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André Kuper

05.06.2025 Sitzungen 18/97

Vielen Dank, Frau Kollegin Stullich. – Da der MCdS Liminski zwischenzeitlich Landtag eingetroffen ist, hätten wir theoretisch die Möglichkeit, seine Einbringungsrede jetzt einzuschieben. (Ralf Witzel [FDP]: Das macht ja Sinn!) Gibt es dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann hat Herr Minister und Chef der Staatskanzlei Liminski nun das Wort. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Erst einmal danke ich für das Verständnis, dass die Rednerreihenfolge verschoben worden ist. Ich habe wirklich mein Bestes gegeben, früh von der Ministerpräsidentenkonferenz aus Berlin zu kommen, aber dazwischen lagen einige Kilometer. Um atemberaubende Geschwindigkeit geht es auch in der Medienwelt, nämlich dann, wenn es darum geht, in unserer Medienregulierung eine adäquate Antwort auf die Veränderungen im Mediennutzungsverhalten und in der Medienwelt zu finden. Wir müssen eine Medienordnung schaffen, die Vielfalt sichert, faire Spielregeln garantiert und sichere Kommunikationsräume schafft. Das ist das Zielkoordinatensystem, das wir verfolgen müssen, also eine Ordnung, die mit dieser Entwicklung Schritt hält. Dafür brauchen wir eine kontinuierliche Fortentwicklung. Deswegen bringen wir heute gleich drei Medienänderungsstaatsverträge ein, zu denen wir im Rahmen der parlamentarischen Beratung um Ihre Zustimmung bitten. Ich will das kurz chronologisch vorstellen. Mit dem sechsten Medienänderungsstaatsvertrag gehen wir auf das Thema „Jugendmedienschutz“ ein. Es geht darum, ein sicheres Onlineumfeld für Kinder und Jugendliche zu schaffen und die Medienaufsicht effizienter zu machen. Medien werden längst nicht mehr nur über Radio und Fernsehen konsumiert, sondern zumeist an den mobilen Endgeräten. Als Vater von vier Kindern liegt mir dieses Thema auch außerhalb meiner Dienstzeit sehr am Herzen. Alle Eltern treibt die Sorge um, dass durch den Screen eigentlich alles irgendwie seinen Weg in die Kinder- und Jugendzimmer findet. Wir alle wissen, dass das eben nicht nur Katzenvideos sind, sondern auch fragwürdige Chat-Anfragen, kostspielige Verkaufsangebote, Propaganda, Desinformation und leider vieles mehr. Wir brauchen deshalb einen Dreiklang. Erstens: effektive Regulierung und effiziente Rechtsdurchsetzung. Zweitens: Verantwortung der Medienanbieter. Und drittens: Medienkompetenz, und zwar sowohl bei Kindern und Jugendlichen als auch bei ihren Erziehungsberechtigten. 05.06.2025 Der weiterentwickelte Jugendmedienschutz-Staatsvertrag setzt genau dort an – mit Betriebssystemen, die in den technischen Jugendmedienschutz einbezogen werden, mit einem besseren Zusammenwirken mit dem Jugendschutzgesetz des Bundes, mit Interaktionsrisiken, auf die wir mit der Alterseinstufung reagieren, und damit, dass wir die Landesmedienanstalten mit den neuen notwendigen Durchsetzungsinstrumenten auch gegenüber ausländischen Plattformen ausstatten. Das alles ist mehr als nur ein Papiertiger. Das ist ein echter Fortschritt für mehr Schutz, für mehr Klarheit, für mehr Durchgriff. Ich werbe daher nachdrücklich um Ihre Unterstützung. Lassen Sie mich kurz auch auf den Siebten Medienänderungsstaatsvertrag eingehen: die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Das hat uns hier schon mehrfach beschäftigt. Ich habe klargemacht, dass uns als Landesregierung ein starker, publizistisch wirksamer öffentlich-rechtlicher Rundfunk wichtig ist. Damit er dauerhaft pflichtfinanziert werden kann, muss allerdings die Akzeptanz in der Gesellschaft sichergestellt sein. (Ralf Witzel [FDP]: So ist es!) Das heißt: Angebot und Preis müssen stimmen und in einem richtigen Verhältnis zueinander stehen. (Ralf Witzel [FDP]: Genau!) Das ist leichter gesagt als getan und eine Daueraufgabe. Das sehe ich auch so. Deshalb ganz konkret: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss seinen Auftrag effizienter erfüllen und digitaler werden. Zweitens muss sein Mehrwert, sein öffentlich-rechtlicher Unique Selling Point, erkennbar sein. Und drittens muss er auch fair gegenüber privaten Anbietern sein. Deshalb war für uns ein ganz wichtiger Teil dieses Reformstaatsvertrags, dass wir auch das Verhältnis zu Verlagen und privatem Rundfunk sauber regeln. (Vereinzelt Beifall von der CDU) Das tun wir ganz konkret, und ich glaube, dass man sagen kann, dass dieser Reformstaatsvertrag seinen Namen verdient. Ich nehme wahr, dass es in den Anstalten bereits einen Geist gibt, einige Dinge schon im Vorgriff zu realisieren. Das ist gut. Umso wichtiger ist mir allerdings, dass nicht nur einzelne Dinge im Vorgriff realisiert werden, sondern dass das gesamte Programm dieses Reformstaatsvertrags realisiert und umgesetzt wird. Darauf werden wir achten. Ich will aufgrund der Zeit nicht noch einmal genauer auf die Spartenkanäle, auf den Sportrechteerwerb, auf die Textangebote und all diese Dinge eingehen. Wir haben das hier schon einmal ausführlich disku-Landtag tiert. Ich glaube, dass es ein sehr ausgewogenes Vertragswerk ist. Aller guten Dinge sind drei; deswegen noch einige wenige Worte zum Achten Medienänderungsstaatsvertrag zur Rundfunkfinanzierung. Wir bringen diesen Staatsvertrag zwar ebenfalls ein, aber es ist offen, ob er am Ende tatsächlich final zur Abstimmung gestellt wird, und vor allen Dingen – vielmehr noch –, ob er im Länderkreis von allen Ländern ratifiziert wird. Denn wir haben, was die Einbringung angeht, noch einen unterschiedlichen Stand. Wir befinden uns dazu in einem Rechtsstreit in Karlsruhe. Diesen haben die Anstalten eingeleitet. Ich hätte ihn nicht als notwendig erachtet und glaube auch, dass er schädlich ist. Denn ich will ganz klar festhalten: Akzeptanz und damit die wichtigste Grundlage für einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der pflichtfinanziert ist, erstreitet man nicht vor Gericht. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN – Beifall und Zuruf von Ralf Wit- zel [FDP]: Genau!) Deswegen will ich sagen: Es gibt die Rechte der Anstalten, und die sind völlig unbenommen. Natürlich wollen wir eine bedarfsgerechte Finanzierung sicherstellen. Aber dies sozusagen schon für die Zukunft einzuklagen und damit vorherzusagen, dass die Politik dem nicht gerecht werden würde, geht aus meiner Sicht einen Schritt zu weit. Man hat an der Stelle, glaube ich, die Debatte unnötig vergiftet. (Beifall von Ralf Witzel [FDP]) Ich hoffe, dass wir hier bald zu Klarheit kommen. Drei Staatsverträge, drei Schwerpunkte und am Ende doch ein gemeinsames Ziel: eine starke, moderne, verantwortliche Medienordnung über alle Bereiche hinweg zu realisieren. In diesem Sinne freue ich mich auf die parlamentarischen Beratungen und auch heute auf den weiteren Gang dieser wichtigen Beratung. – Danke schön. (Beifall von der CDU und Mehrdad Mostofiza- deh [GRÜNE])

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