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Dirk Wedel

FDP 05.06.2025 Sitzungen 18/97

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag möchte die AfD-Fraktion bewirken, dass der Landtag einen Untersuchungsausschuss einsetzt. Eine qualifizierte Minderheit im Sinne des Art. 41 Abs. 1 Satz 1 der Landesverfassung liegt nicht vor. Auf den Antrag einer einfachen Minderheit hat der Landtag zwar das Recht, aber nicht die Pflicht, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Deshalb sollten Sie meine folgenden Ausführungen nicht dahin gehend missverstehen, dass ich behaupten würde, jeder der genannten Gesichtspunkte würde bereits zur Unzulässigkeit des Antrags führen. Vielmehr dürfte sich der Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses nach den gebotenen Abwägungen derzeit zumindest als unzweckmäßig darstellen. (Beifall von der FDP) Unzweifelhaft bedürfen die in dem Antrag angesprochenen Sachverhalte der Aufklärung. Das schließt auch eine politische Aufarbeitung ein. Aber zu welchem Zeitpunkt? Wesentliche Teile des beantragten Untersuchungsgegenstands sind gleichzeitig Gegenstand von Ermittlungsverfahren. Zwar ist heutzutage allgemein anerkannt, dass Untersuchungsverfahren und Ermittlungsverfahren parallel betrieben werden können. Es gibt auch keinen Vorrang eines der beiden Verfahren, weil beide der Erfüllung einer verfassungsrechtlichen Aufgabe dienen. Deshalb gälte in einem solchen Fall nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreuepflicht sowohl für den Landtag als auch für die Staatsanwaltschaft ein Rücksichtnahme-05.06.2025 gebot, falls notwendig mit einer Einigungs- und Abstimmungspflicht. Dies beträfe dann in erster Linie die Durchführungsebene und nicht die Einsetzungsebene. Diese wäre allerdings dann betroffen, wenn der Antrag auf strafbarkeitsbezogene Bewertungen abzielte. Wenn, wie auf Seite 22 des Antrags ausgeführt, in Bezug auf die eingeschleusten Personen untersucht werden soll – Zitat –, „wie mit ihnen ausländer- und strafrechtlich zu verfahren ist“, zielt dies allerdings genau auf eine solche strafrechtliche Bewertung. Eine andere Frage ist, ob tatsächlich während der laufenden Ermittlungen seitens eines Untersuchungsausschusses der Ablauf des bisherigen Ermittlungsverfahrens dahin gehend geprüft werden soll – Zitat –, „Warum es seit den ersten Anhaltspunkten im Jahr 2018 fast sechs Jahre bis zur großangelegten Razzia im April 2024 gebraucht hat“, wie auf Seite 23 des Antrags gefordert. Selbst wenn man die Razzia als Zäsur im Sinne eines abgeschlossenen Vorgangs werten würde, was möglicherweise aber lediglich auf Teilvorgänge des Gesamtermittlungskomplexes zutreffen könnte, wäre das in Bezug auf einen dem Beschleunigungsgebot Rechnung tragenden Fortgang des weiteren Ermittlungsverfahrens sicherlich nicht förderlich, sondern würde eher zeitliche Verzögerungen befürchten lassen. In Bezug auf andere, insbesondere Teilvorgänge zu neuen Ermittlungskomplexen stellte sich die Frage, ob es sich nicht um laufende Vorgänge handelt und ob überhaupt eine Untersuchung durch einen Untersuchungsausschuss erfolgen dürfte. Dieselben Überlegungen dürften für die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft anzustellen sein. (Beifall von der FDP und den GRÜNEN) Wenn in Bezug auf zwei Personen die Kleinen Anfragen 4172 und 4201 mit Verweis auf die laufenden Ermittlungen unbeantwortet bleiben, aber genau deren Rolle Gegenstand von Untersuchungen sein soll, wie auf Seite 23 des Antrags ausgeführt, lässt dies zudem befürchten, dass das Rücksichtnahmegebot insoweit unterlaufen werden soll. Überhaupt macht der Antrag in Teilen den Eindruck, dass die Ermittlungen jetzt mal selbst in die Hand genommen werden sollen, da es bei dem beantragten Untersuchungsgegenstand an vielen Stellen überhaupt nicht um das staatliche Handeln geht, sondern um die mutmaßlich strafrechtlich relevanten Sachverhalte an sich. Diese möchten wir allerdings lieber durch die Profis der Staatsanwaltschaft aufgeklärt sehen. (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Landtag Ein Beispiel dafür ist auf Seite 23 Ihres Antrags die Frage, ob neben den derzeit 58 Beschuldigten weitere Personen am Schleuserskandal beteiligt waren. Im vorliegenden Fall halten wir Paralleluntersuchungen durch die Staatsanwaltschaft und einen Untersuchungsausschuss – jedenfalls zum gegenwärtigen Zeitpunkt – für nicht zweckmäßig. Wir lehnen den Antrag daher ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN)

Protokoll ↗