Guido Görtz
Vielen Dank für die Frage. Das ist ja schon ein Stück weit beantwortet worden. Unterstützung ist eine Form von Zuständigkeit, aber nicht Allgemeinzuständigkeit und nicht Bevormundung. Es gilt, den Rahmen zu geben und hilfreich zu flankieren. Unser Auftrag ist es, Hilfestellung anzubieten. Genau das geschieht mit Handreichungen, mit Förderprogrammen und über das ZNGH. 48,2 Millionen Euro gab es an Unterstützung zur Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen auf kommunaler Ebene. Dazu zählt das Sonderprogramm „Klimaresilienz in Kommunen“ mit einem Fördervolumen von 13 Millionen. Davon wurde zum Beispiel in Viersen in meinem Wahlkreis das Dach einer Sporthalle begrünt. Von dem Förderprogramm „Klimawandelvorsorge in Kommunen“ mit einem Fördervolumen von 20 Millionen profitieren zum Beispiel in Schwalmtal in meinem Wahlkreis die Janusz-Korczak-Realschule mit einem „Coolen Schulhof 2.0“ und die Kita Waldnieler Heide. Das Förderprogramm „Klimaresilienz auf kommunaler und regionaler Ebene“ hat ein Fördervolumen von 15,2 Millionen Euro. Auch im Rahmen des Förderaufrufs „Klimaanpassung.Kommunen.NRW“ des Umweltministeriums stehen Kommunen aktuell ca. 60 Millionen Euro aus EU- und Landesmitteln für Maßnahmen zur Hitze-Landtag vorsorge wie Entsiegelung und Begrünung zur Verfügung.
