Dr. Marcus Optendrenk
Ich würde jetzt an dieser Stelle ungern Äußerungen von Menschen aus dem Bundestag kommentieren, sondern es gerne eher allgemeiner formulieren. Landtag Was im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD auf Seite 114 in Form einer Veranlassungskonnexität verabredet worden ist, ist übersetzbar mit dem Satz: Wer die Musik bestellt, der soll sie bitte auch bezahlen. – Das kennen wir hier alles aus verfassungsrechtlichen Regelungen, die in der vorletzten Wahlperiode mit breitem verfassungsänderndem Konsens in unsere Landesverfassung für das Verhältnis zwischen Land und Kommunen hineingeschrieben worden sind: Bis auf eine Bagatellgrenze ist immer klar, dass wir bei neuen Aufgaben oder belastenderen Ausgestaltungen von Aufgaben, die die Kommunen zu erbringen haben, eine finanzielle Kompensation zu erbringen haben. Insofern habe ich mit den Kolleginnen und Kollegen zusammen nur etwas formuliert, was aus unserer Sicht im Koalitionsvertrag klug angelegt ist, nämlich, dass man darüber bei allen Gesetzesvorhaben, die man jetzt angeht, Rechenschaft ablegt. Das betrifft aus unserer Sicht auch solche steuerrechtlicher Art. Auf der anderen Seite sagen wir, dass das, was jetzt passiert – ich habe eben den Begriff „Zukunftsnützlichkeit“ verwendet –, was die Verschuldung des Bundes erhöht, um die 100 Milliarden Euro darzustellen, die auch zu uns fließen sollen, zukunftsnützlich und nachhaltig sein muss. Eine reine Kompensation von Steuerausfällen oder Steuermindereinnahmen würde ich nicht so qualifizieren. Ich glaube, dass wir im Kern darauf achten müssen, dass das, was auf der Seite der Steuerrechtsänderungen passiert, separat von dem zu diskutieren ist, was auf der Seite des Infrastruktursondervermögens gemacht wird. Denn wir wollen ja alle miteinander, dass diese Mittel aus dem Infrastruktursondervermögen, wenn sie denn jetzt schon kommen, auch besonders zukunftsnützlich und nicht zum Stopfen von Steuermindereinnahmen in irgendeinem Haushaltsjahr eingesetzt werden.
