Olaf Lehne
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! „NRW muss funktionieren.“ Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht. Aber mir klingeln langsam die Ohren. Diese Formel durften wir uns nun bei nahezu jedem Beitrag der SPD im Rahmen der laufenden Plenarsitzung anhören. (Elisabeth Müller-Witt [SPD]: Das wird auch so weitergehen! – Christian Dahm [SPD]: Aber das ist nicht schlecht, oder?) Was am Ende im Kopf bleibt, sind jedoch weniger konstruktive Vorschläge als vielmehr eine lange Liste willkürlicher Forderungen, denen jeder Bezug zur haushaltspolitischen Realität fehlt. (Christian Dahm [SPD]: Das habe ich gestern auch schon gehört!) Damit wollen wir den nordrhein-westfälischen Wasserstraßen und der Binnenschifffahrt im Allgemeinen gar nicht die Relevanz absprechen. Auch geht es uns nicht darum, Mittel für zukunftsweisende und innovative Projekte zurückzuhalten oder diese gar zu verhindern. Das Gegenteil ist der Fall. Ein Großteil der von Ihnen geforderten Maßnahmen entspricht bereits der Beschlusslage des Landtags und wird von der Landesregierung schon umgesetzt. Daher ist der Antrag inhaltlich schlichtweg überflüssig. Ich sage Ihnen auch, warum das so ist. Ein kleines Paradebeispiel für die bereits laufende Transformation der Binnenschifffahrt in Nordrhein-Westfalen ist das erst kürzlich in Betrieb genommene Forschungsschiff „NOVA“, das den Rhein unter Aufsicht eines Teams aus Wissenschaftlern autonom und rein elektrisch befahren wird. So wird das Forschungsschiff als Teil eines wissenschaftlichen Projektes der Universität Duisburg-Essen sowie eines Duisburger Forschungsinstitutes genau am richtigen Ort eingesetzt, um die Tauglichkeit für den alltäglichen Einsatz auf der Wasserstraße zu testen. Auch die Entbürokratisierung geht die Landesregierung bereits an. Erst im vergangenen November hat das Kabinett ein umfassendes Paket zum Bürokratieabbau beschlossen. Darin werden Maßnahmen zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren gebündelt und zur Steigerung von Effizienz und Transparenz umgesetzt, wie Sie wissen. Das Paket deckt unter anderem auch die von Landtag Ihnen benannte Regelung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ab. Ein besonderes Augenmerk liegt zudem auf dem Aktionsplan Westdeutsche Kanäle. Hier haben Land und Bund bereits gute Voraussetzungen und einen gemeinsamen Plan zur Ertüchtigung des Wasserstraßennetzes geschaffen. Die Verantwortung liegt nun bei der neuen Bundesregierung. Während es unter anderem im Zuge der Ampelregierung versäumt wurde, den Aktionsplan Westdeutsche Kanäle mit den notwendigen Mitteln auszustatten, bietet das Sondervermögen Infrastruktur nun die Möglichkeit, dies fundamental zu ändern. Hieran knüpft die Verkehrsministerkonferenz der Länder bereits an. Erst kürzlich wurden umfassende Forderungen an den Bund gerichtet, die insbesondere darauf abzielen, dass entscheidende Teile des Sondervermögens nachhaltig und zukunftsorientiert in unsere Verkehrsinfrastruktur investiert werden. Grundsätzlich teilen wir die Einschätzung der SPD hinsichtlich der enormen Bedeutung der Binnenschifffahrt und der Wasserstraßen für die heimische Wirtschaft sowie für unsere gesamte Infrastruktur. Inhaltlich werden in diesem Antrag jedoch Dinge gefordert, die längst der gelebten Praxis entsprechen und schlichtweg nicht in den Zuständigkeitsbereich des Landes fallen, von möglichen Maßnahmen zur Finanzierung einmal ganz abgesehen. Den Antrag lehnen wir daher in der Sache ab. Der Überweisung an den Verkehrsausschuss stimmen wir selbstverständlich zu. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
