Christof Rasche
Für die Landesregierung folgt jetzt Ministerin Paul. Bitte sehr. 04.06.2025 Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank. – Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit der vorliegenden Änderung der Ausführungsgesetze zum SGB VIII bringen wir wichtige Weiterentwicklungen und eine Stärkung der Kinderund Jugendhilfe voran und setzen eben auch die bundesrechtlichen Bestimmungen um. Zwischenzeitlich – das ist ja hier auch sehr deutlich geworden – haben die Ausschüsse für Kinder, Jugend und Familie sowie Heimat und Kommunales Anhörungen durchgeführt, haben intensiv dazu beraten. Im parlamentarischen Verfahren haben sich dann auch wertvolle Änderungen ergeben. Ich möchte hier ganz ausdrücklich den Abgeordneten dafür danken, dass an dieser Stelle im parlamentarischen Verfahren noch weitere Klarstellungen dazugekommen sind. Unser gemeinsames Ziel ist und bleibt es, die Kinderund Jugendhilfe in Nordrhein-Westfalen zu verbessern, die Strukturen auszubauen und die Rechte und den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu stärken. Es geht mit diesem Gesetzentwurf um mehr Schutz, mehr Beteiligung und klare Regelungen zu Einrichtungen sowie zu den Jugendamtsstrukturen. Aus meiner Sicht und auch aus der vieler Sachverständiger haben wir mit diesem vorliegenden Gesetzentwurf und jetzt auch mit den vorliegenden Änderungsanträgen dafür einen entsprechenden Rahmen geschaffen. Wir stellen mit diesem Gesetz die Interessen junger Menschen in den Mittelpunkt. Was an einigen Stellen vielleicht auch ein Stück weit technisch im Gesetzentwurf daherkommt, sind wichtige Punkte zur Stärkung der Kinder- und Jugendhilfe. Ich will auf zwei zentrale Punkte kurz eingehen. Das ist zum einen die Einführung einer Regelung zum Widerruf der Bestimmungen zum örtlichen Träger der Jugendhilfe. Denn in der Tat, wir haben in Nordrhein-Westfalen eine gewachsene und einmalige Struktur von Jugendämtern. Wir haben 186 Jugendämter in Nordrhein-Westfalen, wobei ich deutlich unterstreichen möchte, dass die Größe nicht zwangsläufig etwas über die Qualität der Arbeit und die Belastungssituationen aussagt. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Trotzdem wird seit vielen Jahren darüber diskutiert, ob nicht auch eine Rückabwicklung der Jugendämter und eine Rückübergabe an die Kreisjugendämter ermöglicht werden sollte. Diese Frage ist sowohl in den parlamentarischen Befassungen als auch in der Anhörung sehr kontrovers diskutiert worden. Hier ging es vor allem um die Frage, wie sich die kreisangehörige Kommune, die ihr Jugendamt aufgeben will, mit dem Kreis verständigen muss. Landtag Mit dem Gesetzentwurf wurde eine Regelung vorgelegt, die unter anderem sicherstellen sollte, dass während des Umsetzungsprozesses die Aufgaben nach dem SGB VIII zu jeder Zeit auch wahrgenommen werden und die kreisangehörige Kommune und der Kreis sich bezüglich des Übergangs ins Benehmen setzen, also miteinander die notwendigen Schritte für eine Rückabwicklung besprechen. ´ Und ja, aus meiner Sicht ist das auch die gelebte Praxis in der kommunalen Familie. Trotzdem danke ich den Fraktionen noch einmal für den Versuch, die Positionen noch klarer auszuschärfen. Denn am Ende muss sich diese Frage im Sinne der Kinder und Familien und einer gut aufgestellten Jugendhilfe vor Ort entscheiden. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Klar ist dabei auch, dass die Rückabwicklung ein Prozess ist, der in jedem Einzelfall nach den kommunalen Gegebenheiten anders ausgestaltet werden kann und muss. Die eingebrachten Änderungsanträge präzisieren hier insbesondere noch einmal die Regelung für den Fall, dass eine Verständigung auf Initiative der Gemeinde zunächst nicht erreicht werden konnte. Zweitens will ich kurz auf den Punkt der Stärkung der Ombudsstellen eingehen. Beschwerdemöglichkeiten sind ein wichtiger Faktor gelingenden Kinderschutzes. Sie werden mit dem Gesetz durch die Voraussetzungen für den Aufbau weiterer Ombudsstellen in Nordrhein-Westfalen noch einmal gestärkt. In Ombudsstellen können sich Kinder, Jugendliche und Erwachsene unabhängig beraten lassen und Unterstützung erhalten. Wir verfügen in Nordrhein-Westfalen anders als andere Bundesländer im Übrigen bereits seit über zehn Jahren mit der Beratungs- und Beschwerdestelle „Ombudschaft Jugendhilfe NRW“ über eine solche Ombudsstelle und damit Struktur. Ratsuchende, die sich vom öffentlichen oder freien Jugendhilfeträger nicht ausreichend beteiligt, beraten, betreut oder beschieden fühlen, finden dort unabhängige Unterstützung. Diese Struktur zu festigen, indem wir nämlich in den Regierungsbezirken die Ombudschaften stärken und weitere Ombudschaften danebenstellen, halte ich für einen wichtigen Schritt, um die Beteiligung und die Beschwerdemöglichkeiten von Kindern, Jugendlichen und Familien hier noch einmal zu verbessern und auch die Verhandlungen zwischen Jugendhilfeträgern und den jeweils betreuten Betroffenen zu stärken. Hierzu haben wir auch bereits ein Interessenbekundungsverfahren für die Einrichtung einer Ombudsstelle im Regierungsbezirk Münster gestartet und auch bereits einen Träger ausgewählt. In den nächsten 04.06.2025 Monaten ist vorgesehen, ein weiteres Interessenbekundungsverfahren zu eröffnen, voraussichtlich für den Regierungsbezirk Köln. Mit dem vorliegenden Änderungsantrag wird die Förderung regionaler Ombudsstellen verbindlicher formuliert. Auch das ist eine gute Präzisierung an dieser Stelle. Abschließend: Ich freue mich, dass wir mit dem Gesetz zur Änderung des Ausführungsgesetzes diese gerade detaillierter beschriebenen, aber auch die von Ihnen deutlicher hervorgehobenen Anpassungen und Änderungen vornehmen konnten und so die Kinder- und Jugendhilfe in Nordrhein-Westfalen weiterentwickeln, Kinder, Jugendliche und Familien in unserem Land weiter stärken und unterstützen. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
