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André Kuper

10.07.2025 Sitzungen 18/99

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich heiße Sie alle herzlich zu unserer heutigen, 99. Sitzung des Landtags Nordrhein-Westfalen in dieser Legislaturperiode willkommen. Mein Gruß gilt auch den Gästen auf der Besuchertribüne, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medien sowie den Zuschauerinnen und Zuschauern an den Bildschirmen. Für die heutige Sitzung haben sich elf Abgeordnete entschuldigt; ihre Namen werden in das Protokoll aufgenommen. Vor Eintritt in die Tagesordnung haben wir zunächst die Verpflichtung eines neuen Mitglieds des Landtags vorzunehmen. Die Landeswahlleiterin des Landes Nordrhein-Westfalen hat mir mit Schreiben vom 4. Juli 2025 mitgeteilt, dass mit Wirkung vom 4. Juli 2025 Frau Petra Vogt, CDU, als Nachfolgerin für den Abgeordneten Herrn Dietmar Panske, CDU, Mitglied des Landtags geworden ist. Ich darf nun Frau Petra Vogt zu mir bitten, damit ich die nach § 2 unserer Geschäftsordnung vorgesehene Verpflichtung vornehmen kann. Alle anderen Anwesenden bitte ich, soweit es ihnen möglich ist, sich für die Verpflichtung von ihren Plätzen zu erheben. (Die Anwesenden erheben sich von ihren Plät- zen.) Sehr geehrte Frau Kollegin Vogt, ich bitte Sie, die folgenden Worte der Verpflichtungserklärung anzuhören und anschließend durch Handschlag zu bekräftigen: „„Die Mitglieder des Landtags von Nordrhein-Westfalen bezeugen vor dem Lande, dass sie ihre ganze Kraft dem Wohle des Landes Nordrhein-Westfalen widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, die übernommene Pflicht und Verantwortung nach bestem Wissen und Können erfüllen und in der Gerechtigkeit gegenüber jedem Menschen dem Frieden dienen werden.“ Sehr geehrte Frau Kollegin Vogt, herzlich willkommen und alles Gute als neue Kollegin in der 18. Wahlperiode! (Beifall von allen Fraktionen und der Regie- rungsbank) Ebenfalls vor Eintritt in die Tagesordnung: Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, einen neuen Tagesordnungspunkt „Wahl des Vorsitzes des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses I ‚Kindesmissbrauch‘“ Drucksache 18/14719 als heutigen 10.07.2025 Tagesordnungspunkt 21 zu behandeln. – Ich sehe dagegen keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so. Ebenso vor Eintritt in die Tagesordnung: Die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben mit Schreiben vom 9. Juli 2025 beantragt, gemäß § 20 Abs. 3 Satz 1 unserer Geschäftsordnung zu beschließen, die Tagesordnung um einen weiteren Punkt zu ergänzen. Die dritte Lesung zu dem Gesetzentwurf „Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Landtag Nordrhein-Westfalen“ Drucksache 18/14529 soll als Tagesordnungspunkt 4 – neu – beraten werden. Gemäß § 20 Abs. 3 Satz 1 unserer Geschäftsordnung kann der Landtag vor Eintritt in die Tagesordnung beschließen, diese zu ergänzen. Hierbei handelt es sich grundsätzlich um eine Entscheidung, die der Landtag mit Mehrheit trifft. Vor diesem Hintergrund frage ich, ob zu dem Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung das Wort gewünscht wird. – Herr Loose. Ich darf darauf hinweisen, dass das Wort nur zu dem Antrag zur Geschäftsordnung erteilt und die Redezeit gemäß § 29 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung auf drei Minuten beschränkt ist. Bitte sehr.

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