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Andreas Keith

AfD 10.07.2025 Sitzungen 18/99

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! 25 % für die Beratungsleistungen gegen Rechtsextremismus und Rassismus, 2 % für die Beratungsleistungen gegen Islamismus und 0 % für die Beratungsleistungen gegen Linksextremismus – das ist die Mittelzuweisung der Landeszentrale für politische Bildung. Linksextremisten, die unsere Staatsform offen bekämpfen und Bürgern bisweilen mit Hämmern den Kopf einschlagen, stellen für die Einrichtung offenbar keine Gefahr für die bestehenden demokratischen Werte dar, deren Verteidigung doch das angebliche, offizielle Ziel der Landeszentrale sein sollte. Für die Bekämpfung des Islamismus hat sie dieses Jahr 320.000 Euro zur Verfügung gestellt, gerade so viel wie 32 abzuschiebende Afghanen in Deutschland zusammen an Handgeld erhalten. Dafür fährt sie dann im Kampf gegen rechts alle Geschütze auf, obwohl angeblich rechtsextreme Straftaten öfter Meinungs- als Messerdelikte sind, wenn sie denn überhaupt von Rechten begangen worden sind. Ja, politische Bildung ist eine wichtige öffentliche Aufgabe, wenn sie informiert und nicht indoktriniert. Doch das tut die Landeszentrale, eine linksschlagseitige Propagandaschmiede, die sich auf Pseudostudien stützt, in denen demokratische Positionen rechts der sogenannten Mitte pauschal als extremistisch gebrandmarkt werden, (Sven Wolf [SPD]: Unglaublich!) während selbsternannte Extremismusexperten mit SPD-Parteibuch auf ihren Veranstaltungen gegen die Opposition ätzen. Das ist die Wahrheit. Auch ist die bisherige Konstruktion der Landeszentrale verfassungsrechtlich mehr als fragwürdig. (Zuruf Sven Wolf [SPD]) Wie der Staatsrechtler Lukas Gundling analysierte, ist die Landeszentrale in NRW bislang ohne jede institutionelle Absicherung gegenüber Exekutiven durchgriffen. Sie ist vollständig in das Ministerium für Kultur und Wissenschaft integriert, hat keine plural besetzten Aufsichtsgremien, keine unabhängige Fachaufsicht, ist zu keiner politischen Neutralität verpflichtet und hat keine Verpflichtung zur Offenlegung ihrer Arbeit. Das gehört zur Wahrheit dazu. (Beifall von der AfD) Gundling schreibt wörtlich – ich zitiere –: Damit steht das bevölkerungsreichste deutsche Land im Bundesvergleich allein da. Es besteht keine gesetzlich geregelte Absicherung von Überparteilichkeit und Pluralität bei der Arbeit. Doch nichts von all dieser Kritik greift der Gesetzentwurf auf. Er verlagert lediglich die Landeszentrale aus der Zuständigkeit des Ministeriums in das Präsidium des Landtags – ein rein machtpolitischer Landtag Transfer. Denn wer sich das Präsidium anschaut, der erkennt, dass dort zum Beispiel die AfD als Oppositionskraft bis heute nicht mit einem stellvertretenden Präsidenten vertreten ist. (Elisabeth Müller-Witt [SPD]: Gott sei Dank!) Eine Behörde, die überparteilich sein soll, wird also unter die Aufsicht eines Gremiums gestellt, das selbst parteipolitisch einseitig besetzt ist. Das ist absurd, antidemokratisch und verfassungsrechtlich mindestens fragwürdig. (Beifall von der AfD) Die Krönung dieses Konstrukts ist allerdings § 3 Absatz 2 des Gesetzentwurfs. Dort heißt es: „Auf Antrag mindestens einer Fraktion oder eines Viertels der Mitglieder des Landtags kann ein Mitglied nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 ohne Aussprache abgewählt werden.“ Das bedeutet: Ist man im ach so demokratischen Lager der vier Fraktionen mal wieder einig, könnte jedes Kuratoriumsmitglied, wenn es nicht ins linke Weltbild passt, jederzeit abgewählt werden – ohne Begründung, ohne Aussprache, ohne Nachweis eines irgendwie geahndeten Verstoßes. Das ist kein Schutz gegen Extremismus, das ist ein Instrument zur systematischen Ausgrenzung einer demokratisch legitimierten Opposition, die bundesweit bisweilen stärkste Kraft ist. Diese Regelung schafft taktisch ein Vetorecht gegen alles, was nicht links ist. Das ist ein Missbrauchspotenzial mit Ansage, und es ist verfassungsrechtlich hoch angreifbar. Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt klargestellt, dass alle Fraktionen gleichberechtigt an parlamentarischen Gremien mitwirken müssen. (Thorsten Klute [SPD]: Ja, Sie auch!) Hinzu kommt: Dieses sogenannte Kuratorium ist in Wahrheit ohne echte Kontrollfunktion. (Zuruf von der SPD) Es darf beraten, aber nicht eingreifen, nicht regulieren. Dazu gesellen sich handverlesene Berater aus der sogenannten Zivilgesellschaft, also Akteure aus dem ideologischen Vorfeld der etablierten Parteien. Was hier geschaffen wird, ist kein pluralistisches Gremium, sondern ein scheindemokratisches Schutzschild für sterbende Parteien wie die SPD. Wir sagen Ja zur echten politischen Bildung, Ja zur Pluralität, zur Transparenz und zum Beutelsbacher Konsens, aber Nein zu einem Gesetz, das die politische Opposition jederzeit aus dem Gremium werfen kann. Tun Sie, was Sie tun müssen. Den Vertrauensverlust bei 10.07.2025 den Bürgern werden Sie damit nicht wiedergutmachen – ganz im Gegenteil. – Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD)

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