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Dirk Wedel

FDP 10.07.2025 Sitzungen 18/99

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gemeinsam mit CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen legen wir heute einen Gesetzentwurf vor, der Nordrhein-Westfalen in Bezug auf die Organisation der Landeszentrale für politische Bildung wieder in die Spitzengruppe der Bundesländer katapultiert. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zeigen wir gemeinsame Handlungsfähigkeit in demokratierelevanten Themen. Einst war Nordrhein-Westfalen Vorreiter auf dem Gebiet der politischen Bildung. Als 1946 die Staatsbürgerliche Bildungsstelle, die Vorgängerorganisation der heutigen Landeszentrale für politische Bildung, als erste Institution ihrer Art eingerichtet wurde, formulierte Ministerpräsident Amelunxen aus diesem Anlass in seiner Regierungserklärung vom 2. Oktober 1946 – Zitat –: „Demokratie, so glauben wir, bietet […] die optimale Gewähr, daß das, was war, sich nie wiederholt.“ Es war ein persönliches Anliegen Amelunxens, die Menschen durch öffentlich geförderte „staatsbürgerliche Aufklärung“ mit einem medial breit aufgestellten Angebot für die Demokratie zu gewinnen. Nach wie vor ist das Ziel, Menschen von der Demokratie zu überzeugen, eines der Kernelemente der politischen Bildungsarbeit und wichtiger denn je. Gleichzeitig hat sich die Art und Weise, wie politische Bildungsarbeit betrieben wird, seit der Einführung der Staatsbürgerlichen Bildungsstelle gewandelt und stetig weiter professionalisiert. Nachdem sich die Ministerpräsidenten der Länder 1954 verabredeten, jeweils Staatsbürgerliche Bildungsstellen einzurichten, haben sich die institutionellen Rahmenbedingungen in den einzelnen Bundesländern in unterschiedlichem Tempo hin zu einer stärkeren Unabhängigkeit und Überparteilichkeit weiterentwickelt. Einige Bundesländer, namentlich Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein, haben ihre Landeszentralen für politische Bildung vom zuständigen Ministerium zum Landtag umressortiert. Andere Bundesländer wie zum Beispiel Bayern haben dafür gesorgt, dass ihre Landeszentralen durch ein Gesetz auf einer tragfähigen rechtlichen Grundlage stehen und in ihrer Arbeit verselbstständigt sind. In Nordrhein-Westfalen hat man diese Fortentwicklungen in der Organisation der Landeszentrale lange nicht nachvollzogen. Hier ist es bei einer Gruppenstruktur in einem Ministerium mit Weisungsgebundenheit verblieben. Zieht man heute einen bundesweiten Vergleich zu den Landeszentralen der anderen Bundesländer, so fällt auf, dass die Organisation Landtag der Landeszentrale die geringste Eigenständigkeit und die geringste Absicherung ihrer Überparteilichkeit aufweist. Ferner ist Nordrhein-Westfalen das einzige Bundesland, das auf eine Unterstützung der Arbeit der Landeszentrale durch ein Kuratorium oder einen Beirat verzichtet. Wiederkehrende Debatten über zu starke Einflussnahme der Exekutive auf die Landeszentrale waren an der Tagesordnung. Deshalb hat die vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft berufene Expertenkommission eine Herauslösung der Landeszentrale aus der Ministerialhierarchie empfohlen. Der vorliegende Gesetzentwurf setzt an den geschilderten Schwachstellen in der Organisationsstruktur der Landeszentrale an und versucht, die Stärken der verschiedenen Modelle anderer Bundesländer auf sich zu vereinen. Zukünftig soll die Landeszentrale als teilrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts beim Präsidenten des Landtags angesiedelt sein. Sie erhält ein Kuratorium als Beratungs- und Aufsichtsgremium, das sowohl aus der Politik als auch mit Sachverständigen besetzt wird. Auch wird das Aufgabenspektrum der Landeszentrale inhaltlich wie methodisch präzisiert und die bisherige Stabstelle „Prävention gegen Antisemitismus, politischen und religiösen Extremismus, Rassismus und Demokratiefeindlichkeit“ als eigener Bereich in die Landeszentrale integriert. Insgesamt sichert der Gesetzentwurf durch vielfältige Maßnahmen die Unabhängigkeit und Überparteilichkeit der Arbeit der Landeszentrale. (Beifall von der FDP) Mit Blick auf diese beiden Ziele des Gesetzentwurfs möchte ich noch einmal dessen interfraktionelle Erarbeitung hervorheben. Sie zeigt, dass über Parteigrenzen hinweg der politische Wille, Menschen von der Demokratie zu überzeugen, einander eint. Dass es hiermit nie genug sein kann, sprach Rudolf Amelunxen in seiner eingangs zitierten Regierungserklärung übrigens bereits an. So forderte er nachdrücklich, „auch unsere Biedermänner, die da meinen, es würde heute schon zu viel über Demokratie geredet“ von der Demokratie zu überzeugen. Für die konstruktive und konzentrierte Zusammenarbeit danke ich Herrn Präsidenten Kuper, den Kolleginnen Müller-Witt und Schäffer sowie den Kollegen Voussem, Hagemeier und Wolf. Die gemeinsame Arbeit an dem Gesetzentwurf hat mir viel Freude bereitet. Das können wir an anderer Stelle gern wiederholen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP und der SPD)

Protokoll ↗