Dr. Marcus Optendrenk
Die entsprechenden Berechnungen kennen Sie aus dem Forschungsthema wahrscheinlich sogar noch ein bisschen besser als die Finanzminister, die typischerweise versuchen, das Geld zusammenzuhalten, weil diejenigen, die das Geld verteilen und das Geld des Bundes haben wollen, normalerweise besonders findig darin sind, welche Schlüssel wie zu verwenden sind. Ich glaube, dass sich der Königsteiner Schlüssel eher in der Berechnung, also von den Landtag tatsächlichen Zahlen her, und nicht von der Methodik her weiterentwickelt. Die Methodikfrage ist besonders schwierig, weil sich – das müssen Sie sich einmal vorstellen – am Schluss alle einigen müssen. Immer, wenn Sie Kompromisse machen müssen – und das war ja ursprünglich der gefundene Kompromiss einer Methodik –, dann stehen Sie natürlich in erheblicher Weise vor der Herausforderung, eine Methodik komplett auf den Kopf zu stellen. Insofern ist das, was im Königsteiner Schlüssel angelegt ist, glaube ich, nur geringfügig methodisch anpassbar. Gleichwohl verändern sich die Voraussetzungen, die berechnet werden, doch sehr deutlich. Ich will Ihnen das am Beispiel des Themas „Bevölkerung“ deutlich machen. Der Königsteiner Schlüssel entwickelt sich für uns – ganz vorsichtig gesprochen – positiv. Gegenüber der Berechnung von 2019 verzeichnen wir beim aktuellen Stand eine Verbesserung von 21,06 % auf 21,11 %. In den ostdeutschen Bundesländern geht es demografisch sehr viel nachteiliger in die andere Richtung, sodass die Kolleginnen und Kollegen aus den östlichen Bundesländern erhebliche Schwierigkeiten damit haben, dass der Königsteiner Schlüssel in zehn Jahren für sie noch ein entsprechend akzeptables Instrument sein soll. Das wäre umso mehr der Fall, wenn wir einen reinen Bevölkerungsschlüssel angelegt hätten, weil in den Königsteiner Schlüssel mehrere Parameter einfließen. Insofern war der Königsteiner Schlüssel für all diejenigen, die einen deutlichen Bevölkerungsrückgang zu erwarten haben, der Kompromiss gegenüber denjenigen, die das eher BIP-orientiert machen wollten, und gegenüber den Zahlerländern nach dem alten Länderfinanzausgleich, die heute im Finanzkraftausgleich sind. Im Grunde müssen die Verteilungsschlüssel, die man anwendet, für die zwölf Jahre fest sein, um verlässlich planen zu können, weil wir nicht wissen, ob das in Jahrestranchen geht. Gleichzeitig muss in der Fortschreibung im Sinne der Berechenbarkeit relativ häufig eine Aktualisierung erfolgen. Bezogen auf den Königsteiner Schlüssel ist das letztlich aufgrund von Abwicklungsstörungen im Zusammenhang mit oder im Nachgang zu Covid nicht erfolgt. Wenn Sie sich das System noch ein bisschen genauer anschauen, werden Sie feststellen, dass der Königsteiner Schlüssel bei den zugrunde gelegten Landeszahlen eigentlich immer noch die Voraussetzung hatte, dass diese vom jeweiligen Landesrechnungshof testiert werden sollen. In der Vergangenheit haben sich zwei Landesrechnungshöfe nicht in der Lage gesehen, das Zahlenwerk dahin gehend zu testieren. Nordrhein-Westfalen ist davon nicht betroffen. Insofern sind wir an dieser Stelle fein. 04.06.2025 Diejenigen, die das aber nicht können, haben bisher dazu beigetragen, dass es beim Königsteiner Schlüssel keine amtliche Fortschreibung der Zahlen von 2022 zum Stand 2024 gibt. Dann muss man sich mit nicht testierten Zahlen behelfen. Irgendwann wird es auch wieder testierbar werden, oder man muss verabreden, dass es objektiv nicht testierbar ist und eine andere Methodik anwenden. Um das abzukürzen: Ich glaube insgesamt, dass wir als Nordrhein-Westfalen am Schluss mit einem fortgeschriebenen Königsteiner Schlüssel fair behandelt sind.
