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Franziska Müller-Rech

FDP 10.07.2025 Sitzungen 18/99

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was die AfD in diesem Antrag thematisiert, ist in der Tat eines der schwerwiegendsten Verbrechen in unserer Gesellschaft: die Gruppenvergewaltigung. Jede einzelne Tat, auch die, die Sie beschrieben haben, bedeutet für die Betroffenen eine brutale Verletzung der körperlichen und seelischen Unversehrtheit und unfassbares Leid. Die Opfer erleben nicht nur den physischen Übergriff, sondern häufig ein lebenslanges Trauma. Ja, die Zahlen steigen. Das ist beunruhigend und ernst zu nehmen. Wir müssen als Gesellschaft mit aller Entschiedenheit klarstellen, dass der Schutz vor sexualisierter Gewalt nicht verhandelbar ist. Prävention, Strafverfolgung und Opferschutz müssen intensiviert werden. Aber – das ist der Kern unserer Kritik –, was die AfD aus dieser Realität macht, ist keine sachliche Analyse, sondern ideologisch aufgeladene Verzerrung. Ihre Argumentation reduziert ein vielschichtiges kriminologisches Phänomen auf Migration. Der Antrag arbeitet mit selektiven Zahlen, mit unzulässigen Rückschlüssen und mit gefährlichen Untertönen, die letztlich unsere Gesellschaft spalten, statt sie zu schützen. Deshalb lassen Sie uns jetzt die Dinge differenzieren, denn genau das verlangt der Rechtsstaat von uns. Erstens. Ja, es gibt eine statistische Überrepräsentanz nichtdeutscher Tatverdächtiger bei Gruppenvergewaltigungen. Im Jahr 2023 lag der Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen bundesweit bei 47,5 %, in NRW sogar bei bis zu 58,1 % im Jahr 2022. Dem steht ein Bevölkerungsanteil von nur etwa 14 bis 15 % nichtdeutscher Staatsangehöriger gegenüber. Diese Diskrepanz ist real. Sie muss erklärt, verstanden und adressiert werden. Zweitens. Die AfD verschweigt einen entscheidenden demografischen Zusammenhang. Das sind junge Männer zwischen 14 und 29 Jahren, die deutlich häufiger tatverdächtig bei Gewaltdelikten sind. Das ist seit Jahrzehnten auch kriminologisch belegt. Wenn wir also Altersstruktur und Geschlecht korrekt einbeziehen, dann relativiert sich dieser statistische Unterschied. Er verschwindet nicht, aber er wird erklärbarer. Das ist der Unterschied zwischen einer Sachorientierung, einer wissenschaftlichen Betrachtung und Stimmungsmache. (Beifall von der FDP, der CDU und der SPD) Landtag Drittens möchte ich anmerken, dass die Konstruktion eines Migrationshintergrunds anhand von Vornamen unwissenschaftlich ist. Dass die AfD aus den Vornamen der Tatverdächtigen, auch der deutschen Tatverdächtigen, einen Migrationshintergrund ableitet, ist weder kriminologisch noch empirisch haltbar. Die Herkunft eines Vornamens erlaubt keinen belastbaren Rückschluss auf ethnische Zugehörigkeit, Integration oder gar Staatsbürgerschaft. (Beifall von der FDP, der SPD und den GRÜNEN) Frei nach dem Motto „Ein Yusuf kann kein Deutscher sein, eine Katharina muss eine Deutsche sein“ klingt das ganz verdächtig nach einem – ich zitiere – ethnisch abstammungsmäßigen Volksverständnis, das darauf abzielt, bestimmte Bevölkerungsgruppen von einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen. (Dr. Julia Höller [GRÜNE]: So ist es!) Ja, das war ein Zitat. Sie können sich denken, woher dieses Zitat kommt – aber genug vom Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz. (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN – Zuruf von Markus Wagner [AfD]) – Wenn Sie das so empfinden, dann mag das wohl so sein, Herr Wagner. Viertens. Mit dem Antrag wird ein durchschaubares Ziel verfolgt, nämlich Migration mit Gewaltverbrechen zu verknüpfen. Die AfD schreibt im Titel ihres Antrags von „der ,bunten Vielfalt‘“ und meint damit, genau diese Vielfalt sei das Problem. Das ist nicht nur zynisch, sondern auch gefährlich, denn es stigmatisiert Millionen von Menschen mit Migrationsgeschichte, die Sie auch in den eigenen Reihen haben, die rechtstreu leben, arbeiten, sich integrieren und oft sogar selbst Opfer von Gewalt werden. (Thorsten Klute [SPD]: Zum Beispiel gut Fuß- ball spielen, Herr Wagner!) Bunte Vielfalt zu kritisieren, schädigt wirklich ganz maßgeblich den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Das in die Überschrift zu schreiben, schlägt wirklich dem Fass den Boden aus. Fünftens. Prävention, Strafverfolgung und Schutz gehören in den Fokus. Mit Herkunftsfiktionen verzettelt man sich nur. Wir Liberale sagen ganz klar: Wir müssen auf der Grundlage solider Daten und rechtsstaatlicher Prinzipien handeln. Ja, wir brauchen eine realistische Bewertung der Tätergruppen, inklusive Alter, Geschlecht, Sozialstatus, Herkunft sowie psychischer und physischer Disposition, aber zur Prävention und nicht zur Stigmatisierung. Das ist der entscheidende Unterschied. 10.07.2025 Ja, wir wollen migrationspolitische Fragen diskutieren und müssen sie mit Blick auf Integration, Bildung, gesellschaftliche Teilhabe diskutieren, aber sachlich, differenziert, in ruhigem Ton und ohne rassistische Verkürzungen. Die AfD verknüpft in ihrem Antrag ein reales sicherheitspolitisches Problem mit einem ideologischen Deutungsmuster, das Migration pauschal zum Problem erklärt. Das wird der Komplexität der Herausforderung nicht gerecht und trägt wie so viele Anträge mal wieder nichts zur Lösung bei. Als Gesellschaft und als Parlament müssen wir zeigen, dass man differenziert über Gewalt reden kann, ohne Menschengruppen zu stigmatisieren, dass man entschlossen gegen Kriminalität vorgeht, ohne rechtsstaatliche Grundsätze aufzugeben, und – das möchte ich zum Schluss sagen – dass man die Opfer und nicht Tätergruppen in den Mittelpunkt stellt. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN)

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