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Christian Loose

AfD 10.07.2025 Sitzungen 18/99

Sehr geehrter Herr Präsident! Das haben Sie vor dem Wechsel jetzt um 13:00 Uhr zu sehen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was hier vorliegt, ist kein Sicherheitsgesetz. Es ist ein Gesetz zur politischen Kontrolle. Es ist ein Gesetz zur Einschüchterung der Bürger. Das ist ein Problem. Die SPD-Rednerin Blumenthal zitierte gestern Abend Goebbels (Zuruf von Thorsten Klute [SPD]) und bringt damit einen direkten NS-Bezug in diese Debatte hinein. Der Redner der AfD – das war ich – kritisiert gerade diesen NS-Bezug. Doch wer erhält eine Rüge? Nicht die Person, die den NS-Bezug bringt, sondern die, die das kritisiert. Diese Rüge wird von einem Präsidenten erteilt, der laut Aachener Zeitung der Initiator dieses Gesetzes ist. Damit hat sich dieser Präsident, der sich auch jetzt bei dieser Debatte hier hingesetzt hat, in die Debatte eingemischt und ist damit befangen. Dieser Landtag befangene Präsident soll künftig über ein implizites Berufsverbot von Mitarbeitern entscheiden können. Jeder kann sich vorstellen, wie neutral dies vonstattengehen wird. Sicherheit braucht immer eine Verhältnismäßigkeit, klare Regeln und ein rechtsstaatliches Fundament. Doch all das fehlt hier. Ja, es gibt Gefährder, und bei konkreten Verdachtsmomenten muss man handeln. Doch dafür gibt es bereits heute Instrumente: Hausordnung, Hausrecht, Zugangskontrollen. Statt neuer Eingriffsbefugnisse braucht es lediglich präzisere Regeln, nicht pauschale Generalverdächtigungen. Wer wird hier kontrolliert? Nicht etwa Terroristen, nicht Extremisten, sondern Mitarbeiter von Abgeordneten, Menschen, die über Jahre loyal und verfassungstreu ihren Dienst getan haben. Diese sollen künftig ohne Anlass in eine Sicherheitsprüfung gezwungen werden. Das ist nicht verhältnismäßig, sondern rechtsstaatlich bedenklich. Herzstück des Gesetzes ist die sogenannte unbeschränkte Behördenauskunft, ein Begriff, der harmlos klingt, in der Praxis aber bedeutet: jede Vorstrafe, auch jede eingestellte Ermittlung, jeder Verwaltungsakt, alles kann einfließen. Und dann entscheidet ein Präsident ohne gerichtliche Kontrolle, ob parlamentarische Rechtsgüter gefährdet sind. Doch was heißt das konkret? Die Begriffsverwendung im Gesetz ist so labbrig wie Wackelpudding. Was ist die Würde des Parlaments? Warum braucht es eine Legaldefinition parlamentarischer Rechtsgüter, wenn sich diese ohnehin bereits aus der Verfassung ergeben? Begriffe wie „körperliche Unversehrtheit der Anwesenden“ sind längst durch Art. 2 Grundgesetz geschützt. Diese doppelte und teilweise künstliche Begriffsschöpfung schafft keine Klarheit, sondern Unsicherheit und öffnet politischem Spielraum Tür und Tor. Noch gravierender ist, dass künftig schon Presseberichte, Gerüchte oder bloße Hinweise von Dritten ausreichen können, um Menschen den Zugang zum Landtag zu verwehren oder ihren Aufwendungsersatz, also ihr Gehalt, zu streichen – ohne Beweise und zunächst auch ohne gerichtliche Kontrolle. Das widerspricht rechtsstaatlichen Grundprinzipien. Der Gesetzentwurf geht auch in zentralen Punkten an rechtsdogmatischen Grundlagen vorbei. Besonders problematisch ist die vorgesehene Verknüpfung des Anspruchs auf Aufwendungsersatz mit dem Ergebnis der Behördenauskunft. Aufwendungen sind aber objektiv zu beurteilen. Ihre Erforderlichkeit entfällt nicht rückwirkend durch einen Eintrag in ein Register. Die Regelung ist systematisch fragwürdig und bedarf einer klaren Abgrenzung zum tatsächlichen Beschäftigungsbeginn. Auch sonst wird in dem Entwurf mit unbestimmten Rechtsbegriffen gearbeitet. Was etwa sind „andere 10.07.2025 tatsächliche Umstände“? Und was ist mit dem Begriff „Verfahrensabschluss“ bei der vorgesehenen Löschfrist von zwei Jahren? Nicht mal das haben Sie definiert. Solche Formulierungen schaffen keine Rechtssicherheit, sondern Rechtsunsicherheit. Besonders auffällig: Der Gesetzgeber weicht von etablierten Maßstäben ab. In sicherheitsrelevanten Bereichen wie dem Luftsicherheitsgesetz oder im Waffenrecht wird mit dem Begriff der Zuverlässigkeit gearbeitet – ein juristisch gefestigter Begriff mit klaren Kriterien. Hier jedoch wird ein neues, vages Konstrukt geschaffen – ohne Anhörungspflichten, ohne Transparenz. Genau das ist der rote Faden in diesem Gesetz: Es geht nicht um Sicherheit, sondern um Kontrolle und Einschüchterung. Die Mitarbeiter sollen eben nicht genau wissen, was alles unter „andere tatsächliche Umstände“ gefasst werden soll. Sie sollen nicht wissen, was sie noch äußern können. Zeitungsartikel, der Nachbar kann anonyme Hinweise geben – all das wollen Sie verwenden, will der Präsident verwenden. (Zuruf von der SPD: Wahnsinn!) Die Mitarbeiter sollen gerade durch dieses schwammige Gesetz in Unsicherheit gehalten werden. Es ist Kontrolle über Mitarbeiter, über Fraktionen und damit letztendlich über die politische Konkurrenz. Besonders bezeichnend ist: Sie wollen dieses Gesetz ohne Anhörung von Sachverständigen durchführen bzw. durchpeitschen. Warum? Weil sie wissen, dass es einer ehrlichen rechtlichen Prüfung nicht standhält. Selbst das von ihnen beauftragte Gutachten von Professor Ogorek mahnt zur Zurückhaltung und empfiehlt keine Ausweitung, sondern eine behutsame Präzisierung bestehender Regelungen. Sie aber ignorieren diese Hinweise und ersetzen Recht durch politische Willkür. Wir sagen: Sicherheit ja, aber mit Augenmaß, mit Respekt vor Grundrechten und mit Verfahren, die gerichtsfest sind. Das, was Sie hier aber vorlegen, ist ein Angriff auf die Grundwerte unserer Demokratie. – Vielen Dank.

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