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Andrea Stullich

CDU 05.06.2025 Sitzungen 18/97

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die drei Staatsverträge, die heute eingebracht werden, stärken den Schutz von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt. Sie entwickeln den Reformprozess im öffentlich-rechtlichen Rundfunk weiter und bringen Ordnung in die Beitragsfrage. Worum geht es konkret? Der Sechste Medienänderungsstaatsvertrag modernisiert den technischen Jugendmedienschutz, und zwar mit Blick auf die Realität, wie Kinder und Jugendliche heute digitale Medien nutzen. Risiken wie exzessive Nutzung oder Kostenfallen etwa durch Lootboxen werden künftig besser erkannt und begrenzt. Erstmals müssen auch Betriebssysteme auf mobilen Geräten eine Jugendschutzfunktion bereitstellen. Eltern können diese leicht aktivieren, damit ihre Kinder ungeeignete Inhalte erst gar nicht zu sehen bekommen, aber altersgerechte Angebote nutzen können. Außerdem erhalten die Landesmedienanstalten ein wirksames Werkzeug. Sie können Banken verbieten, Zahlungen an Plattformen weiterzuleiten, die jugendgefährdende, also strafbare Inhalte verbreiten. All das macht das Netz sicherer und bringt technische Realität und Schutzinteresse besser zusammen. Der siebte Medienänderungsstaatsvertrag bündelt viele Reformen, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk moderner, schlanker und effizienter machen. Dieser Reformstaatsvertrag präzisiert den Auftrag und schafft unnötige Doppelstrukturen ab. Dem Angebot werden ausdrücklich Grenzen gesetzt bei der Anzahl von Spartenkanälen und Hörfunkprogrammen, bei den Kosten für Sportrechte und bei presseähnlichen Onlineinhalten, die den Verlagen das Leben schwer machen. Im Reformstaatsvertrag wird auch verankert, dass öffentlich-rechtliche Anstalten mehr mit privaten Anbietern zusammenarbeiten sollen. Dafür sollen beitragsfinanzierte Inhalte auch über die Plattformen der Priva-05.06.2025 ten verbreitet werden und umgekehrt, um zusätzliche Nutzer zu erreichen. (Alexander Vogt [SPD]: Ah!) Der Reformstaatsvertrag ist gerade auf das Möglichmachen in den Anstalten ausgelegt, nicht auf das Verhindern. Das Stichwort lautet: „Public Money, Public Content“. Mehr Kooperation mit privaten Sendern schafft Synergien und stärkt die gemeinsame Position gegenüber den großen US-Plattformen. Wir wollen, dass die Verantwortlichen den öffentlichrechtlichen Rundfunk strategisch weiterentwickeln – mit verlässlichen Informationen, kritischen Perspektiven und Vielfalt in der Debatte, damit der öffentlichrechtliche Rundfunk dauerhaft von den Beitragszahlern akzeptiert wird. Dabei spielt es eine wichtige Rolle, wie hoch der Beitrag ist, und wie er ermittelt wird. Der achte Medienänderungsstaatsvertrag schafft dafür ein faires, transparentes Modell. Künftig kann eine moderate Beitragserhöhung, wenn die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs, die KEF, sie empfiehlt, automatisch in Kraft treten, sofern kein qualifizierter Widerspruch erfolgt. Was ist damit gemeint? Das bisherige Zustimmungsmodell wird durch ein Stufenmodell mit Widerspruchsrecht ersetzt. Geringfügige Erhöhungen müssen nicht zwingend alle Landtage passieren, erhebliche hingegen schon. Das Vetorecht der Länder bleibt gewahrt. Das neue Modell soll 2027 starten. Bis dahin soll der Rundfunkbeitrag nicht steigen. Leider haben die Intendanten mit der voreiligen Verfassungsbeschwerde unnötig Öl ins Feuer gegossen, obwohl sich alle 16 Länder im Grundsatz auf dieses neue Verfahren verständigt haben. Jetzt bleibt abzuwarten, wie das Bundesverfassungsgericht entscheidet. Mit den drei Staatsverträgen haben die Länder gemeinsam ein kraftvolles Paket geschnürt, das an entscheidenden Stellen konkret und wirksam ist, für besseren Jugendschutz im Netz und für einen zeitgemäßen bezahlbaren öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Die Länder nehmen ihre Verantwortung für eine moderne Medienpolitik ernst, und sie handeln gemeinsam. Jetzt sind die Anstalten am Zug. Sie müssen die vereinbarten Reformen zügig und entschlossen umsetzen. Nur so bleibt der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch künftig ein stabiler Pfeiler in unserer vielfältigen Medienlandschaft. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

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