Dr. Marcus Optendrenk
Frau Abgeordnete, die Frage, welche Kriterien anzulegen sind, hat zwei Dimensionen. Die eine Dimension ist das, was das vom Bundesfinanzminister vorzulegende Bundesgesetz, zu dem dann die Länder Stellung nehmen müssen, als Vorschlag enthält. Das Zweite ist, dass wir dann Rechenschaft darüber ablegen werden, wie wir im Verhältnis zu den Aufgaben, zu denen Kollege Krischer aus seinem Ressortbereich heute Mittag unter TOP 3 einiges dargestellt hat, und wie wir im Verhältnis zu den Kommunen die Bedürfnisse der Kommunen für zusätzliche Investitionen nach dem Bundesgesetz auf Landesebene abbilden können. Das heißt, wir haben eigentlich erst einmal drei Schritte vor uns. Der erste Schritt ist: Wir brauchen jetzt einen echten Gesetzentwurf aus Berlin, in dem das steht, was sich der Bund vorstellt. In der verfassungsrechtlichen Herleitung und auch im Koalitionsvertrag steht explizit die Zusätzlichkeit – das hat der Kollege Witzel heute Morgen dargestellt – (Zustimmung von Ralf Witzel [FDP]) nur bezogen auf die verfassungsrechtliche Betrachtung des Bundes bezogen auf eine Investitionsquote des Bundes. Was uns angeht, wird das so nicht enthalten sein, weil dieses Kriterium der Zusätzlichkeit explizit dort nicht verabredet worden ist. Wir sind aber der festen Überzeugung, dass wir keine Wege gehen wollen, wo wir über Schulden, die die öffentliche Hand macht, einfach nur Ersatz machen für etwas, was wir sowieso tun würden, weil es eine zusätzliche Verschuldung ist. Ich habe in der Debatte heute Mittag gesagt, dass wir gerade die Zukunftsnützlichkeit oder die Enkelnützlichkeit als ein entscheidendes Kriterium dafür sehen, was mit diesem Geld gemacht wird, weil die Kinder und Enkel ja die Zinsen und Tilgungen zu leisten haben. Insofern muss es darum gehen, bei allem, was wir tun, egal, ob das anschließend hier Maßnahmen des Landes oder Maßnahmen der Kommunen sind, dass sie in besonderer Weise geeignet sind, die Wirtschaftskraft, die strukturelle Kraft unseres Landes, die Investitionsfähigkeit, die Bildungschancen zu stärken. Darum muss es dann gehen. Das hat nicht nur etwas mit dem Begriff von Zusätzlichkeit zu tun, sondern es hat mit der Frage der Enkeltauglichkeit und Effizienz des Mitteleinsatzes im Kern zu tun. Wie das dann rechtlich abgebildet wird, können wir erst sehen, wenn wir wissen, was der Bund gemacht hat. Ich gebe zu, dass ich an der Stelle persönlich die Meinung des bayerischen Kollegen teile, dass ich nicht glaube, dass die Bundesverwaltung geeignet ist, festzulegen, was Länder und Kommunen am Landtag besten damit machen, weil die Problemlagen sehr unterschiedlich sind und wir wahrscheinlich sowohl auf der Landesebene besser wissen, wo wir Bedarfe haben, als auch die Kommunen auf der kommunalen Ebene relativ genau wissen – die Kommunen wissen das auch; wir haben es häufig genug hier diskutiert – , wo die besonderen Herausforderungen bei Investitionen in den Kommunen liegen. Insofern sind das mehrere Schritte. Da sind wir jetzt am Anfang, und wir warten im Moment auf das, was der Bund uns da vorschlägt. Vor der Sommerpause müssen wir es allerdings mit dem Bund klarhaben.
