Dr. Marcus Optendrenk
Sehr geehrte Frau Abgeordnete, ich würde gerne an das anschließen, was ich an anderer Stelle eben schon ausgeführt habe, dass ich die Meinung des Kollegen Füracker aus Bayern teile, dass die Länder und die Kommunen besser wissen, wofür wir Infrastrukturmittel, die uns zugewiesen werden, sinnvoll, zukunftstauglich und enkeltauglich ausgeben, als das im Zweifel eine Bundesverwaltung kann. Daher setzen sich – so habe ich das auch in meiner Eingangsantwort dargestellt – die Finanzministerinnen und Finanzminister aller 16 Länder dafür ein, dass wir einen großen Freiheitsgrad der individuellen Bestimmung dieser Zwecke haben können. Wir haben in der Debatte zu TOP 3 heute schon auszugsweise die großen Themen der Landesseite, die wir alle kennen, diskutiert. Ich glaube, es gibt keinen Bedarf, das abschließend zu beschreiben, sondern das ist eher idealtypisch eines der Themen gewesen, die Kollege Krischer beschrieben hat. Sie kennen alle anderen, die großen Investitionsbedarfe der Kommunen, und Sie kennen die Investitionsbedarfe des Landes. Daher werden wir jetzt keinen Ausschließungswettbewerb machen, sondern schauen, dass wir möglichst große Freiheitsgrade im Gesetzgebungsverfahren in Berlin bekommen. Dann werden wir mit den kommunalen Spitzenverbänden intensiv die Kommunalseite erörtern und auf unserer Seite einen Vorschlag machen, wie wir das jeweils bezogen möglicherweise auch auf einzelne Jahre oder Themen tun. Wir haben zwölf Jahre vor uns und keine Klarheit darüber, ob wir tatsächlich 1,8 Milliarden Euro als Jahrestranche haben oder ob es überjährige Mittelverwendungen gibt, ob es vorzeitige Bindungsmöglichkeiten gibt. Solange wir das nicht wissen, können wir eigentlich keine abschließende Festlegung dazu treffen, wie denn der Katalog derjenigen Themen sein soll, mit denen man an den Start geht.
