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André Kuper

10.07.2025 Sitzungen 18/99

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Ich schließe damit die Aussprache. Ich gebe dem Abgeordneten Herrn Müller die Gelegenheit zu einer persönlichen Bemerkung nach § 30 der Geschäftsordnung. In § 30 der Geschäftsordnung steht: „Zu persönlichen Bemerkungen wird das Wort erst nach Schluss der Aussprache,“ – da sind wir jetzt – „jedoch vor der Abstimmung erteilt. Die Rednerin bzw. der Redner darf nicht zur Sache sprechen, sondern nur Äußerungen, die in der Aussprache gegen sie bzw. ihn gerichtet wurden, zurückweisen oder erkennbar gewordene Missverständnisse ihrer bzw. seiner früheren Ausführungen richtig stellen. Die Redezeit ist auf drei Minuten beschränkt.“ Herr Müller hat jetzt das Wort. Bitte schön.

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