche Ausbildungsoffensive. (Beifall von Dagmar Hanses [GRÜNE] und Verena Schäffer [GRÜNE]) Sie fordern eine Rücknahme der mit dem Haushalt 2025 beschlossenen zeitweisen Reduzierung der Referendararbeitsplätze. Klar ist: Die Einstellungszahlen der Referendare werden im Verlauf dieses Landtag Jahres wieder ansteigen. Es werden ausreichend Assessorinnen und Assessoren für die Justiz, für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie für Notarinnen und Notare zur Verfügung stehen. Das zeigen auch die Bewerberzahlen der Vergangenheit. Zur Besoldungsdiskussion: Die Besoldung der Richterinnen und Richter, Beamtinnen und Beamten der Justiz ist meiner Meinung nach verfassungsgemäß. Die Landesregierung kommt ihrer Verpflichtung zur Überprüfung der Amtsangemessenheit der Alimentation insbesondere bei den regelmäßigen Anpassungen der Dienst- und Versorgungsbezüge nach. Die entsprechenden Gesetzentwürfe berücksichtigen die Maßgaben der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für amtsangemessene und damit verfassungskonforme Alimentation. Schon gar nicht ergibt sich aus den jährlichen Rechtsstaatlichkeitsberichten der EU-Kommission für die dort in den Blick genommene Besoldung der deutschen Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte etwas anderes. Dies wurde inzwischen auch gegenüber der Kommission dokumentiert. Im Rahmen des Erstellungsprozesses für den Rechtsstaatlichkeitsbericht 2025 der EU-Kommission hat Deutschland auf Initiative Nordrhein-Westfalens erstmals Widerspruch gegen die bisherigen missverständlichen Darstellungen erhoben. Es besteht Grund zu der Annahme, dass die EU-Kommission auf diesen Widerspruch hin nun Anpassungen in ihrer Bewertung für 2025 vornehmen wird. Ich bitte Sie dann einfach einmal, das mit den Vorjahren zu vergleichen. Im Übrigen ist ein Vergleich der Besoldung innerhalb Europas kein verfassungsrechtlich relevanter Maßstab für die Bemessung der Amtsangemessenheit der Besoldung. Sehr geehrter Herr Pfeil, wie mit Ihren vielen Anträgen zuvor werden wir uns im Rechtsausschuss natürlich mit dem vorliegenden Antrag auseinandersetzen. Der Diskussion sehe ich wie immer mit Freude entgegen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)
