André Kuper
Herr Minister, ich müsste einmal … Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Nein, ich wollte das jetzt erst einmal vortragen. Neben den Sitzungen des Netzwerks arbeiten Mitglieder gezielt in Arbeitsgruppen zusammen. Mehrere Arbeitsgruppen beschäftigen sich unter Leitung des Landesamtes für Gesundheit und Arbeitsschutz mit der Erarbeitung der Arbeitshilfen. Bereits 2023 wurden Arbeitshilfen für Hitzeschutz in Krankenhäusern sowie in stationären Pflege- und Wohneinrichtungen veröffentlicht. Diese Einrichtungen wurden von den Mitgliedern gezielt in den Blick genommen, weil sich dort dauerhaft Personengruppen aufhalten, die besonders durch Hitze gefährdet sind. Schutzmaßnahmen für besonders gefährdete Personengruppen fordern Sie ja in dem zweiten Punkt Ihres Antrages. Eine weitere Arbeitsgruppe arbeitet aktuell an Arbeitshilfen zur kommunalen Hitzeaktionsplanung. Die Veröffentlichung der Arbeitshilfen ist im dritten Quartal dieses Jahres vorgesehen. Weitere Unterstützung haben die Kommunen in den Jahren 2020 bis 2023 durch Förderprogramme des Umweltministeriums – das ist heute schon genannt worden – im Umfang von rund 48 Millionen Euro bekommen, um besonders innovative Hitzeschutzmaßnahmen in den Städten, in ihren Regionen umzusetzen. Zusätzlich werden durch das Bauministerium im Rahmen des Bund-Länder-Arbeitsprogramms Städtebauförderung auch Maßnahmen der Klimaanpassung gefördert, die der Hitzeprävention dienen. Mit der Städtebauförderrichtlinie 2023 wurde das Thema „Entsiegelung und Stadtbegrünung“ stärker in die Förderung aufgenommen. Sie sehen: Mit den gesamten Aktivitäten bietet die Landesregierung den Einrichtungen der Kommunen Unterstützung bei der Erstellung von Hitzeaktionsplänen an. Gleichzeitig wird mit den Maßnahmen die Wahrnehmung und Ausgestaltung der Aufgabe im föderalen Gesundheitssystem respektiert. Jetzt möchte ich zwei Anmerkungen zu Krankenhäusern und Pflegeheimen machen. In den nächsten 10.07.2025 Jahren werden wir – das kann man heute wohl so sagen – zu einer wesentlichen Erneuerung, Verbesserung, Sanierung unserer Krankenhauslandschaft in Nordrhein-Westfalen kommen. Das Ministerium, das in Nordrhein-Westfalen für Gesundheit zuständig ist, wird in den nächsten zehn Jahren auch aufgrund des Bundesstrukturfonds jedes Jahr rund 1 Milliarde Euro in die Sanierung, Erneuerung und Verbesserung der Krankenhausstruktur stecken können. Das dies über einen so langen Zeitraum so ist, das habe ich noch nicht erlebt. Das wird natürlich die Krankenhauslandschaft besser machen, was die bauliche Struktur angeht. Ein Programm über zehn Jahre mit diesem Fördervolumen – rein theoretische für 330 berechtigte Immobilien – ist schon ein Wort. Der zweite Punkt betrifft die Altenheime. Darüber muss man sich in Ruhe unterhalten. Wir haben erst einmal die Situation, dass alle Altenheime oder Pflegeeinrichtungen, die nach 2007 gebaut worden sind, auf jeden Fall eine viel bessere gegen Hitze wirkende Struktur haben als die Altenheime, die vor 2007 gebaut wurden, weil seinerzeit Baurichtlinien verändert worden sind, was den Hitzeschutz und die Dämmung angeht. Letztere Altenheime sind schon teilweise ein Problem. Das muss man ganz offen und ehrlich sagen. Es ist ein Problem. Deswegen, finde ich, müssen wir mal in Ruhe darüber reden, wie wir das machen. Ich glaube nicht, dass es seriös ist, zu sagen, eine Landesregierung könne das Problem über ein Förderprogramm lösen. Ich weiß zurzeit nicht, woher das Geld dafür kommen soll. Also muss man im Grunde überlegen, ob wir die DVO-Richtlinie so verändern können, dass Investitionen in den Hitzeschutz in Pflegeheimen über die Kosten, die letzten Endes für das Wohnen in den Altenheimen in Rechnung gestellt werden, refinanziert werden. Ich finde, wir sollten mal in Ruhe darüber reden, ob es hierzu einen gewissen Konsens gibt. – Schönen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
