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Dr. Marcus Optendrenk

04.06.2025 Sitzungen 18/96

Herr Abgeordneter Achtermeyer, es ist im Vorfeld auf der Fachebene diskutiert worden, ob es Schlüssel gibt, die das konkrete Ziel, das mit den 100 Milliarden Euro verfolgt werden soll, besser abbilden, und es ist auch diskutiert worden, ob das bezogen auf die Zuordnung der strukturellen Verschuldungskomponente gemacht werden soll. Landtag Jetzt muss man das tatsächlich unterscheiden. Ursprünglich gab es Diskussionen darüber, dass man unterschiedliche Schlüssel anwendet, weil man in der Tat bei der Frage von Infrastrukturinvestitionen auch zu einer anderen Zahl hätte kommen können, wenn man zum Beispiel am Bevölkerungsschlüssel oder an anderen Dingen wie Unterhaltungsstau oder Ähnliches angesetzt hätte. Das wäre aber schwer zu quantifizieren – es sei denn, man nimmt einen standardisierten Schlüssel –, weil sich ja keiner darauf hat vorbereiten können, dass es so etwas gibt. Man muss also noch einmal in die Situation zurück, dass es für alle Beteiligten eine relativ überraschende Entwicklung gewesen ist, sodass man genau diese Zahl mit genau diesem Zweck in einer solchen Vereinbarung mit Wirkung ab 2025 oder 2026 bekommen würde. Das ist zu unterscheiden von der Betrachtung der strukturellen Verschuldungskomponente. Auf die komme ich gleich noch zu sprechen. Bei dem Infrastrukturschlüssel hätte man theoretisch natürlich – das wäre für Nordrhein-Westfalen ganz schwierig gewesen – auch den Kieler Schlüssel für die Verkehrsleistungen nehmen können, der aus historischen Gründen sehr viel niedriger ist, weil da die Flächenländer in besonderer Weise bevorteilt werden. Wir kommen dabei mit unseren Ballungsräumen eher schlecht weg. Auch solche Diskussionen sind geführt worden. Wenn wir es bei diesem Thema hauptsächlich auf die Verkehrsinfrastruktur definiert hätten, hätte das eher zu 16,5 % Anteil des Landes Nordrhein-Westfalen geführt. Das sehen aber auch alle anderen Länder nicht so. Wenn wir über Infrastruktur reden, dann reden wir bei den Kommunen beispielsweise auch über Schulinfrastruktur. Insofern bin ich nicht bei der Verkehrsinfrastruktur. Das Thema ist jedenfalls so komplex, dass man es nicht auf einen Verteilschlüssel konzentrieren wollte. Man ist dann – weil man nichts Besseres und Faireres hatte – unter allen 16 Ländern auf diesen Kompromiss gekommen. Ich komme noch kurz auf das Thema der strukturellen Verschuldungskomponente zu sprechen, die auch schon mehrfach Gegenstand der Fragen des Kollegen Witzel war. Man hätte die strukturelle Verschuldungskomponente aus dem BIP herleiten können, oder man hätte es am Königsteiner Schlüssel festmachen können. Letztlich gibt es eine sehr pragmatische Sichtweise unter den Ländern: Wenn Sie eine einheitliche Verteilung und eine schnelle Einigung haben wollen, dann müssen sie einen Kompromiss finden. Bezogen auf die Verteilung der BIP-Größen ist der Königsteiner Schlüssel schlicht ein pragmatischer Kompromiss und hat weniger mit dem Infrastrukturthema zu tun. Man hätte sicherlich auch die reine BIP-bezogene Betrachtung machen können. 04.06.2025 Dabei muss man aber berücksichtigen, dass wir als Finanzminister eigentlich die Wahrnehmung haben, dass wir das eher fortschreiben wollen. Bezogen auf das Infrastrukturvermögen können wir sagen: Es soll Verlässlichkeit für zwölf Jahre bieten, und dann gilt einmal der festgeschriebene Schlüssel. Aber bezogen auf die strukturelle Verschuldungskomponente, die – solange die Verfassung nicht geändert wird – unbegrenzt fortgilt, haben wir die Situation, dass dann auch der Königsteiner Schlüssel angepasst werden muss. Der ist also dann floatend, um das mal so zu sagen.

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