Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Röckemann. – Für die Landesregierung spricht jetzt Minister Dr. Optendrenk in Vertretung für Minister Dr. Limbach. Dr. Marcus Optendrenk*), Minister der Finanzen: Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Weitestgehend könnte ich es bei einer Bezugnahme auf die Ausführung meines Kollegen Dr. Limbach vom 9. Oktober 2024 belassen, denn der Antrag der Fraktion der FDP wiederholt in weiten Teilen die bereits damals in einem Antrag gestellten Forderungen. So einfach möchte ich es mir aber nicht machen, da der vorliegende Antrag nicht nur erneut die Ausgangslage etwas unzutreffend darstellt, sondern zum Teil auch schlicht von falschen Annahmen ausgeht. Anders als in dem Antrag suggeriert, sind Cum-Cum-Geschäfte in der Regel nämlich nicht leicht zu verstehen und nicht leicht nachweisbar. Cum-Cum-Geschäfte haben im Regelfall höchst komplexe Handelsstrategien im Hintergrund, die es aufzubereiten und für jeden konkreten Einzelfall unter dem Aspekt strafrechtlicher und steuerrechtlicher Verfolgbarkeit zu bewerten gilt. Anders als in dem Antrag behauptet, sind Cum-Cum-Geschäfte eben nicht unstreitig per se illegal. Ich darf in Erinnerung rufen, dass es durchaus eine Vielzahl früherer Entscheidungen auch von Finanzgerichten gibt, wo ausdrücklich festgestellt worden ist, dass bei einer finanzgerichtlich festgestellten missbräuchlichen Steuergestaltung nicht automatisch die Annahme eines strafrechtlich relevanten Anfangsverdachts gegeben ist. Dementsprechend ist, glaube ich, zu differenzieren. Wir haben an manchen Stellen eher die Möglichkeit, uns im Bereich des Steuerrechts als im Bereich des Strafrechts zu bewegen. Deshalb ist es auch kein Wunder, dass wir in Nordrhein-Westfalen seit Jahren – übrigens auch parteiund fraktionsübergreifend, auch mit verschiedenen Ministern verschiedener Farben – versuchen, uns diesem Thema so zu nähern, dass wir aus der Sicht von Innenministerium, Justizministerium und Finanzministerium möglichst effizient zur Zusammenarbeit 04.06.2025 kommen und an den Stellen ansetzen, wo es praktisch besonders funktioniert. Dazu kommt übrigens auch die in dem Antrag von dem dort zitierten Gutachter dargestellte Stellungnahme. So führt gerade diese aus, dass die Illegalität von Cum-Cum-Geschäften von den Umständen des Einzelfalls abhänge und insbesondere die sogenannten Auslagerungsfälle an Komplexität kaum zu überbieten seien. Wenn ich das an der Stelle mit Blick auf den Bereich des Ministeriums der Finanzen einmal sagen darf: Wir arbeiten sehr eng mit den Strafverfolgungsbehörden, mit dem Justizressort, auch mit dem LKA und dem Innenministerium zusammen und versuchen fortlaufend, auf der einen Seite unsere Maßnahmen zu optimieren, um sicherzustellen, dass das, was alle zu Recht befürchten, dass nämlich Dinge nicht reversibel sind, vermieden wird, und auf der anderen Seite mit einem hohen Personaleinsatz dafür zu sorgen, dass Steuerbetrug an der Stelle geahndet wird und dass wir Steuersubstrat zurückholen. Zu den beantragten personal- und IT-verstärkenden Maßnahmen bei der Hauptabteilung H der Staatsanwaltschaft Köln ist bereits bei zahlreichen Gelegenheiten ausgeführt worden, dass wir auch nach Ansicht des sachnäheren Leitenden Oberstaatsanwalts in Köln dort gut aufgestellt sind. Soweit es in dem Antrag zudem um die Aus- und Fortbildung neuer Staatsanwältinnen und Staatsanwälte geht, ist auch diese Thematik selbstverständlich Gegenstand. Es gibt regelmäßige Fortbildungsveranstaltungen zum Steuerstrafrecht, in denen auch die aktuellen Entwicklungen wie die Thematik von Cum-Cum-Geschäften aufgegriffen werden. Weil es sich bei der Verfolgung von Cum-Cum-Geschäften nicht nur um die Abarbeitung einfacher mathematischer Formeln handelt, gibt es auch keine Schablone, wie man das möglichst schnell mit standardisierten Ergebnissen aufarbeiten kann. So einfach ist es leider nicht. Trotzdem ist Nordrhein-Westfalen das Land, das sich mit dem höchsten, auch relativen personellen Aufwand in allen betroffenen Ressorts dieser gesamtstaatlichen Aufgabe stellt. Ich kann Ihnen versichern, dass alle, die in Nordrhein-Westfalen daran beteiligt sind, das mit hohem Einsatz machen. Ich möchte mich ausdrücklich bei denen bedanken, die in diesen komplexen Feldern aktiv sind, denn es geht um den Schutz der Steuereinnahmen des Landes Nordrhein-Westfalen und – die einen oder anderen Redner haben es dargestellt – darum, dass nicht diejenigen bestraft werden, die redlich sind, und wir finanzielle Ressourcen für die Aufgaben haben, die wir als Land Nordrhein-Westfalen wahrzunehmen haben. Herzlichen Dank deshalb! Landtag Ich denke, Sie werden das in der Ausschussberatung gut weiter vertiefen können. – Danke schön. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
