Dr. Werner Pfeil
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen und Kolleginnen! Das Thema ist nicht neu; wir haben es schon häufiger hier behandelt, wir haben es im Ausschuss behandelt; trotzdem ist es wichtig. Heute, am 4. Juni, beschäftigen sich gleich zwei Parlamente mit dem Thema Cum-Cum: wir und heute Vormittag der Finanzausschuss des Bundestages. Da wurde ein Antrag der Grünen vom 20. Mai 2025 behandelt, der lautet: „Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern“. Vonseiten der CDU/CSU-Fraktion hieß es, es sei zwar notwendig, Cum-Cum-Steuerbetrug zu sanktionieren, der Antrag der Grünen aber nicht zielführend. Gefordert seien die Länder, zügig in die entsprechenden Ermittlungen einzusteigen. Damit hat man in Berlin recht: Wir sind zuständig. Bei uns stellt sich die Frage: Tun wir denn alles? Haben wir genug Personal? (Christian Dahm [SPD]: Nein!) Sind wir bestens ausgestattet, um 28 Milliarden Euro im ganzen Bundesgebiet, die von korrupten Banken hinterzogen wurden, zurückzufordern? Das ist doch die Frage. Tun wir alles? Können wir alles tun? Auf die Forderung der FDP, mehr Personal einzustellen, wurden häufiger Nagetiere aus dem Alpenbereich oberhalb der Baumgrenze zitiert, die dann immer wieder grüßen sollten. Ich glaube, es ist richtig, dass wir unsere Anträge hier nicht einfach mit Murmeltieren abtun, sondern wir müssen darüber sprechen, ob es ausreichend ist, was wir machen. 04.06.2025 (Beifall von der FDP) Unserer Meinung nach verschlafen wir wertvolle Zeit, denn die Verjährung drängt. Das ist auch nicht neu, denn als wir unsere Rechtsausschusssitzung im OLG Hamm hatten, hat der Justizminister rein vorsorglich schon einmal darauf hingewiesen: Die Ansprüche können verjähren – nicht nur „können verjähren“, sondern die Ansprüche verjähren teilweise. Das war die Aussage, schon einmal vorbereitend, damit wir nicht hinterher sagen: Ups, jetzt sind wir aber überrascht. Wir reden zum einen über Cum-Cum als Koppelgeschäfte, die mit Cum-Ex in Verbindung stehen – dafür ist die Abteilung H zuständig –, und wir reden auch über Cum-Cum-Geschäfte, die unabhängig davon in anderen Steuerhinterziehungsgeschäften eine Rolle spielen. Nach der Aussage der CDU im Finanzausschuss im Bundestag werden die Länder gefordert, zügig in die entsprechenden Ermittlungen einzusteigen. Da heißt es nicht „Das wird schon gemacht“, da heißt es: einzusteigen. Da setzt unser Antrag an. Unser Antrag fordert: mehr Personal. Wir haben eine Große Anfrage zu dem Thema „Cum-Ex“ gestellt, aus deren Antwort sich ergab, dass wir ein Problem mit dem Personal haben. Wir haben nur bei Cum-Ex 1.200 Beschuldigte. Der Justizminister hat auf die Frage „Was ist denn mit Cum-Cum?“ geantwortet: Das wird in der Abteilung H mit bearbeitet. – Das heißt, 34 oder 37 Ermittler – die Zahlen schwanken schon mal – sind zuständig für Cum-Ex und Cum-Cum, für 1.200 Beschuldigte. Die Ansprüche verjähren irgendwann, und die Fristen wurden in Berlin nicht verlängert. Es stellt sich die Frage: Tun wir alles? Sind wir ausreichend vorbereitet? Daran hat selbst Frau Brorhilker Zweifel, die ja nun in ihrer früheren Arbeit als Staatsanwältin darüber doch ausreichend Kenntnis hatte. Wir haben den Justizminister dann gefragt, wie viele Gelder denn von Cum-Cum bisher zurückgeholt wurden – keine Antwort, ausweichend, Steuergeheimnis. Bayern hat mitgeteilt: 222 Millionen Euro. Baden-Württemberg hat mitgeteilt: 479 Millionen Euro. Warum kann NRW nichts mitteilen? Wissen wir es nicht, oder gibt es gar keine Rückholung in dem Fall? Die Begründung, dass auch nicht ausreichende Informationen darüber gegeben werden können, welche Banken für die Rückforderung etc. zuständig sind, überzeugt uns auch nicht. Wir haben ein massives Personalproblem in diesem Bereich, und dafür müssen CDU und Grüne jetzt die Augen aufmachen. (Beifall von der FDP) Sie können nicht immer sagen: Wir tun schon alles. Würde man auf der anderen Seite dem Ansatz folgen, den der Justizminister bisher verfolgt hat, dass Landtag derzeit keine weitere Ausbildung von Ermittlern in diesem Bereich in der Abteilung H möglich ist, weil das nämlich die Aufklärung behindern würde, wäre das so, als wenn man Professoren an der Uni verbieten würde, Studenten zu unterrichten, weil das ja die Forschung behindern könnte.
