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Marcel Hafke

FDP 04.06.2025 Sitzungen 18/96

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Mit dem heutigen Gesetzentwurf wird das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz des Bundes in Nordrhein-Westfalen endlich umgesetzt. Dabei geht es nicht nur um juristische Anpassungen, sondern um besseren Schutz, mehr Beteiligung und bessere Chancen für Kinder und junge Menschen. Zentrale Ziele sind mehr Kinderschutz, bessere Unterstützung in Pflegefamilien und Einrichtungen, inklusive Hilfen sowie stärkere Beteiligung und Prävention, aber auch ganz praktische Sachen, nämlich auf Wunsch der Kommunen die Anzahl der Jugendämter neu zu strukturieren. Der Gesetzentwurf greift diese Punkte auf. Ich möchte insbesondere auf die Änderungen eingehen. Wir als Freie Demokraten begrüßen die stärkeren Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen. Die Einbindung von Jugendvertretungen und Jugendhilfeausschüssen ist ein richtiger Schritt. Entscheidend ist jedoch, dass die Beteiligung hinterher in der Fläche auch wirklich umgesetzt wird. Auch die feste Rolle des Landeselternbeirats im Landesjugendhilfeausschuss stärkt die Stimme der Familien. Die Regelung zu den Ombudsstellen ist sinnvoll. Sie müssen unabhängig und niedrigschwellig zugänglich sein. Eine klarere Verbindlichkeit und die Einbeziehung von Selbstvertretungen wären für uns jedoch auch noch wünschenswert gewesen. (Beifall von der FDP) Bei der Definition von Einrichtungen nach § 45a unterstützen wir den differenzierten Ansatz. Wichtig ist uns der Erhalt von familienanalogen Strukturen in Nordrhein-Westfalen. Zu § 21 hatten wir anfangs Bedenken, haben aber früh Kompromissbereitschaft signalisiert, unter den Bedingungen, dass Beteiligung nach § 20 verbindlich geregelt wird. Das wird erfüllt. Nordrhein-Westfalen geht hier voran – ein starkes Signal für eine qualitätsorientierte und nahbare Jugendhilfe. (Beifall von der FDP) Trotzdem halten wir die bisherige Regelung des § 21 für bewährt. Sie sichert die Beteiligung freier Träger im Betriebserlaubnisverfahren. Beim Thema „Betreuungskräfte“ fordern wir jedoch hier auch noch etwas 04.06.2025 mehr Klarheit. Qualifizierte Ausbildung muss selbstverständlich sein. Wir unterstützen den Gesetzentwurf grundsätzlich. Wir sind auch froh, dass er jetzt endlich eingebracht und dann auch umgesetzt wird. Ich danke an dieser Stelle den regierungstragenden Fraktionen, dass sie Korrekturen am bisherigen Entwurf vornehmen und auch zulassen und hier einen ernsthaften und zielorientierten Diskurs geführt haben. Ich glaube, im Sinne des Kinderschutzes und mehr Beteiligung ist das ein guter Weg. Daher werden wir dem Gesetzentwurf heute zustimmen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

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